Inhalt (9 Abschnitte)
- Bundeswehr-Krankenversicherung: freie Heilfürsorge statt Kassenkarte
- Was die truppenärztliche Versorgung leistet
- So funktioniert die freie Heilfürsorge im Alltag
- Die Grenzen der Heilfürsorge
- Pflege: warum die Heilfürsorge nur die Hälfte trägt
- Die Familie: Beihilfe statt Heilfürsorge
- Nach dem Dienst: wenn die Heilfürsorge endet
- Drei Irrtümer über die freie Heilfürsorge
- Heilfürsorge klug ergänzen – im Dienst und für danach
- Soldatinnen und Soldaten mit Anspruch auf Besoldung erhalten Heilfürsorge in Form der unentgeltlichen truppenärztlichen Versorgung (§ 69a Abs. 1 BBesG); in der GKV sind Soldaten auf Zeit und Berufssoldaten versicherungsfrei (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB V).
- Die Leistungen müssen mindestens denen der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen (§ 69a Abs. 3 BBesG); für Arzneimittel und die meisten Heil- und Hilfsmittel gibt es keine Zuzahlung (Bundeswehr, 12.10.2026).
- Nicht enthalten sind Leistungen von Heilpraktikern und medizinische Maßnahmen, die keine Heilbehandlung sind (§ 69a Abs. 5 BBesG); bei Pflegebedürftigkeit leistet der Bund nur ergänzend die Hälfte (§ 69a Abs. 6 BBesG).
- Die Versorgung gilt nur für dich: Partner und Kinder erhalten Beihilfe (70 bzw. 80 %); bei privaten Auslandsreisen erstattet die Bundeswehr nur Kosten bis zur Höhe der Inlandskosten.
- Mit dem Ende der Besoldung endet die truppenärztliche Versorgung – danach braucht jeder Soldat auf Zeit eine eigene Krankenversicherung; Berufssoldaten erhalten im Ruhestand 70 % Beihilfe.
Bei der Bundeswehr ersetzt die freie Heilfürsorge die Krankenversicherung: Soldatinnen und Soldaten mit Anspruch auf Besoldung erhalten die unentgeltliche truppenärztliche Versorgung (§ 69a BBesG) – mindestens im Umfang der GKV und ohne Zuzahlung für Arzneimittel und die meisten Heil- und Hilfsmittel. Nicht enthalten sind Heilpraktiker und Maßnahmen ohne Heilbehandlung; bei Pflege trägt der Bund nur die Hälfte, die Familie ist nicht einbezogen, und mit dem Dienst endet die Versorgung (Stand Oktober 2026).
Bundeswehr-Krankenversicherung: freie Heilfürsorge statt Kassenkarte
Soldaten, die Anspruch auf Besoldung oder auf ein Ausbildungsgeld haben, wird Heilfürsorge in Form der unentgeltlichen truppenärztlichen Versorgung gewährt (§ 69a Abs. 1 BBesG). Die Bundeswehr selbst nennt sie „das Äquivalent zur Krankenversicherung im zivilen Leben“. Soldaten auf Zeit und Berufssoldaten sind deshalb in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungsfrei (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB V). Freiwillig Wehrdienstleistende werden während des Dienstes ebenfalls truppenärztlich versorgt; ihre Krankenkasse bleibt bestehen, der Leistungsanspruch dort ruht so lange (§ 16 Abs. 1 SGB V).
| Status | Krankenversorgung im Dienst | Pflege |
|---|---|---|
| Soldat/in auf Zeit | truppenärztliche Versorgung, GKV-versicherungsfrei | eigene Pflegeversicherung Pflicht (halber Satz) |
| Berufssoldat/in | truppenärztliche Versorgung, GKV-versicherungsfrei | eigene Pflegeversicherung Pflicht (halber Satz) |
| Freiwilliger Wehrdienst (6–11 Monate) | truppenärztliche Versorgung; Kassenmitgliedschaft läuft weiter | über die Kasse, Beiträge trägt der Bund |
| Partner/in und Kinder | keine truppenärztliche Versorgung – Beihilfe 70 bzw. 80 % | eigene, beihilfekonforme Absicherung |
Am 31.08.2026 dienten 186.356 Soldatinnen und Soldaten in der Bundeswehr (Personalzahlen der Bundeswehr) – für sie alle ist die truppenärztliche Versorgung die erste Adresse bei Krankheit.
Was die truppenärztliche Versorgung leistet
Die Versorgung umfasst grundsätzlich medizinisch notwendige und wirtschaftlich angemessene Leistungen in Krankheitsfällen, zur Vorbeugung und medizinischen Rehabilitation, zur Früherkennung, für Schutzimpfungen und Prophylaxe sowie bei Schwangerschaft und Entbindung. Diese Leistungen müssen mindestens denen der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen; die besonderen Anforderungen an die Dienst- und Verwendungsfähigkeit werden berücksichtigt (§ 69a Abs. 3 BBesG).
| Bereich | Truppenärztliche Versorgung |
|---|---|
| Arzneimittel, Heil- und Hilfsmittel | ohne Zuzahlung für Arzneimittel und die meisten Heil- und Hilfsmittel, etwa Physiotherapie |
| Fachärztliche Versorgung | Überweisung an militärische oder zivile Facharzteinrichtungen |
| Krankenhaus | Bundeswehrkrankenhaus; im zivilen Krankenhaus allgemeine Krankenhausleistungen, Zweibettzimmer (ohne Komfortleistungen) und wahlärztliche Leistungen – ohne Status als Privatpatient |
| Zahnmedizin | von der Untersuchung bis zum Zahnersatz |
| Sehhilfen | Zuschuss für ein Brillengestell (nicht randlos) und Mineralgläser beim Vertragsaugenoptiker; Kontaktlinsen und Extras selbst zahlen |
| Rehabilitation | medizinische Rehabilitation, auch Mutter- bzw. Vater-Kind-Maßnahmen |
| Vorsorge | Impfungen und Vorsorgeuntersuchungen |
Die Bundeswehr verfügt dafür laut eigener Darstellung über 115 Sanitätsversorgungszentren, 20 Sanitätszentren, fünf Bundeswehrkrankenhäuser und 13 Facharztzentren (Stand 12.10.2026).
So funktioniert die freie Heilfürsorge im Alltag
Die Regeln stehen im Merkblatt der Bundeswehr für Soldatinnen und Soldaten bei Erkrankung und Unfällen (Stand 04/2021). Die wichtigsten Punkte:
1 · Regionale Sanitätseinrichtung
Zuständig ist die Sanitätseinrichtung deiner Einheit. Zivile Ärztinnen und Ärzte darfst du grundsätzlich nur mit Überweisung der Truppenärztin oder des Truppenarztes aufsuchen.
2 · Stationär ins Bundeswehrkrankenhaus
Im Regelfall erfolgt die Einweisung in ein Bundeswehrkrankenhaus, zivile Krankenhäuser außerhalb von Notfällen nur mit Behandlungsauftrag.
3 · Außerhalb der Dienstzeit
Abends, nachts und am Wochenende hilft der ärztliche Bereitschaftsdienst der Sanitätseinrichtungen, der dich bei Bedarf an den Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigungen verweist.
4 · Im Notfall
Ist kein Arzt der Bundeswehr rechtzeitig erreichbar, darfst du zivile Hilfe nutzen – mit Hinweis auf deinen Status und Information der Sanitätseinrichtung danach, sonst können dir die Kosten privat in Rechnung gestellt werden.
Ein wichtiger Rat aus dem Merkblatt: Unterschreibe bei zivilen Ärzten oder Krankenhäusern keine Erklärung, nach der der Bund erhöhte oder zusätzliche Kosten tragen soll – solche Vereinbarungen können dazu führen, dass du die gesamten Kosten selbst zahlst. Wer Wahlleistungen über das Zweibettzimmer hinaus möchte, sichert sie privat ab. Mehr dazu im Ratgeber Zusatzversicherung für Soldaten.
Die Grenzen der Heilfürsorge
So umfassend die truppenärztliche Versorgung ist – an fünf Stellen hört sie auf:
Heilpraktiker und Maßnahmen ohne Heilbehandlung
Beides umfasst die Versorgung ausdrücklich nicht (§ 69a Abs. 5 BBesG).
Extras bei Brille und Co.
Zuschuss für Gestell und Mineralgläser beim Vertragsoptiker; Kontaktlinsen und Extrawünsche zahlst du selbst (Bundeswehr).
Privater Urlaub im Ausland
Behandlungskosten werden nur bis zur Höhe der Inlandskosten erstattet, beim Rücktransport nur die krankheitsbedingten Mehrkosten im Inland. Die Bundeswehr empfiehlt dringend eine Reisekrankenversicherung.
Familie und Zeit nach dem Dienst
Die Versorgung gilt nur für dich und nur, solange du Anspruch auf Besoldung hast. Partner und Kinder erhalten Beihilfe; nach dem Dienst brauchst du eigenen Schutz.
Was im Ausland gilt – im Einsatz, im Urlaub und für Angehörige –, erklärt der Ratgeber Bundeswehr-Krankenversicherung im Ausland.
Pflege: warum die Heilfürsorge nur die Hälfte trägt
Bei Pflegebedürftigkeit gewährt der Bund ergänzend zu den Leistungen der Pflegeversicherung Leistungen in derselben Höhe (§ 69a Abs. 6 BBesG). Die Pflegeversicherung selbst zahlt Soldaten mit Heilfürsorge die Leistungen deshalb zur Hälfte (§ 28 Abs. 2 SGB XI). Für dich heißt das: Die andere Hälfte musst du ab der Ernennung selbst versichern – sozial mit dem halben Beitragssatz von 1,8 % (kinderlos ab 23 Jahren 2,4 %, 2026) oder privat in einer Pflegepflichtversicherung, die für Eintrittsalter 18 bis 27 laut veröffentlichten Beispielen rund 31 bis 39 € im Monat kostet.
Pflegepflicht: sozial gegen privat pro Monat
Soziale Pflegeversicherung mit halbem Beitragssatz auf die Bezüge – gegen den Mittelwert veröffentlichter Beispiele für eine private Pflegepflichtversicherung (Eintrittsalter 18 bis 27)
Eigene Berechnung 2026: 1,8 % bzw. 2,4 % der Bezüge (§§ 28, 55, 57 SGB XI; Mobil Krankenkasse). Privat: Mittelwert der Spanne 31–39 € (DBV „ab 33 €“, Allianz 35,27 € mit 19 und 38,40 € mit 27 Jahren, covago 31–35 € mit 18 Jahren). Beispiel, kein Angebot.
Wer der privaten Pflegepflicht nicht nachkommt, riskiert ein Bußgeld bis zu 2.500 € (§ 121 SGB XI). Alles zur Pflicht erklärt der Ratgeber Pflegeversicherung für Soldaten; deinen Beitrag sozial gegen privat rechnet der Pflegeversicherungs-Rechner.
Die Familie: Beihilfe statt Heilfürsorge
Aufwendungen von Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit mit truppenärztlicher Versorgung sind nicht beihilfefähig (§ 31 Abs. 4 SG) – für dich selbst gibt es also keine Beihilfe. Für deine Familie schon: Auf Soldaten mit Dienstbezügen ist die Bundesbeihilfeverordnung entsprechend anzuwenden (§ 31 Abs. 2 SG). Partner erhalten 70 %, wenn ihre Einkünfte 22.648 € (Anträge 2026) bzw. 23.608 € (ab 2027) nicht übersteigen, Kinder 80 % (§ 46 BBhV). Den Rest decken sie mit einem privaten Restkostentarif.
Beihilfe zahlt den Großteil – privat versichert wird nur der Rest
Anteil an den Krankheitskosten in Prozent (Bund)
§ 31 Abs. 2 SG, § 46 Abs. 2 BBhV; Partner/innen nur mit Einkünften bis 22.648 € (Anträge 2026) bzw. 23.608 € (ab 2027).
Was deine Familie kostet und ob eine beitragsfreie Familienversicherung möglich ist, zeigt der Familien-Rechner.
Nach dem Dienst: wenn die Heilfürsorge endet
Die truppenärztliche Versorgung hängt am Anspruch auf Besoldung. Mit dem Dienstzeitende oder dem Ruhestand endet sie. Zum Ende der Dienstzeit wird eine Entlassungsuntersuchung durchgeführt, auf Wunsch werden relevante Gesundheitsunterlagen ausgehändigt, und eine Weiterbehandlung in einem Bundeswehrkrankenhaus ist als ziviler Patient möglich (Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/3364). Krankenversichert bist du darüber aber nicht mehr:
- Soldaten auf Zeit: Wer ab dem 31.12.2018 ausgeschieden ist, erhält keine Beihilfe; der GKV-Beitritt ist innerhalb von drei Monaten möglich (§ 9 SGB V), alternativ die PKV – während der Übergangsgebührnisse jeweils mit Zuschuss (§ 18 SVG).
- Berufssoldaten: Im Ruhestand 70 % Beihilfe als Versorgungsempfänger, 30 % privater Restkostentarif (§ 46 BBhV).
- Freiwillig Wehrdienstleistende: Die bisherige Krankenkasse leistet wieder wie gewohnt.
Wer in den ersten sechs Dienstmonaten eine Anwartschaft abgeschlossen hat, wechselt dann ohne neue Gesundheitsprüfung in die PKV. Alle Wege beschreibt der Ratgeber Krankenversicherung nach der Bundeswehr; die Anwartschaft erklärt der Ratgeber Anwartschaft für Soldaten.
Drei Irrtümer über die freie Heilfürsorge
- „Als Soldat bin ich Privatpatient.“ Nein. Im zivilen Krankenhaus stehen dir allgemeine Krankenhausleistungen, ein Zweibettzimmer und wahlärztliche Leistungen zu – das Merkblatt der Bundeswehr stellt aber ausdrücklich klar, dass du kein Privatpatient bist. Abgerechnet wird nach den Regeln der Bundeswehr.
- „Die Heilfürsorge zahlt alles.“ Sie zahlt medizinisch notwendige und wirtschaftlich angemessene Leistungen – nicht aber Heilpraktiker, Maßnahmen ohne Heilbehandlung, Kontaktlinsen oder höhere Kosten im privaten Auslandsurlaub.
- „Bis zur Rente ist alles geregelt.“ Die Versorgung endet mit dem Anspruch auf Besoldung. Soldaten auf Zeit brauchen danach eine eigene Krankenversicherung, Berufssoldaten einen Restkostentarif zur Beihilfe. Wer früh eine Anwartschaft abschließt, sichert sich die PKV ohne neue Gesundheitsprüfung.
Ein praktischer Tipp aus dem Merkblatt: Verordnet dir im Notfall eine zivile Ärztin oder ein ziviler Arzt ein Arzneimittel, müssen auf dem Rezept dein Dienstgrad, Name, Personenkennziffer, Truppenteil und Standort sowie die Vermerke „Notfall“ und „Kostenträger Bundeswehr“ stehen. Dann gibt die Apotheke das Mittel ohne den Eigenanteil ab, den gesetzlich Versicherte zahlen. Musst du doch zahlen, reichst du das Originalrezept mit einem formlosen Erstattungsantrag bei deiner Truppenärztin oder deinem Truppenarzt ein.
Heilfürsorge klug ergänzen – im Dienst und für danach
Die truppenärztliche Versorgung ist eine sehr gute Grundversorgung. Drei Bausteine machen sie komplett: eine Anwartschaft, die dir die PKV nach dem Dienst ohne neue Gesundheitsprüfung sichert; eine Auslandsreisekrankenversicherung für den privaten Urlaub; und je nach Wunsch Zusatzbausteine, etwa für Heilpraktiker oder Sehhilfen – manche Anwartschaftspakete enthalten sie bereits. Heilfürsorge gibt es übrigens nicht nur bei der Bundeswehr: Für Polizei, Feuerwehr und Justizvollzug gelten eigene Regeln, die Beihilfe-Rechner.de zur Heilfürsorge bei Polizei und Feuerwehr erklärt.
Zusatzversicherung für Soldaten
Welche Lücken die truppenärztliche Versorgung lässt, welche Zusatzbausteine für Soldaten sinnvoll sind und wie du sie mit der Anwartschaft verbindest.
Weiterlesen HeilfürsorgeBundeswehr-Krankenversicherung im Ausland
Was im Einsatz, im privaten Urlaub und für Angehörige im Ausland gilt – und warum die Bundeswehr eine Reisekrankenversicherung dringend empfiehlt.
Weiterlesen HeilfürsorgeElternzeit als Soldat/in: Versorgung bleibt
In der Elternzeit fallen die Bezüge weg – die truppenärztliche Versorgung bleibt. Was mit Pflegebeitrag, Beihilfe der Familie und Dienstzeit passiert.
WeiterlesenWelche Bausteine zu dir passen und welche Fristen laufen, zeigt der kostenlose Soldaten-KV-Check in 60 Sekunden – ohne Gesundheitsfragen.
Häufige Fragen
Was ist die freie Heilfürsorge bei der Bundeswehr?
Die unentgeltliche truppenärztliche Versorgung (utV): Soldatinnen und Soldaten mit Anspruch auf Besoldung werden von der Bundeswehr medizinisch versorgt, ohne Beitrag und ohne Zuzahlungen für Arzneimittel und die meisten Heil- und Hilfsmittel (§ 69a BBesG). Die Bundeswehr nennt sie das Äquivalent zur Krankenversicherung im zivilen Leben.
Sind Soldaten krankenversichert?
Soldaten auf Zeit und Berufssoldaten sind in der GKV versicherungsfrei (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB V) und brauchen im Dienst keine Krankenversicherung, weil sie truppenärztlich versorgt werden. Pflicht ist aber eine Pflegeversicherung. Freiwillig Wehrdienstleistende behalten ihre Krankenkasse; der Leistungsanspruch dort ruht, solange die Bundeswehr sie versorgt.
Was zahlt die truppenärztliche Versorgung nicht?
Leistungen von Heilpraktikern und medizinische Maßnahmen, die keine Heilbehandlung sind (§ 69a Abs. 5 BBesG). Bei Brillen gibt es einen Zuschuss für Gestell und Mineralgläser beim Vertragsoptiker; Kontaktlinsen und Extras zahlst du selbst. Bei privaten Auslandsreisen werden Behandlungskosten nur bis zur Höhe der Inlandskosten erstattet.
Darf ich als Soldat zu einem zivilen Arzt gehen?
Grundsätzlich nur mit Überweisung der Truppenärztin oder des Truppenarztes. Im Notfall, wenn kein Arzt der Bundeswehr rechtzeitig erreichbar ist, darfst du zivile Ärzte oder ein Krankenhaus in Anspruch nehmen; danach musst du deine Sanitätseinrichtung informieren, sonst können dir die Kosten in Rechnung gestellt werden (Merkblatt der Bundeswehr).
Gilt die Heilfürsorge auch für meine Familie?
Nein. Die truppenärztliche Versorgung gilt nur für dich. Partner und Kinder erhalten Beihilfe nach der Bundesbeihilfeverordnung: Partner 70 % (bei Einkünften bis 22.648 € für Anträge 2026), Kinder 80 % (§ 31 Abs. 2 SG, § 46 BBhV). Den Rest versichern sie privat oder sind gesetzlich versichert.
Quellen
- § 69a BBesG – Truppenärztliche Versorgung – abgerufen 18.10.2026
- Bundeswehr: Gesundheitsversorgung (unentgeltliche truppenärztliche Versorgung) – veröffentlicht 12.10.2026
- Bundeswehr: Merkblatt für Soldatinnen und Soldaten bei Erkrankung/Unfällen (Bw-2017/04.21) – Stand 04/2021, abgerufen 18.10.2026
- BT-Drs. 21/3364 – Medizinische Weiterversorgung von Berufssoldaten nach Eintritt in den Ruhestand – 18.12.2025
- § 6 SGB V – Versicherungsfreiheit – abgerufen 18.10.2026
- § 16 SGB V – Ruhen des Anspruchs – abgerufen 18.10.2026
- § 31 SG – Fürsorge, Beihilfe – abgerufen 18.10.2026
- § 28 SGB XI – Leistungen zur Hälfte bei Heilfürsorge – abgerufen 18.10.2026
- § 46 BBhV – Bemessung der Beihilfe – abgerufen 18.10.2026
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Kranken- und Pflegeversicherung von Soldatinnen und Soldaten (truppenärztliche Versorgung, Pflegepflicht, Anwartschaft, Beihilfe, Dienstzeitende) (Stand: 18. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu dir passt, hängt von deiner persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Informationsportal – kein Angebot der Bundeswehr oder des BMVg; verbindlich entscheiden Pflegekasse, Krankenkasse, Beihilfestelle und die zuständigen Stellen der Bundeswehr. Herausgeber: Soldaten-PKV.de. Soldaten-PKV.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.