Inhalt (9 Abschnitte)
- Beitragszuschuss zur Krankenversicherung nach der Bundeswehr: wer ihn bekommt
- Schritt 1: der Zuschuss in der gesetzlichen Krankenversicherung
- Schritt 2: der Zuschuss zur privaten Krankenversicherung
- Schritt 3: Dauer – solange die Übergangsgebührnisse regelmäßig fließen
- Schritt 4: beantragen – wer zuständig ist und was du brauchst
- Sechs Rechenbeispiele zum Zuschuss
- Fünf Fehler, die den Zuschuss kosten
- Später im Rentenalter: der Unterhaltsbeitrag nach § 18 Abs. 4 SVG
- Checkliste: Beitragszuschuss nach § 18 SVG
- Empfänger von Übergangsgebührnissen erhalten während des regelmäßigen Bezugs einen Beitragszuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung (§ 18 SVG).
- In der GKV beträgt er die Hälfte der Beiträge auf die Übergangsgebührnisse – für freiwillig Versicherte und nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V Versicherte; bei 2.400 € und kinderlos 2026 sind das 253,20 € im Monat.
- In der PKV beträgt er 2026 höchstens 10,25 % der Übergangsgebührnisse (7,0 % + 1,45 % + 1,8 %), aber nie mehr als die Hälfte des tatsächlichen Beitrags; Beiträge für Angehörige zählen mit.
- Ausgeschlossen ist der Zuschuss bei Anspruch auf einen Arbeitgeberzuschuss und – nur in der PKV – bei Anspruch auf Beihilfe.
- Für die Dienstzeitversorgung der Soldaten auf Zeit, zu der Übergangsgebührnisse und Zuschuss gehören, ist laut Zuständigkeitsanordnung das Bundesverwaltungsamt zuständig (§ 3 SVZustAnO).
Während des regelmäßigen Bezugs der Übergangsgebührnisse zahlt der Bund ehemaligen Soldaten auf Zeit einen Beitragszuschuss zur Krankenversicherung (§ 18 SVG): in der GKV die Hälfte der Beiträge auf die Übergangsgebührnisse – bei 2.400 € und kinderlos 2026 also 253,20 € im Monat –, in der PKV höchstens 10,25 % der Übergangsgebührnisse (246 €) und nie mehr als die Hälfte des Beitrags. Kein Zuschuss gibt es bei Arbeitgeberzuschuss oder, in der PKV, bei Beihilfe. Zuständig ist laut Zuständigkeitsanordnung das Bundesverwaltungsamt (Stand Oktober 2026).
Beitragszuschuss zur Krankenversicherung nach der Bundeswehr: wer ihn bekommt
Der Zuschuss steht im Soldatenversorgungsgesetz und gehört zur Dienstzeitversorgung der Soldaten auf Zeit. Er knüpft an zwei Dinge an: an den regelmäßigen Bezug von Übergangsgebührnissen und an die Art deiner Krankenversicherung. Die Übersicht zeigt, wann er greift:
| Deine Versicherung während der Übergangsgebührnisse | Zuschuss |
|---|---|
| freiwillig gesetzlich versichert (z. B. über das Beitrittsrecht nach § 9 SGB V) | ja – Hälfte der Beiträge auf die Übergangsgebührnisse |
| gesetzlich versichert nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V | ja – Hälfte der Beiträge auf die Übergangsgebührnisse |
| privat kranken- und pflegeversichert mit Leistungen nach Art der GKV | ja – höchstens 10,25 % der Übergangsgebührnisse (2026), höchstens die Hälfte des Beitrags |
| pflichtversichert als Arbeitnehmer mit Arbeitgeberzuschuss | nein |
| privat versichert mit Arbeitgeberzuschuss | nein |
| privat versichert mit Beihilfeanspruch (z. B. als Beamtin oder Beamter) | nein |
| studentisch pflichtversichert (§ 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V) | im Wortlaut von § 18 Abs. 1 SVG nicht genannt |
Wer nach einem „BVA-Antrag für die Zusatzzahlung zur Krankenversicherung nach der Dienstzeit“ sucht, meint genau diesen Zuschuss. Den Rahmen – Übergangsgebührnisse, Pflichten, Wege – beschreibt der Ratgeber Übergangsgebührnisse und Krankenversicherung.
Schritt 1: der Zuschuss in der gesetzlichen Krankenversicherung
Gesetzlich Versicherte erhalten einen Zuschuss in Höhe der Hälfte der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, die auf Grundlage der Übergangsgebührnisse zu entrichten sind (§ 18 Abs. 1 SVG). So rechnest du:
- Krankenversicherung: Übergangsgebührnisse × (14,0 % ermäßigter Satz + Zusatzbeitrag deiner Kasse). Bei 2.400 € und 2,9 %: 405,60 €.
- Pflegeversicherung: Übergangsgebührnisse × 3,6 %, kinderlos ab 23 × 4,2 % (2026). Bei 2.400 € kinderlos: 100,80 €.
- Zuschuss: die Hälfte der Summe – hier (405,60 € + 100,80 €) ÷ 2 = 253,20 €.
Weitere Einnahmen, etwa aus Vermietung oder Selbstständigkeit, sind in der freiwilligen GKV zwar beitragspflichtig (§ 240 SGB V), der Zuschuss bezieht sich aber nur auf die Übergangsgebührnisse. Wer zusätzlich einen Unterschiedsbetrag beim Familienzuschlag nach § 64 Abs. 1 Satz 2 SVG erhält, bekommt auch darauf einen halben Zuschuss (§ 18 Abs. 1 Satz 2 SVG).
Schritt 2: der Zuschuss zur privaten Krankenversicherung
Privat Versicherte erhalten einen Zuschuss, wenn sie Vertragsleistungen beanspruchen können, die der Art nach den Leistungen der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung entsprechen – also eine Krankheitskosten-Vollversicherung und eine Pflegepflichtversicherung (§ 18 Abs. 2 SVG). Die Höhe ergibt sich aus festen Sätzen auf die Übergangsgebührnisse:
| Baustein | Satz | bei 2.400 € |
|---|---|---|
| halber ermäßigter Beitragssatz (14,0 %) | 7,00 % | 168,00 € |
| halber durchschnittlicher Zusatzbeitrag (2,9 %) | 1,45 % | 34,80 € |
| halber Pflegebeitragssatz (3,6 %) | 1,80 % | 43,20 € |
| Zuschuss höchstens | 10,25 % | 246,00 € |
Die wichtige Grenze: Ist dein PKV-Beitrag niedriger als der Beitrag, der in der GKV zu zahlen wäre, gibt es höchstens die Hälfte deines tatsächlichen PKV-Beitrags. Der Anspruch erstreckt sich auch auf Beiträge für Angehörige, die in der GKV familienversichert wären. Ausgeschlossen ist der PKV-Zuschuss bei Anspruch auf Arbeitgeberzuschuss oder auf Beihilfe nach beamtenrechtlichen Vorschriften.
Für 2027 ändert sich der Satz voraussichtlich: Den durchschnittlichen Zusatzbeitrag legt das Gesundheitsministerium bis zum 01.11.2026 fest (§ 242a Abs. 2 SGB V). Der halbe Pflegesatz bleibt nach dem Entwurf bei 1,8 %; der höhere Kinderlosenzuschlag laut Pflegereform-Entwurf betrifft nur den GKV-Beitrag. Mehr zur PKV nach dem Dienst erklärt der Ratgeber private Krankenversicherung nach der Bundeswehr.
Schritt 3: Dauer – solange die Übergangsgebührnisse regelmäßig fließen
Der Zuschuss läuft „während des regelmäßigen Bezugs“ der Übergangsgebührnisse. Ihre Dauer hängt von der Wehrdienstzeit ab: ein Monat nach einem bis unter zwei Jahren, zwölf Monate ab vier Jahren, 36 Monate ab acht Jahren, 60 Monate ab zwölf Jahren (§ 16 Abs. 2 SVG).
- Aufschub oder Unterbrechung: Die Zahlung der Übergangsgebührnisse kann auf Antrag höchstens zweimal für insgesamt bis zu 24 Monate aufgeschoben oder unterbrochen werden (§ 16 Abs. 6 SVG).
- Auszahlung in einer Summe: In begründeten Einzelfällen möglich; weil der Zuschuss an den regelmäßigen Bezug anknüpft, kläre vorher, was das für ihn bedeutet.
- Freistellung im Dienst: Eine Freistellung vom militärischen Dienst für die Berufsförderung verkürzt den Bezugszeitraum (§ 16 Abs. 2 Satz 3 SVG) – und damit die Zeit mit Zuschuss.
- Entschädigungsleistungen: Ruhen die Übergangsgebührnisse, weil zum Beispiel Krankengeld der Soldatenentschädigung gezahlt wird, gilt der PKV-Zuschuss weiter und bemisst sich nach dieser Leistung (§ 18 Abs. 3 SVG).
Die vollständige Staffel mit Summen findest du in der Dauer-Tabelle der Übergangsgebührnisse.
So lange gibt es Übergangsgebührnisse – und den Zuschuss zur Krankenversicherung
Bezugsdauer in Monaten nach der Wehrdienstzeit (§ 16 Abs. 2 SVG, Fassung ab 01.01.2026)
§ 16 Abs. 2 SVG in der Fassung des Wehrdienst-Modernisierungsgesetzes (BGBl. 2025 I Nr. 370); Auswahl der Stufen. Der Zuschuss nach § 18 SVG läuft während des regelmäßigen Bezugs.
Schritt 4: beantragen – wer zuständig ist und was du brauchst
Die Dienstzeitversorgung der Soldaten auf Zeit – dazu gehören Übergangsgebührnisse und der Beitragszuschuss nach Teil 2 des Soldatenversorgungsgesetzes – hat das Verteidigungsministerium dem Bundesverwaltungsamt (BVA) übertragen (§ 3 SVZustAnO, Anordnung vom 04.10.2021; sie verweist noch auf die frühere Paragrafenfolge des Gesetzes). Den genauen Ablauf und die Formulare nennt dir die Stelle, die deine Übergangsgebührnisse festsetzt. So bereitest du dich vor:
1 · Versicherung wählen
Vor dem letzten Diensttag: freiwillige GKV oder PKV – davon hängt die Zuschussberechnung ab.
2 · Bescheinigung holen
Lass dir von der Krankenkasse oder dem Versicherer die Versicherung und die monatlichen Beiträge bescheinigen – in der PKV getrennt nach Kranken- und Pflegeversicherung und mit den Beiträgen deiner Angehörigen.
3 · Zuschuss beantragen
Reiche die Unterlagen bei der zuständigen Stelle für deine Dienstzeitversorgung ein und frage nach, ab wann der Zuschuss gezahlt wird.
4 · Änderungen melden
Neue Stelle mit Arbeitgeberzuschuss, Verbeamtung, Beitragsänderung oder neue Angehörige verändern den Anspruch – melde sie sofort.
Den Zeitplan rund um das Dienstzeitende mit Frist für den GKV-Beitritt rechnet der Dienstzeitende-Rechner.
Sechs Rechenbeispiele zum Zuschuss
| Fall | Beitrag gesamt | Zuschuss | Dein Anteil |
|---|---|---|---|
| GKV freiwillig, Übergangsgebührnisse 2.400 €, kinderlos ab 23 | 506,40 € | 253,20 € | 253,20 € |
| GKV freiwillig, 2.400 €, ein Kind | 492,00 € | 246,00 € | 246,00 € |
| GKV freiwillig, 3.075 € (75 % von 4.100 €), zwei Kinder (Pflege 3,35 %) | 622,69 € | 311,34 € | 311,35 € |
| PKV, 2.400 €, angenommener Beitrag 400 € | 400,00 € | 200,00 € | 200,00 € |
| PKV, 2.400 €, Beitrag 617 € (Ø laut PKV-Verband) | 617,00 € | 246,00 € | 371,00 € |
| Angestellt mit Arbeitgeberzuschuss oder Beamter mit Beihilfe | – | 0 € | – |
Die Beispiele zeigen die beiden Grenzen des PKV-Zuschusses: Bei niedrigen Beiträgen gilt die Hälfte des Beitrags, bei höheren der Höchstbetrag von 10,25 % der Übergangsgebührnisse. Mit Angehörigen steigt der Gesamtbeitrag und damit die Hälfte-Grenze – der Höchstbetrag bleibt an die Übergangsgebührnisse gekoppelt.
Nach dem Dienst: Beitrag, Zuschuss und Eigenanteil
Beispiel: 2.400 € Übergangsgebührnisse, kinderlos, ab 23, 2026 – Euro pro Monat
Eigene Berechnung: 14,0 % + 2,9 % Zusatzbeitrag + Pflege 4,2 % auf 2.400 € (§ 243 SGB V, § 55 SGB XI); Zuschuss die Hälfte (§ 18 Abs. 1 SVG); PKV 7,0 % + 1,45 % + 1,8 % = 10,25 %, höchstens die Hälfte des Beitrags (§ 18 Abs. 2 SVG).
Fünf Fehler, die den Zuschuss kosten
Kläre die Unterlagen vor dem Dienstzeitende, damit der Zuschuss vom ersten Monat an fließt.
Mit einem Anspruch auf Arbeitgeberzuschuss entfällt der Zuschuss – sonst drohen Rückforderungen.
Der PKV-Zuschuss setzt Leistungen nach Art der Kranken- und Pflegeversicherung voraus.
In der PKV zählen Beiträge für Angehörige mit, die in der GKV familienversichert wären.
Mit dem letzten Monat der Übergangsgebührnisse endet der Zuschuss – plane den vollen Beitrag danach ein.
Später im Rentenalter: der Unterhaltsbeitrag nach § 18 Abs. 4 SVG
Ein Detail für die Zukunft: Ehemalige Soldaten auf Zeit, die freiwillig gesetzlich versichert sind und eine gesetzliche Rente beziehen, können auf Antrag ab Rentenbeginn einen Unterhaltsbeitrag zu ihren Kranken- und Pflegebeiträgen erhalten – wenn sie die Vorversicherungszeit für die Krankenversicherung der Rentner nur wegen ihrer Wehrdienstzeit nicht erfüllt haben. Er gleicht höchstens den Unterschied zur Krankenversicherung der Rentner aus, entfällt bei beitragspflichtigen Einnahmen über 50 % der Beitragsbemessungsgrenze und kommt darunter in Betracht, wenn die Beiträge mehr als 15 % der Einnahmen ausmachen (§ 18 Abs. 4 SVG).
Checkliste: Beitragszuschuss nach § 18 SVG
- Versicherungsart prüfen: freiwillige GKV, § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V oder PKV mit Pflegepflichtversicherung.
- Bescheinigung über Versicherung und Beiträge besorgen – in der PKV inklusive Angehörige.
- Zuschuss bei der zuständigen Stelle für die Dienstzeitversorgung beantragen.
- Jobstart, Verbeamtung und Beitragsänderungen sofort melden.
- Ende der Übergangsgebührnisse und damit des Zuschusses einplanen.
Wie hoch dein Zuschuss in GKV und PKV ausfällt und welcher Weg zu dir passt, zeigt der kostenlose Soldaten-KV-Check in 60 Sekunden.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Beitragszuschuss zur Krankenversicherung nach der Bundeswehr?
In der GKV die Hälfte der Kranken- und Pflegebeiträge, die auf die Übergangsgebührnisse entfallen – bei 2.400 € und kinderlos 2026 also 253,20 € im Monat. In der PKV 2026 höchstens 10,25 % der Übergangsgebührnisse, bei 2.400 € also 246 €, aber nie mehr als die Hälfte des tatsächlichen Beitrags (§ 18 SVG).
Wo beantrage ich den Zuschuss zur Krankenversicherung nach der Bundeswehr?
Bei der Stelle, die deine Dienstzeitversorgung als Soldat/in auf Zeit bearbeitet – laut Zuständigkeitsanordnung ist das das Bundesverwaltungsamt (§ 3 SVZustAnO). Halte die Bescheinigung deiner Krankenkasse bzw. deines Versicherers über Versicherung und Beiträge bereit und kläre die nötigen Unterlagen schon vor dem Dienstzeitende.
Bekomme ich den Zuschuss auch zur privaten Krankenversicherung?
Ja. Privat Versicherte erhalten ihn, wenn ihr Vertrag Leistungen umfasst, die der Art nach denen der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung entsprechen (§ 18 Abs. 2 SVG). Der Zuschuss erstreckt sich auch auf Beiträge für Angehörige, die in der GKV familienversichert wären. Bei Beihilfeanspruch, etwa als Beamtin oder Beamter, entfällt er.
Wie lange wird der Zuschuss gezahlt?
Während des regelmäßigen Bezugs der Übergangsgebührnisse – je nach Wehrdienstzeit 1 bis 60 Monate, etwa 36 Monate nach acht Jahren (§ 16 Abs. 2 SVG). Mit dem Ende der Übergangsgebührnisse endet auch der Zuschuss.
Bekomme ich den Zuschuss, wenn ich eine Stelle antrete?
Nein, wenn du Anspruch auf einen Beitragszuschuss des Arbeitgebers hast (§ 257 SGB V, § 61 SGB XI) – dann ist der Zuschuss nach § 18 SVG ausgeschlossen. Das gilt in der GKV und in der PKV. Melde einen Jobstart deshalb sofort, damit keine Rückforderung entsteht.
Quellen
- § 18 SVG – Beitragszuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung – abgerufen 18.10.2026
- § 16 SVG – Übergangsgebührnisse – Fassung ab 01.01.2026
- Soldatenversorgungs-Zuständigkeitsübertragungsanordnung (SVZustAnO), § 3 Bundesverwaltungsamt – Anordnung vom 04.10.2021
- § 243 SGB V – Ermäßigter Beitragssatz – abgerufen 18.10.2026
- § 242a SGB V – Durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz – abgerufen 18.10.2026
- § 55 SGB XI – Beitragssatz Pflegeversicherung – abgerufen 18.10.2026
- § 257 SGB V – Beitragszuschüsse für Beschäftigte – abgerufen 18.10.2026
- § 9 SGB V – Freiwillige Versicherung – abgerufen 18.10.2026
- § 240 SGB V – Beitragspflichtige Einnahmen freiwilliger Mitglieder – abgerufen 18.10.2026
- BMG: Kabinett beschließt Pflegeneuordnungsgesetz (Kinderlosenzuschlag 2027, Entwurf) – 30.09.2026
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Kranken- und Pflegeversicherung von Soldatinnen und Soldaten (truppenärztliche Versorgung, Pflegepflicht, Anwartschaft, Beihilfe, Dienstzeitende) (Stand: 18. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu dir passt, hängt von deiner persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Informationsportal – kein Angebot der Bundeswehr oder des BMVg; verbindlich entscheiden Pflegekasse, Krankenkasse, Beihilfestelle und die zuständigen Stellen der Bundeswehr. Herausgeber: Soldaten-PKV.de. Soldaten-PKV.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.