Ratgeber

Beihilfe für Soldaten: wer sie bekommt – und wer nicht

„Bekomme ich als Soldat Beihilfe?“ Die Antwort hängt davon ab, wer fragt: Für dich selbst gibt es im Dienst die truppenärztliche Versorgung, für deine Familie die Beihilfe des Bundes – und nach dem Dienst kommt es auf deinen Status an. Hier ist die Übersicht mit allen Sätzen, Grenzen und Fristen.

Redaktion Soldaten-PKV.de Aktualisiert am 18. Oktober 2026 8 Min. Lesezeit
Inhalt (8 Abschnitte)
  1. Beihilfe für Soldaten: wer sie bekommt – die Übersicht
  2. Warum Soldaten selbst keine Beihilfe bekommen
  3. Beihilfe für Partner und Kinder von Soldaten
  4. Wegfall der Beihilfe: wann Soldaten und Familien sie verlieren
  5. Beihilfe im Ruhestand: 70 % für Berufssoldaten
  6. So funktioniert die Beihilfe für Soldaten-Familien in der Praxis
  7. Beihilfe und PKV: das Restkostenprinzip für deine Familie
  8. Beihilfe für zivile Beschäftigte der Bundeswehr
Das Wichtigste in Kürze
  • Soldaten auf Zeit und Berufssoldaten mit truppenärztlicher Versorgung erhalten für sich selbst keine Beihilfe (§ 31 Abs. 4 SG) – ihre Behandlung ist unentgeltlich (§ 69a BBesG).
  • Ihre berücksichtigungsfähigen Angehörigen erhalten Beihilfe nach der Bundesbeihilfeverordnung: Partner 70 %, Kinder 80 % (§ 31 Abs. 2 SG, § 46 BBhV) – auch während der Elternzeit des Soldaten.
  • Partner sind nur berücksichtigungsfähig, wenn ihre Einkünfte im zweiten Kalenderjahr vor dem Antrag 22.648 € (Anträge 2026) bzw. 23.608 € (ab 2027) nicht übersteigen (§ 6 Abs. 2 BBhV).
  • Berufssoldaten erhalten im Ruhestand 70 % Beihilfe; Soldaten auf Zeit, die ab dem 31.12.2018 ausgeschieden sind, erhalten keine Beihilfe – auch nicht für die Familie (Bundeswehr).
  • Zuständig ist seit dem 01.07.2013 das Bundesverwaltungsamt; Anträge sind bis drei Jahre nach dem Rechnungsdatum möglich (§ 54 BBhV).

Beihilfe für Soldaten gibt es vor allem für ihre Familien: Ehe- und Lebenspartner erhalten 70 %, wenn ihre Einkünfte 22.648 € (Anträge 2026) nicht übersteigen, Kinder 80 % (§ 31 Abs. 2 SG, § 46 BBhV). Soldaten selbst bekommen im Dienst keine Beihilfe, sondern die unentgeltliche truppenärztliche Versorgung. Berufssoldaten erhalten im Ruhestand 70 % Beihilfe; Soldaten auf Zeit, die ab dem 31.12.2018 ausgeschieden sind, erhalten keine – auch nicht für die Familie (Stand Oktober 2026).

Beihilfe für Soldaten: wer sie bekommt – die Übersicht

Die Rechtsgrundlage steht im Soldatengesetz. Nach § 31 Abs. 2 SG sind § 80 des Bundesbeamtengesetzes und die Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) entsprechend anzuwenden auf Soldatinnen und Soldaten, die Anspruch auf Dienstbezüge oder Ausbildungsgeld haben oder Elternzeit in Anspruch nehmen, sowie auf Versorgungsempfänger nach dem Soldatenversorgungsgesetz. Gleichzeitig bestimmt § 31 Abs. 4 SG: Aufwendungen von Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit, denen die unentgeltliche truppenärztliche Versorgung zusteht, sind nicht beihilfefähig. Daraus ergibt sich diese Übersicht:

Beihilfe im Bereich der Bundeswehr nach Personengruppe; Quellen: § 31 SG, §§ 4, 6, 46 BBhV, § 193 SGB V, Bundeswehr (22.07.2022); Stand 18.10.2026.
PersonBeihilfeStattdessen bzw. ergänzend
Soldat/in auf Zeit oder Berufssoldat/in im Dienst (selbst)nein (§ 31 Abs. 4 SG)unentgeltliche truppenärztliche Versorgung
Ehe- oder Lebenspartner/in eines aktiven Soldaten70 %nur bei Einkünften unter der Grenze; Rest privat
Kinder eines aktiven Soldaten80 %solange im Familienzuschlag berücksichtigt; Rest privat
Berufssoldat/in im Ruhestand70 %30-%-Restkostentarif
Soldat/in auf Zeit nach dem Dienstzeitende (ab 31.12.2018)nein, auch nicht für AngehörigeGKV-Beitritt binnen 3 Monaten oder PKV; Zuschuss nach § 18 SVG
Freiwillig Wehrdienstleistende (6–11 Monate)nein (Wehrsold statt Dienstbezüge)bisherige Krankenkasse läuft weiter, Bund zahlt (§§ 193, 251 SGB V)
Zivile Beamtinnen und Beamte der Bundeswehr50 %, mit zwei Kindern 70 %Restkostentarif; Familie 70 % bzw. 80 %

Welche Zeile auf dich zutrifft und welche Fristen dazugehören, zeigt der kostenlose Soldaten-KV-Check in 60 Sekunden.

Warum Soldaten selbst keine Beihilfe bekommen

Im Dienst brauchst du keine Beihilfe, weil du etwas Umfassenderes hast: Die truppenärztliche Versorgung ist unentgeltlich und umfasst mindestens die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (§ 69a Abs. 3 BBesG). Es gibt keinen Eigenanteil und keine Rechnung. Ausgenommen sind Leistungen von Heilpraktikern und Maßnahmen, die keine Heilbehandlung sind (§ 69a Abs. 5 BBesG) – dafür gibt es private Zusatzbausteine.

Die truppenärztliche Versorgung bleibt auch in besonderen Lebenslagen erhalten: in der Elternzeit (§ 28 Abs. 7 SG) und im Betreuungsurlaub für Kinder unter 18 oder pflegebedürftige Angehörige, sofern du in dieser Zeit nicht über die GKV familienversichert bist (§ 69a Abs. 1 BBesG, § 28 Abs. 5 SG). Für den Betreuungsurlaub verweist § 31 Abs. 3 SG zusätzlich auf § 92 Abs. 5 BBG. In der Elternzeit behalten auch deine Angehörigen ihre Beihilfe (§ 31 Abs. 2 Nr. 1 SG).

Beihilfe für Partner und Kinder von Soldaten

Die Familie ist der Kern der Soldaten-Beihilfe. Berücksichtigungsfähig sind Ehe- und Lebenspartner sowie Kinder, die beim Familienzuschlag nach dem Besoldungsrecht berücksichtigt werden (§ 4 Abs. 1, 2 BBhV). Für Kinder in Ausbildung über 25, deren Ausbildung durch Wehrdienst oder Freiwilligendienst unterbrochen wurde, verlängert sich die Berücksichtigung um die Dauer dieses Dienstes, höchstens um zwölf Monate.

Partner: 70 % mit Einkommensgrenze

Maßgeblich ist der Gesamtbetrag der Einkünfte im zweiten Kalenderjahr vor dem Antrag: höchstens 22.648 € für Anträge 2026, 23.608 € für Anträge ab 2027 (§ 6 Abs. 2 BBhV). Sind die Einkünfte im laufenden Jahr geringer, gilt die Beihilfe unter Vorbehalt schon jetzt. Mehr: Beihilfe für die Ehefrau eines Soldaten.

Kinder: 80 % ohne Einkommensgrenze

Kinder erhalten 80 % (§ 46 Abs. 2 Nr. 4 BBhV). Den Rest deckt ein Kindertarif, zum Beispiel 57,77 € im Monat (Allianz, Mai 2026, 0–15 Jahre). Alternativ sind sie über einen gesetzlich versicherten Elternteil beitragsfrei familienversichert. Mehr: Beihilfe für Kinder von Soldaten.

Beihilfe zahlt den Großteil – privat versichert wird nur der Rest

Anteil an den Krankheitskosten in Prozent (Bund)

0 %25 %50 %75 %100 %7030Partner/in8020Kind7030Berufssoldat/in im Ruhestand
Beihilfe des BundesPrivater Restkostentarif

§ 31 Abs. 2 SG, § 46 Abs. 2 BBhV; Partner/innen nur mit Einkünften bis 22.648 € (Anträge 2026) bzw. 23.608 € (ab 2027).

Was das für deine Familie konkret bedeutet – Satz, Familienversicherung, Restkosten –, rechnet der Familien-Rechner in einer Minute aus. Wie sich die Grenzen 2027 ändern, zeigt Krankenversicherung für Soldaten 2027.

Wegfall der Beihilfe: wann Soldaten und Familien sie verlieren

Beihilfe ist an Voraussetzungen geknüpft. Fällt eine davon weg, endet der Anspruch – oft an einem festen Tag. Die vier typischen Fälle:

Dienstzeitende als Soldat/in auf Zeit

Wer ab dem 31.12.2018 ausgeschieden ist, hat keinen Beihilfeanspruch mehr – auch nicht für Partner und Kinder (Bundeswehr). Es bleiben drei Monate für den GKV-Beitritt (§ 9 SGB V).

Partner verdient mehr

Übersteigen die Einkünfte im maßgeblichen Jahr die Grenze, ist der Partner nicht mehr berücksichtigungsfähig. Meist ist er dann über die eigene Arbeit versichert.

Kind fällt aus dem Familienzuschlag

Mit dem Ende der Berücksichtigung im Familienzuschlag endet die Beihilfe für das Kind; es braucht dann eigenen Schutz.

Trennung und Scheidung

Mit der Scheidung endet die Berücksichtigungsfähigkeit als Ehepartner; die Beihilfe für gemeinsame Kinder richtet sich weiter nach dem Familienzuschlag.

Für die private Seite gibt es eine wichtige Schutzregel: Entfällt der Beihilfeanspruch, muss der Versicherer den Schutz so anpassen, dass der Wegfall ausgeglichen wird – ohne Risikoprüfung und Wartezeiten, wenn du den Antrag innerhalb von sechs Monaten stellst (§ 199 Abs. 2 VVG). Wer nach dem Dienst privat bleibt, macht aus dem Restkostentarif so einen vollen Tarif.

Beihilfe im Ruhestand: 70 % für Berufssoldaten

Mit dem Ruhestand werden Berufssoldaten Versorgungsempfänger. Die Beihilfe beträgt dann 70 % (§ 46 Abs. 2 Nr. 2 BBhV), die restlichen 30 % versicherst du privat. Mit einer Anwartschaft aus den ersten sechs Dienstmonaten geht das ohne neue Gesundheitsprüfung. Eine pauschale Beihilfe als Zuschuss zum GKV-Beitrag gibt es beim Bund nicht; laut Bundesregierung ist sie „derzeit nicht vorgesehen“ (BT-Drs. 21/2188). Alles zum Übergang: Beihilfe für Soldaten in Pension.

So funktioniert die Beihilfe für Soldaten-Familien in der Praxis

Beihilfe ist eine Kostenerstattung. Deine Angehörigen sind Privatpatienten: Sie erhalten Rechnungen, bezahlen sie und reichen sie bei zwei Stellen ein – beim Bundesverwaltungsamt für die Beihilfe und beim Versicherer für den Restkostentarif. Das BVA ist seit dem 01.07.2013 für die Beihilfe im Geschäftsbereich des Verteidigungsministeriums zuständig (Bundeswehr, Stand 22.07.2022).

Eckpunkte der Bundesbeihilfe für Soldaten-Familien; Quellen: §§ 26, 48, 49, 54 BBhV, Bundeswehr; Stand 18.10.2026.
PunktRegel
Antragsfristdrei Jahre nach dem Rechnungsdatum (§ 54 BBhV)
Wahlleistungen im Krankenhausbeihilfefähig ohne zusätzlichen Beitrag (§ 26 BBhV)
Eigenbehaltez. B. bei Arznei- und Hilfsmitteln, 10 € je Krankenhaustag für höchstens 28 Tage im Jahr (§ 49 BBhV)
Kostendämpfungspauschalegibt es beim Bund nicht
ObergrenzeBeihilfe und Versicherung zusammen höchstens 100 % der Aufwendungen (§ 48 BBhV)

Damit beide Seiten zusammenpassen, ist der private Tarif „beihilfekonform“: Er übernimmt genau den Prozentsatz, den die Beihilfe offenlässt – 30 % für Partner, 20 % für Kinder. Auch in der Pflegeversicherung greift dieses Prinzip: Wer bei Pflegebedürftigkeit Anspruch auf Beihilfe hat, sichert den Rest mit einer beihilfekonformen Pflegepflichtversicherung ab (§ 23 Abs. 3 SGB XI). Kinder sind in der privaten Pflegepflichtversicherung eines Elternteils unter denselben Voraussetzungen wie in der Familienversicherung beitragsfrei mitversichert (§ 110 Abs. 1 Nr. 2 f SGB XI).

  • „Als Soldat bekomme ich 70 % Beihilfe.“ Im Dienst nicht – du hast die truppenärztliche Versorgung. Die 70 % gelten für deinen Partner und für dich erst im Ruhestand als Berufssoldat.
  • „Die Beihilfe läuft nach der Dienstzeit weiter.“ Nur bei Berufssoldaten im Ruhestand. Für Zeitsoldaten endet sie mit dem Dienstzeitende – für die ganze Familie.
  • „Kinder sind automatisch über mich versichert.“ Die truppenärztliche Versorgung gilt nur für dich. Kinder brauchen Beihilfe plus Kindertarif oder die Familienversicherung über einen gesetzlich versicherten Elternteil.

Beihilfe und PKV: das Restkostenprinzip für deine Familie

Beihilfe und private Restkostenversicherung sind ein eingespieltes Team. Für deine Familie bedeutet das Privatpatienten-Leistungen zu einem Beitrag, der nur einen Teil der Kosten abdecken muss. Damit das reibungslos klappt, solltest du drei Punkte kennen:

Das bietet dir das Restkostenprinzip

  • Privat versichert wird nur der Rest – 30 % für Partner, 20 % für Kinder.
  • Leistungen vertraglich zugesichert: Der Versicherer kann die Vollversicherung nicht ordentlich kündigen (§ 206 Abs. 1 VVG).
  • Neugeborene ohne Gesundheitsprüfung über die Kindernachversicherung, wenn binnen zwei Monaten angemeldet (§ 198 VVG).

Das klärst du vorher – mit dem Partner-Experten

  • Die Öffnungsaktion für Angehörige setzt voraus, dass du selbst eine Anwartschaft hast; aufgenommen wird beim Versicherer deiner Anwartschaft (PKV-Verband).
  • Für jedes Familienmitglied fällt ein eigener Beitrag an – der Familien-Rechner zeigt die Summe.
  • Ob die Familienversicherung über einen gesetzlich versicherten Partner möglich ist (§ 10 Abs. 3 SGB V).

Die Anwartschaft ist damit nicht nur für dich wichtig, sondern auch für deine Familie. Was sie bis zum Dienstzeitende kostet, zeigt der Anwartschafts-Rechner.

Beihilfe für zivile Beschäftigte der Bundeswehr

Für Beamtinnen und Beamte in der Bundeswehrverwaltung gilt die Bundesbeihilfeverordnung direkt: 50 % für aktive Beamte, 70 % mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern und in der Elternzeit, 70 % im Ruhestand (§ 46 BBhV). Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach Tarif erhalten keine Beihilfe; sie sind bis zur Versicherungspflichtgrenze gesetzlich versichert. Mehr dazu: Beamte bei der Bundeswehr: Beihilfe und PKV. Die Bundesbeihilfe im Allgemeinen erklärt der Überblick zur Beihilfe des Bundes.

Deine persönlichen Sätze, Fristen und Vorteile zeigt der kostenlose Soldaten-KV-Check – mit Soldaten-Fahrplan als PDF.

Häufige Fragen

Bekommen Soldaten Beihilfe?

Für sich selbst in der Regel nicht: Soldaten auf Zeit und Berufssoldaten erhalten im Dienst die unentgeltliche truppenärztliche Versorgung; ihre eigenen Aufwendungen sind nicht beihilfefähig (§ 31 Abs. 4 SG). Beihilfe erhalten ihre berücksichtigungsfähigen Angehörigen – Partner 70 %, Kinder 80 % – und Berufssoldaten im Ruhestand mit 70 %.

Bekommen Soldaten auf Zeit nach der Dienstzeit Beihilfe?

Nein, wenn sie ab dem 31.12.2018 ausgeschieden sind – auch nicht für Partner und Kinder (Bundeswehr, Stand 22.07.2022). Stattdessen haben sie drei Monate Zeit für den freiwilligen Beitritt zur GKV (§ 9 SGB V) und erhalten während der Übergangsgebührnisse einen Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung, auch zur PKV (§ 18 SVG).

Wie viel Beihilfe bekommt die Familie eines Soldaten?

Ehe- und Lebenspartner erhalten 70 % der beihilfefähigen Aufwendungen, wenn ihre Einkünfte unter der Grenze von 22.648 € (Anträge 2026) bzw. 23.608 € (ab 2027) liegen; Kinder erhalten 80 % (§ 46 Abs. 2 BBhV). Den Rest versichern sie in einem privaten Restkostentarif – oder in der GKV über einen gesetzlich versicherten Partner.

Wo beantrage ich als Soldat Beihilfe für meine Familie?

Beim Bundesverwaltungsamt (BVA). Es bearbeitet seit dem 01.07.2013 die Beihilfe im Geschäftsbereich des Verteidigungsministeriums und seit dem 01.06.2017 auch die Fälle der Versorgungsempfänger (Bundeswehr). Anträge sind bis drei Jahre nach dem Rechnungsdatum möglich (§ 54 BBhV).

Gilt die Beihilfe für die Familie auch in der Elternzeit?

Ja. § 31 Abs. 2 Nr. 1 SG nennt ausdrücklich Soldatinnen und Soldaten, die Elternzeit in Anspruch nehmen. Deine Angehörigen behalten damit ihre Beihilfe, und du selbst behältst in der Elternzeit die truppenärztliche Versorgung (§ 28 Abs. 7 SG).

Bekommen freiwillig Wehrdienstleistende Beihilfe?

Nein. § 31 Abs. 2 SG erfasst Soldaten mit Dienstbezügen oder Ausbildungsgeld; freiwillig Wehrdienstleistende erhalten Wehrsold. Ihre bisherige Krankenkasse läuft weiter (§ 193 SGB V), die Beiträge trägt der Bund (§ 251 Abs. 4 SGB V) – eine über sie bestehende Familienversicherung bleibt damit erhalten.

Quellen

  1. § 31 SG – Fürsorge, Beihilfe – abgerufen 18.10.2026
  2. § 69a BBesG – Heilfürsorge für Soldaten – abgerufen 18.10.2026
  3. § 4 BBhV – Berücksichtigungsfähige Personen – abgerufen 18.10.2026
  4. § 6 BBhV – Beihilfefähigkeit, Einkommensgrenze – abgerufen 18.10.2026
  5. § 46 BBhV – Bemessung der Beihilfe – abgerufen 18.10.2026
  6. § 54 BBhV – Antragsfrist – abgerufen 18.10.2026
  7. § 199 VVG – Beihilfeempfänger – abgerufen 18.10.2026
  8. § 92 BBG – Familienbedingte Beurlaubung (Abs. 5) – abgerufen 18.10.2026
  9. Bundeswehr: Beihilfe – Grundlegendes – 22.07.2022
  10. PKV-Verband: Erleichterte Aufnahme in die PKV (Angehörige) – Stand Januar 2026
  11. BT-Drs. 21/2188 – keine pauschale Beihilfe beim Bund – 13.10.2025
Redaktion Soldaten-PKV.de

Unsere Beiträge stützen sich auf Gesetze, Angaben von Behörden und Verbänden sowie veröffentlichte Unterlagen der Versicherer – jeweils mit Stand. So arbeiten wir.

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Kranken- und Pflegeversicherung von Soldatinnen und Soldaten (truppenärztliche Versorgung, Pflegepflicht, Anwartschaft, Beihilfe, Dienstzeitende) (Stand: 18. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu dir passt, hängt von deiner persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Informationsportal – kein Angebot der Bundeswehr oder des BMVg; verbindlich entscheiden Pflegekasse, Krankenkasse, Beihilfestelle und die zuständigen Stellen der Bundeswehr. Herausgeber: Soldaten-PKV.de. Soldaten-PKV.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.

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