Ratgeber

Soldaten auf Zeit: Krankenversicherung vom Dienstbeginn bis nach dem Dienstzeitende

Als Soldat/in auf Zeit brauchst du im Dienst keine Krankenversicherung – und trotzdem triffst du gleich am Anfang Entscheidungen, die dich Jahre später begleiten. Dieser Fahrplan führt dich durch alle Phasen: vom Tag der Ernennung über Familie und Pflegepflicht bis zu den drei Monaten nach dem Dienstzeitende.

Redaktion Soldaten-PKV.de Aktualisiert am 18. Oktober 2026 13 Min. Lesezeit
Inhalt (13 Abschnitte)
  1. Soldaten auf Zeit und Krankenversicherung: der Fahrplan in fünf Phasen
  2. Im Dienst: was die truppenärztliche Versorgung leistet – und was nicht
  3. Die Pflegepflicht für Soldaten auf Zeit
  4. Die Anwartschaft: die wichtigste Entscheidung der ersten sechs Monate
  5. Die Familie von Soldaten auf Zeit
  6. Neuer Wehrdienst: ab 12 Monaten Soldat/in auf Zeit
  7. Der Countdown zum Dienstzeitende
  8. Übergangsgebührnisse und Zuschuss zur Krankenversicherung
  9. Welche Krankenversicherung nach der Dienstzeit als Soldat/in auf Zeit?
  10. Berufsförderung und Krankenversicherung
  11. Beiträge in der Steuererklärung
  12. Drei Fehler, die Zeitsoldaten leicht vermeiden
  13. Checkliste für Soldaten auf Zeit
Das Wichtigste in Kürze
  • Soldaten auf Zeit sind in der GKV versicherungsfrei und erhalten im Dienst unentgeltliche truppenärztliche Versorgung (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB V, § 69a BBesG).
  • Pflegeversichert sein müssen sie trotzdem – sozial mit halbem Beitragssatz (2026: 1,8 %, kinderlos ab 23: 2,4 %) oder privat; der Nachweis ist zum Dienstantritt fällig.
  • Über die Öffnungsaktion können Zeitsoldaten innerhalb von sechs Monaten ab Beginn der truppenärztlichen Versorgung eine Anwartschaft abschließen – ohne Ablehnung aus Risikogründen (PKV-Verband).
  • Partner erhalten 70 %, Kinder 80 % Beihilfe; nach dem Dienstzeitende entfällt die Beihilfe für alle, die ab dem 31.12.2018 ausgeschieden sind.
  • Nach dem Ausscheiden bleiben drei Monate für den freiwilligen GKV-Beitritt (§ 9 SGB V); während der Übergangsgebührnisse (75 %, bis 60 Monate) zahlt der Bund die Hälfte der GKV-Beiträge oder einen Zuschuss zur PKV (§ 18 SVG).

Soldaten auf Zeit sind im Dienst nicht krankenversichert, sondern erhalten die unentgeltliche truppenärztliche Versorgung (§ 69a BBesG); Pflicht ist eine eigene Pflegeversicherung. Partner erhalten 70 %, Kinder 80 % Beihilfe. Mit dem Dienstzeitende endet beides: Dann bleiben drei Monate für den freiwilligen GKV-Beitritt (§ 9 SGB V), und während der Übergangsgebührnisse zahlt der Bund die Hälfte der GKV-Beiträge oder einen Zuschuss zur PKV (§ 18 SVG). Eine Anwartschaft über die Öffnungsaktion gibt es nur in den ersten sechs Monaten (Stand Oktober 2026).

Soldaten auf Zeit und Krankenversicherung: der Fahrplan in fünf Phasen

Am 31.08.2026 dienten 113.378 Soldatinnen und Soldaten auf Zeit mit langer und 5.796 mit kurzer Verpflichtung in der Bundeswehr (Personalzahlen der Bundeswehr). Für sie alle gilt derselbe Ablauf – mit Fristen, die nur einmal laufen. Wer sie kennt, sichert sich die Vorteile der PKV für die Zeit nach dem Dienst schon am Anfang.

1 · Vor dem Dienstantritt

Pflegeversicherung auswählen, Anwartschaft anfragen, Familie mitdenken. Die Bundeswehr empfiehlt, die Pflegeversicherung schon vorher abzuschließen.

2 · Die ersten sechs Monate

Zeitfenster der Öffnungsaktion: Anwartschaft ohne Ablehnung aus Risikogründen, ohne Leistungsausschlüsse, Zuschlag höchstens 30 %.

3 · Die Dienstzeit

Truppenärztliche Versorgung für dich, Beihilfe für Partner und Kinder, Pflegebeitrag, bei Heirat und Geburt eigene Fristen für Angehörige.

4 · Das letzte Jahr

Weg nach dem Dienst festlegen, Krankenversicherung auswählen, Anwartschaft zur Umwandlung vorbereiten, Zuschuss nach § 18 SVG klären.

5 · Nach dem Ausscheiden

Drei Monate für den GKV-Beitritt – oder privat versichert ab dem ersten Tag. Zuschuss während der Übergangsgebührnisse.

Deine Fristen mit Datum berechnet der kostenlose Soldaten-KV-Check; den Übergang am Ende rechnet der Dienstzeitende-Rechner.

Im Dienst: was die truppenärztliche Versorgung leistet – und was nicht

Soldaten auf Zeit sind in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungsfrei (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB V) und in der Arbeitslosenversicherung ebenfalls (§ 27 Abs. 1 Nr. 1 SGB III). Statt einer Krankenversicherung erhalten sie Heilfürsorge in Form der unentgeltlichen truppenärztlichen Versorgung, solange sie Anspruch auf Besoldung haben (§ 69a Abs. 1 BBesG). Sie umfasst medizinisch notwendige und wirtschaftlich angemessene Leistungen bei Krankheit, zur Vorbeugung, Früherkennung, für Impfungen sowie bei Schwangerschaft und Entbindung – mindestens im Umfang der gesetzlichen Krankenversicherung (§ 69a Abs. 3 BBesG).

Zwei Grenzen solltest du kennen: Leistungen von Heilpraktikern und medizinische Maßnahmen, die keine Heilbehandlung sind, gehören nicht dazu (§ 69a Abs. 5 BBesG). Und die Versorgung gilt nur für dich – nicht für deinen Partner und deine Kinder. Wer mehr möchte, etwa beim Zahnersatz oder beim Heilpraktiker, ergänzt mit Zusatzbausteinen; manche Anwartschaftstarife bündeln solche Leistungen schon während der Dienstzeit.

Die Krankenkasse aus der Zeit vor der BundeswehrViele Zeitsoldaten waren vorher gesetzlich versichert. Mit der Ernennung endet die Pflichtmitgliedschaft; eine Krankenkasse kann aber Pflegekasse bleiben, wenn du den sozialen Weg der Pflegeversicherung wählst. Die TK etwa weist Zeitsoldaten darauf hin, dass sie nur noch Pflegebeiträge zahlen (Stand 13.01.2026).

Die Pflegepflicht für Soldaten auf Zeit

Die truppenärztliche Versorgung leistet bei Pflege nur die Hälfte (§ 69a Abs. 6 BBesG). Deshalb musst du ab der Ernennung pflegeversichert sein: Zeitsoldaten ohne Krankenversicherung sind in der sozialen Pflegeversicherung versicherungspflichtig (§ 21 Nr. 6 SGB XI) und zahlen den Beitrag allein; wer nicht sozial pflegeversichert ist, braucht eine private Pflegepflichtversicherung (§ 23 Abs. 4 SGB XI). Sozial zahlst du den halben Beitragssatz von 1,8 % aller Einnahmen, kinderlos ab 23 Jahren 2,4 % (2026). Privat zahlst du einen Beitrag, der nicht von deinen Bezügen abhängt – für Eintrittsalter 18 bis 27 laut veröffentlichten Beispielen rund 31 bis 39 € im Monat.

Pflegebeitrag für Soldaten auf Zeit bei rund 2.700 € Bezügen (Soldat/in auf Zeit im neuen Wehrdienst laut Bundeswehr); eigene Berechnung 2026 bzw. 2027 laut Pflegereform-Entwurf, Stand 18.10.2026.
LageSozial 2026Sozial 2027 (Entwurf)Privat (Beispiel)
unter 23, ohne Kind48,60 €48,60 €31–39 €
ab 23, kinderlos64,80 €72,90 €31–39 €
2 Kinder unter 2541,85 €41,85 €Kinder beitragsfrei mitversichert

Die Bundeswehr verlangt den Nachweis unverzüglich; eine Mitversicherung bei den Eltern ist nicht möglich. Wer der privaten Pflegepflicht vorsätzlich oder leichtfertig nicht nachkommt, riskiert ein Bußgeld bis 2.500 € (§ 121 SGB XI). Alles Weitere erklärt der Ratgeber Pflegeversicherung für Soldaten; deinen Beitrag über die ganze Dienstzeit rechnet der Pflegeversicherungs-Rechner.

Die Anwartschaft: die wichtigste Entscheidung der ersten sechs Monate

Nach dem Dienstzeitende brauchst du eine Krankenversicherung. Willst du dann in die PKV – als Beamtin oder Beamter, als Selbstständige/r, als Angestellte/r über der Versicherungspflichtgrenze oder als Berufssoldat/in –, prüft der Versicherer deine Gesundheit. Nach vier, acht oder zwölf Jahren Dienst kann das anders aussehen als heute. Die Anwartschaft verlegt diese Prüfung an den Anfang.

Mit Anwartschaft über die Öffnungsaktion

  • Aufnahme ohne Ablehnung aus Risikogründen, ohne Leistungsausschlüsse, Zuschlag höchstens 30 % (PKV-Verband, 01/2026).
  • Nach dem Dienst Umwandlung ohne neue Gesundheitsprüfung.
  • Deine Angehörigen erhalten über dich Zugang zur Öffnungsaktion.
  • Kleine Anwartschaft meist 5 % des Tarifbeitrags, ein Anbieter wirbt mit „ab 1 €“.

Ohne Anwartschaft – das klärst du später

  • Nach dem Dienst ein normaler Antrag mit Gesundheitsprüfung – vorab per anonymer Risikovoranfrage.
  • Über die Öffnungsaktion ist eine Aufnahme nach dem Dienstzeitende nicht mehr möglich.
  • Angehörige brauchen dann eigene Wege, etwa die Kindernachversicherung über den Partner.

Laut PKV-Verband gilt die Öffnungsaktion für Zeitsoldaten nur als Anwartschaftsversicherung und nur innerhalb von sechs Monaten ab Begründung des Anspruchs auf truppenärztliche Versorgung – „nicht erst nach Ende der aktiven Dienstzeit“. Bei Dienstbeginn am 01.10.2026 endet das Zeitfenster vorsichtig gerechnet am 31.03.2027. Was die kleine und die große Anwartschaft bis zum Dienstzeitende kosten, zeigt der Anwartschafts-Rechner.

Die Familie von Soldaten auf Zeit

Partner und Kinder erhalten keine truppenärztliche Versorgung, aber Beihilfe nach der Bundesbeihilfeverordnung (§ 31 Abs. 2 SG). Ehe- und Lebenspartner erhalten 70 %, wenn ihre Einkünfte im zweiten Jahr vor dem Antrag 22.648 € (Anträge 2026) bzw. 23.608 € (ab 2027) nicht übersteigen; Kinder erhalten 80 % (§ 46 BBhV). Den Rest versichern sie privat – für ein Kind beispielsweise 57,77 € im Monat (Allianz, Mai 2026) – oder sie sind über eine eigene Beschäftigung bzw. einen gesetzlich versicherten Partner in der GKV.

Zwei Punkte sind für Zeitsoldaten-Familien typisch: Kinder können über einen gesetzlich versicherten Partner beitragsfrei familienversichert sein, solange du nicht mehr verdienst als dein Partner und über 6.450 € im Monat liegst (2026, § 10 Abs. 3 SGB V). Und mit deinem Dienstzeitende endet die Beihilfe auch für die Familie. Den passenden Weg für deine Familie zeigt der Familien-Rechner; die Regeln im Detail erklären Beihilfe für die Ehefrau eines Soldaten und Beihilfe für Kinder von Soldaten.

Neuer Wehrdienst: ab 12 Monaten Soldat/in auf Zeit

Seit dem 01.01.2026 gilt das Wehrdienst-Modernisierungsgesetz (BGBl. 2025 I Nr. 370). Der freiwillige Wehrdienst nach § 58b SG dauert mindestens 6 und höchstens 11 Monate, die ersten sechs Monate sind Probezeit; der Wehrsold beginnt bei 2.600 € im Monat. Wer sich für 12 Monate oder länger verpflichtet, wird laut Bundeswehr Soldat/in auf Zeit und erhält rund 2.700 €. Für die Krankenversicherung ist das ein großer Unterschied:

Krankenversicherung im neuen Wehrdienst nach Dauer; Quellen: § 58b SG, §§ 193, 251 SGB V, § 21 SGB XI, § 16 SVG, Bundeswehr; Stand 18.10.2026.
DauerStatusKrankenversicherungPflegeNach dem Dienst
6 bis 11 Monatefreiwilliger Wehrdienstbisherige Kasse läuft weiter, Bund zahltüber die Kasse, Bund zahltkeine Übergangsgebührnisse
12 bis 23 MonateSoldat/in auf Zeittruppenärztliche Versorgungeigene Pflegepflicht1 Monat Übergangsgebührnisse, Beitritt binnen 3 Monaten
4 Jahre und mehrSoldat/in auf Zeittruppenärztliche Versorgungeigene Pflegepflicht12 bis 60 Monate Übergangsgebührnisse

Der Countdown zum Dienstzeitende

Am Tag nach deinem letzten Diensttag endet die truppenärztliche Versorgung. Eine Beihilfe folgt nicht: Wer ab dem 31.12.2018 als Soldat/in auf Zeit ausgeschieden ist, hat laut Bundeswehr keinen Beihilfeanspruch – auch nicht für die Familie. Dafür gibt es zwei Brücken: das Beitrittsrecht zur GKV und den Zuschuss nach § 18 SVG.

24 bis 12 Monate vorher

Weg danach klären: Studium oder Ausbildung, Anstellung, Beamtenlaufbahn, Selbstständigkeit. Anwartschaftsvertrag heraussuchen.

6 Monate vorher

Krankenkasse oder Versicherer auswählen, Angebote vergleichen, Familie mitplanen, Unterlagen für den Zuschuss vorbereiten.

Letzter Diensttag

Die truppenärztliche Versorgung endet mit Ablauf des Tages. Der neue Schutz beginnt am nächsten Tag – ohne Lücke.

Bis 3 Monate danach

Beitritt bei der Krankenkasse anzeigen (§ 9 Abs. 2 Nr. 6 SGB V) – oder privat versichert sein. Zuschuss beantragen.

Die drei Monate rechnest du ab dem Ausscheiden. Bei einem letzten Diensttag am 31.03.2027 endet die Frist vorsichtig gerechnet am 29.06.2027. Weil Soldaten arbeitslosenversicherungsfrei sind (§ 27 SGB III), bist du nach dem Dienst nicht automatisch über Arbeitslosengeld krankenversichert – plane deshalb lückenlos.

Übergangsgebührnisse und Zuschuss zur Krankenversicherung

Übergangsgebührnisse betragen 75 % der Dienstbezüge des letzten Monats; während einer geförderten Vollzeit-Bildungsmaßnahme kommt ein Bildungszuschuss von 25 % hinzu (§ 16 Abs. 3 SVG). Anspruch besteht, wenn das Dienstverhältnis wegen Ablaufs der Dienstzeit, wegen Dienstunfähigkeit oder nach § 55 Abs. 4 Satz 2 SG endet. Die Dauer richtet sich nach der Wehrdienstzeit:

Bezugsdauer der Übergangsgebührnisse nach § 16 Abs. 2 SVG in der Fassung ab 01.01.2026 (Wehrdienst-Modernisierungsgesetz); Stand 18.10.2026.
WehrdienstzeitDauerWehrdienstzeitDauer
1 bis unter 2 Jahre1 Monat7 bis unter 8 Jahre30 Monate
2 bis unter 3 Jahre2 Monate8 bis unter 9 Jahre36 Monate
3 bis unter 4 Jahre3 Monate9 bis unter 10 Jahre42 Monate
4 bis unter 5 Jahre12 Monate10 bis unter 11 Jahre48 Monate
5 bis unter 6 Jahre18 Monate11 bis unter 12 Jahre54 Monate
6 bis unter 7 Jahre24 Monate12 Jahre und mehr60 Monate

Während des regelmäßigen Bezugs zahlt der Bund einen Zuschuss (§ 18 SVG): In der GKV – freiwillig oder nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V versichert – die Hälfte der Kranken- und Pflegebeiträge auf die Übergangsgebührnisse. In der PKV die Hälfte des ermäßigten Beitragssatzes (14,0 %) plus den halben Durchschnitts-Zusatzbeitrag plus den halben Pflegesatz, also 2026 10,25 % der Übergangsgebührnisse – höchstens die Hälfte deines tatsächlichen Beitrags. Der Zuschuss gilt auch für Angehörige, die in der GKV familienversichert wären. Er entfällt, wenn ein Arbeitgeber zuschießt oder – nur bei der PKV – Beihilfe besteht.

Beispielrechnung: Übergangsgebührnisse 2.400 € (75 % von 3.200 €), keine weiteren Einnahmen; eigene Berechnung 2026, Zusatzbeitrag 2,9 %; Stand 18.10.2026.
Postenmit Kindkinderlos ab 23
GKV: Krankenversicherung 14,0 % + 2,9 %405,60 €405,60 €
GKV: Pflegeversicherung 3,6 % bzw. 4,2 %86,40 €100,80 €
GKV: Beitrag gesamt492,00 €506,40 €
Zuschuss nach § 18 SVG246,00 €253,20 €
PKV: Zuschuss höchstens (10,25 %)246,00 €246,00 €

Nach dem Dienst gilt der volle Pflegesatz – der halbe Satz endet mit der truppenärztlichen Versorgung. Mit dem Pflegereform-Entwurf steigt der Kinderlosenzuschlag 2027 auf 0,9 Punkte; kinderlos zahlst du dann 4,5 % Pflege. Den Beitrag für deine Zahlen rechnet der Dienstzeitende-Rechner.

Nach dem Dienst: Beitrag, Zuschuss und Eigenanteil

Beispiel: 2.400 € Übergangsgebührnisse, kinderlos, ab 23, 2026 – Euro pro Monat

0 €200 €400 €600 €506GKV-Beitrag gesamt253Zuschuss § 18 SVG253Eigenanteil GKV246PKV: Zuschuss höchstens

Eigene Berechnung: 14,0 % + 2,9 % Zusatzbeitrag + Pflege 4,2 % auf 2.400 € (§ 243 SGB V, § 55 SGB XI); Zuschuss die Hälfte (§ 18 Abs. 1 SVG); PKV 7,0 % + 1,45 % + 1,8 % = 10,25 %, höchstens die Hälfte des Beitrags (§ 18 Abs. 2 SVG).

Welche Krankenversicherung nach der Dienstzeit als Soldat/in auf Zeit?

Welche Krankenversicherung zu dir passt, hängt vom Weg nach dem Dienst ab. Die PKV bietet dir dabei klare Vorteile: einen Beitrag, der nicht vom Einkommen abhängt, vertraglich zugesicherte Leistungen (§ 206 VVG) und – mit Anwartschaft – den Zugang ohne neue Gesundheitsprüfung. Der Zuschuss nach § 18 SVG gilt ausdrücklich auch für die PKV. Alle PKV-Bausteine für Soldaten erklärt PKV für Soldaten.

Beamtenlaufbahn

Mit der Ernennung beginnen Beihilfe (Bund 50 %, ab zwei Kindern 70 %) und eine eigene Sechs-Monats-Frist der Öffnungsaktion als Beamtenanfänger. Mit Anwartschaft wechselst du ohne neue Prüfung in den Restkostentarif.

Selbstständigkeit

Freiwillige GKV mit Beitrag auf alle Einnahmen (§ 240 SGB V) oder PKV mit einkommensunabhängigem Beitrag – während der Übergangsgebührnisse mit Zuschuss.

Studium oder Ausbildung

Typisch: freiwillige GKV über das Beitrittsrecht oder PKV, jeweils mit Zuschuss nach § 18 SVG, solange die Übergangsgebührnisse laufen.

Angestellt

Unter der Versicherungspflichtgrenze (2026: 77.400 €, 2027 laut Entwurf 84.150 €) gesetzlich mit Arbeitgeberanteil; darüber steht dir die PKV mit Arbeitgeberzuschuss offen.

Berufssoldat/in werden

Dann bleibt die truppenärztliche Versorgung; Übergangsgebührnisse gibt es nicht. Im Ruhestand folgen 70 % Beihilfe und ein privater 30-%-Tarif.

Noch offen

Zeig den GKV-Beitritt fristgerecht an, damit dir alle Türen offen bleiben – und lass dir vorab ein PKV-Angebot rechnen.

Den ausführlichen Vergleich aller Wege – auch für Berufssoldaten im Ruhestand – findest du im Ratgeber Bundeswehr: Krankenversicherung nach der Dienstzeit.

Berufsförderung und Krankenversicherung

Die Berufsförderung ist für viele Zeitsoldaten der Schlüssel für den zweiten Berufsweg – und sie wirkt sich auf die Krankenversicherung aus. Während der Dienstzeit bieten die Karrierecenter der Bundeswehr – Berufsförderungsdienste interne Bildungsmaßnahmen an (§ 6 SVG in der Fassung ab 2026). Einen Anspruch auf Förderung der schulischen und beruflichen Bildung nach der Wehrdienstzeit haben Soldaten auf Zeit, deren Wehrdienstzeit auf mindestens ein Jahr festgesetzt wurde (§ 7 Abs. 1 SVG).

Nimmst du nach dem Dienst an einer geförderten Vollzeit-Bildungsmaßnahme teil, erhöhen sich die Übergangsgebührnisse um einen Bildungszuschuss von 25 % der letzten Dienstbezüge (§ 16 Abs. 3 SVG). Damit wächst auch die Grundlage für den Zuschuss nach § 18 SVG – in der GKV steigen Beitrag und Zuschuss gleichermaßen, in der PKV steigt der Höchstzuschuss, während dein PKV-Beitrag gleich bleibt. Im Dienstzeitende-Rechner kannst du die Bildungsmaßnahme einschalten.

Beiträge in der Steuererklärung

Beiträge zur Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung sind als Sonderausgaben absetzbar (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG). Das gilt im Dienst für deine Pflegeversicherung und nach dem Dienst für die Kranken- und Pflegebeiträge; erhaltene Beitragszuschüsse können den absetzbaren Betrag mindern. Wie Anwartschaftsbeiträge steuerlich zu behandeln sind, hängt vom Vertrag ab; das klärst du mit einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein. Eine Steuerberatung im Einzelfall bieten wir nicht. Die allgemeinen Regeln erklärt Krankenversicherung von Soldaten in der Steuererklärung.

Drei Fehler, die Zeitsoldaten leicht vermeiden

Die sechs Monate verstreichen lassen

Die Öffnungsaktion gilt nur zu Dienstbeginn. Später geht die Anwartschaft nur noch mit normaler Gesundheitsprüfung.

Die drei Monate nach dem Dienst übersehen

Das Beitrittsrecht zur GKV ist an die Frist gebunden. Danach bleibt eine versicherungspflichtige Stelle oder die PKV mit Gesundheitsprüfung.

Die Familie vergessen

Mit dem Dienstzeitende endet auch die Beihilfe für Partner und Kinder. Ihr Schutz muss am selben Tag neu geregelt sein.

Checkliste für Soldaten auf Zeit

  • Pflegeversicherung zum Dienstantritt abschließen und den Nachweis vorlegen.
  • Anwartschaft innerhalb von sechs Monaten ab Beginn der truppenärztlichen Versorgung abschließen – klein oder groß.
  • Familie: Beihilfe für Partner und Kinder beantragen, Restkostentarife oder Familienversicherung klären, Fristen ab Heirat und Geburt notieren.
  • Dienstzeitende und Dauer der Übergangsgebührnisse notieren – und das Datum drei Monate nach dem Ausscheiden.
  • Rechtzeitig vor dem Dienstzeitende: Krankenversicherung wählen, Anwartschaft umwandeln, Zuschuss nach § 18 SVG beantragen.

Die vertiefenden Ratgeber zu Übergangsgebührnissen, Zuschuss und dem Weg nach dem Dienst ergänzen diesen Fahrplan:

Deine persönlichen Fristen und den Weg, der zu dir passt, zeigt der kostenlose Soldaten-KV-Check in 60 Sekunden – mit Soldaten-Fahrplan als PDF.

Häufige Fragen

Wie sind Soldaten auf Zeit krankenversichert?

Im Dienst gar nicht im klassischen Sinn: Sie sind in der GKV versicherungsfrei (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB V) und erhalten stattdessen die unentgeltliche truppenärztliche Versorgung (§ 69a BBesG). Pflicht ist aber eine Pflegeversicherung – sozial oder privat. Nach dem Dienstzeitende brauchen sie eine neue Krankenversicherung: freiwillige GKV, Pflichtversicherung über einen Job oder PKV.

Brauchen Zeitsoldaten eine Anwartschaft?

Pflicht ist sie nicht, aber sinnvoll, wenn nach dem Dienst eine private Krankenversicherung infrage kommt – etwa als Beamter, Selbstständiger, Angestellter über der Versicherungspflichtgrenze oder bei Übernahme als Berufssoldat (PKV-Verband). Über die Öffnungsaktion geht das nur in den ersten sechs Monaten ab Beginn der truppenärztlichen Versorgung.

Können Soldaten auf Zeit nach der Dienstzeit in die gesetzliche Krankenversicherung?

Ja. Wer ab dem 31.12.2018 als Soldat/in auf Zeit ausgeschieden ist, kann der GKV freiwillig beitreten (§ 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 SGB V) – wenn der Beitritt innerhalb von drei Monaten nach dem Ausscheiden bei einer Krankenkasse angezeigt wird. Mit einer versicherungspflichtigen Stelle ist man ohnehin gesetzlich versichert.

Bekommen Soldaten auf Zeit nach dem Dienst Beihilfe?

Nein, wenn sie ab dem 31.12.2018 ausgeschieden sind – auch nicht für Partner und Kinder (Bundeswehr). Stattdessen gibt es während der Übergangsgebührnisse einen Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung nach § 18 SVG, in der GKV in Höhe der Hälfte der Beiträge, in der PKV höchstens die Hälfte des Beitrags.

Wie viel kostet die Krankenversicherung nach der Bundeswehr?

Freiwillig in der GKV zahlst du auf die Übergangsgebührnisse 14,0 % plus Zusatzbeitrag plus Pflege – bei 2.400 € und kinderlos 2026 rund 506 € im Monat; der Bund übernimmt davon 253,20 €. In der PKV hängt der Beitrag von Alter und Tarif ab; der Zuschuss beträgt höchstens 10,25 % der Übergangsgebührnisse und nie mehr als die Hälfte des Beitrags.

Sind Teilnehmer am neuen Wehrdienst Soldaten auf Zeit?

Wer sich seit dem 01.01.2026 für 12 Monate oder länger verpflichtet, wird Soldat/in auf Zeit (Bundeswehr). Der freiwillige Wehrdienst von 6 bis 11 Monaten (§ 58b SG) ist ein eigener Status – dort läuft die bisherige Krankenkasse weiter, und der Bund trägt die Beiträge.

Quellen

  1. § 69a BBesG – Truppenärztliche Versorgung – abgerufen 18.10.2026
  2. § 6 SGB V – Versicherungsfreiheit – abgerufen 18.10.2026
  3. § 9 SGB V – Freiwillige Versicherung – abgerufen 18.10.2026
  4. § 16 SVG – Übergangsgebührnisse – Fassung ab 01.01.2026
  5. § 18 SVG – Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung – abgerufen 18.10.2026
  6. § 31 SG – Fürsorge, Beihilfe – abgerufen 18.10.2026
  7. § 21 SGB XI – Versicherungspflicht (Nr. 6: Soldaten auf Zeit) – abgerufen 18.10.2026
  8. § 27 SGB III – Versicherungsfreie Beschäftigte – abgerufen 18.10.2026
  9. PKV-Verband: Erleichterte Aufnahme in die PKV (Broschüre) – Stand Januar 2026
  10. Bundeswehr: Beihilfe – Grundlegendes – 22.07.2022
  11. Bundeswehr: Neuer Wehrdienst – Stand 19.12.2025
  12. Bundeswehr: Personalzahlen – Stichtag 31.08.2026
  13. Wehrdienst-Modernisierungsgesetz (BGBl. 2025 I Nr. 370) – G. v. 22.12.2025
  14. § 7 SVG – Förderung der schulischen und beruflichen Bildung – abgerufen 18.10.2026
  15. § 10 EStG – Sonderausgaben – abgerufen 18.10.2026
Redaktion Soldaten-PKV.de

Unsere Beiträge stützen sich auf Gesetze, Angaben von Behörden und Verbänden sowie veröffentlichte Unterlagen der Versicherer – jeweils mit Stand. So arbeiten wir.

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Kranken- und Pflegeversicherung von Soldatinnen und Soldaten (truppenärztliche Versorgung, Pflegepflicht, Anwartschaft, Beihilfe, Dienstzeitende) (Stand: 18. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu dir passt, hängt von deiner persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Informationsportal – kein Angebot der Bundeswehr oder des BMVg; verbindlich entscheiden Pflegekasse, Krankenkasse, Beihilfestelle und die zuständigen Stellen der Bundeswehr. Herausgeber: Soldaten-PKV.de. Soldaten-PKV.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.

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