Inhalt (8 Abschnitte)
- So funktioniert die gesetzliche Pflegeversicherung für Soldaten
- AOK, TK oder Barmer: Der Beitrag ist überall gleich
- Was die gesetzliche Pflegeversicherung kostet
- Gesetzlich oder privat: der direkte Vergleich
- Wann die gesetzliche Pflegeversicherung passt – und wann privat
- Im Pflegefall: gleiche Leistungen auf beiden Wegen
- Welche Versicherer private Pflegeversicherungen für Soldaten anbieten
- Wechsel zwischen gesetzlich und privat
- In der gesetzlichen (sozialen) Pflegeversicherung zahlen Soldaten auf Zeit 2026 den halben Beitragssatz: 1,8 % aller Einnahmen, kinderlos ab 23 Jahren 2,4 %, mindestens auf 1.318,33 € und höchstens auf 5.812,50 € im Monat.
- Der Beitragssatz gilt bundeseinheitlich (§ 55 SGB XI) – bei AOK, TK, Barmer und jeder anderen Pflegekasse ist der Beitrag gleich hoch; Soldaten auf Zeit können die Pflegekasse wählen (§ 48 Abs. 3 SGB XI).
- Private Pflegepflichtversicherungen kosten für Eintrittsalter 18 bis 27 laut veröffentlichten Beispielen rund 31 bis 39 € im Monat – unabhängig vom Einkommen und ohne Kinderlosenzuschlag.
- Bei 2.700 € Bezügen kostet die gesetzliche Pflegeversicherung 48,60 € unter 23 und 64,80 € ab 23 ohne Kind; mit 3.500 € sind es 63,00 € bzw. 84,00 €.
- Sozial passt oft bei kurzer Dienstzeit, niedrigen Bezügen oder mehreren Kindern; privat bei längerer Dienstzeit, steigenden Bezügen und dem Plan, nach dem Dienst in die PKV zu gehen.
Die gesetzliche Pflegeversicherung für Soldaten kostet 2026 den halben Beitragssatz: 1,8 % aller Einnahmen, kinderlos ab 23 Jahren 2,4 % (§§ 21 Nr. 6, 55 SGB XI) – bei jeder Pflegekasse gleich viel, ob AOK, TK oder Barmer. Bei 2.700 € Bezügen sind das 48,60 € bzw. 64,80 € im Monat. Privat zahlst du für Eintrittsalter 18 bis 27 laut veröffentlichten Beispielen rund 31 bis 39 €, unabhängig vom Einkommen; welcher Weg für dich greift und günstiger ist, hängt von Dienstzeit, Bezügen, Kindern und deinen Plänen nach der Bundeswehr ab (Stand Oktober 2026).
So funktioniert die gesetzliche Pflegeversicherung für Soldaten
„Gesetzlich“ heißt im Pflegerecht „sozial“: Du bist Mitglied einer Pflegekasse, die bei einer Krankenkasse errichtet ist. Für Soldaten auf Zeit sieht § 21 Nr. 6 SGB XI die Versicherungspflicht ausdrücklich vor, wenn sie weder gesetzlich noch privat krankenversichert sind. Den Beitrag trägst du allein (§ 59 Abs. 4 SGB XI), der Dienstherr meldet dich bei der Pflegekasse an (§ 50 Abs. 2 Nr. 6 SGB XI). Berufssoldaten sind sozial pflegeversichert, wenn sie freiwillig Mitglied einer Krankenkasse sind (§ 20 Abs. 3 SGB XI).
Viele Zeitsoldaten kennen diesen Weg von ihrer bisherigen Krankenkasse: Die TK etwa weist darauf hin, dass Soldaten auf Zeit grundsätzlich keine gesetzliche Krankenversicherung brauchen, aber weiterhin Pflegebeiträge zahlen (Stand 13.01.2026). Daneben gibt es die private Pflegepflichtversicherung (§ 23 Abs. 4 SGB XI), die Versicherer meist zusammen mit einer Anwartschaft anbieten. Welcher Weg in deinem Fall greift, hängt vom Zusammenspiel dieser Vorschriften mit deiner übrigen Absicherung ab – das klärt ein spezialisierter Partner-Experte mit dir.
AOK, TK oder Barmer: Der Beitrag ist überall gleich
Bei der Krankenversicherung unterscheiden sich die Kassen durch den Zusatzbeitrag. In der Pflegeversicherung gibt es das nicht: Der Beitragssatz gilt bundeseinheitlich (§ 55 Abs. 1 SGB XI). Für dich als Soldat/in heißt das: Ob du dich bei der AOK, der TK, der Barmer oder einer Betriebskrankenkasse pflegeversicherst, macht beim Beitrag keinen Cent Unterschied. Die Wahl der Pflegekasse ist eine Frage von Service und Gewohnheit.
Deine WahlmöglichkeitenSoldaten auf Zeit können die Pflegekasse wählen, die bei der Krankenkasse errichtet ist, der sie als Pflichtversicherte angehören würden, bei der AOK ihres Wohnorts, bei einer Ersatzkasse oder bei jeder anderen Kasse, die sie nach § 173 SGB V wählen könnten (§ 48 Abs. 3 SGB XI).
Was die gesetzliche Pflegeversicherung kostet
Der halbe Beitragssatz gilt, weil Soldaten mit truppenärztlicher Versorgung Pflegeleistungen nur zur Hälfte erhalten (§ 28 Abs. 2 SGB XI) – die andere Hälfte trägt der Bund (§ 69a Abs. 6 BBesG). Bemessen wird wie bei freiwillig gesetzlich Versicherten nach allen Einnahmen (§ 57 Abs. 4 SGB XI i. V. m. § 240 SGB V), mindestens auf 1.318,33 € und höchstens auf 5.812,50 € im Monat (2026, Mobil Krankenkasse).
| Bruttobezüge | unter 23 oder mit 1 Kind | ab 23, kinderlos 2026 | ab 23, kinderlos 2027 (Entwurf) | 2 Kinder |
|---|---|---|---|---|
| 2.000 € | 36,00 € | 48,00 € | 54,00 € | 31,00 € |
| 2.700 € | 48,60 € | 64,80 € | 72,90 € | 41,85 € |
| 3.500 € | 63,00 € | 84,00 € | 94,50 € | 54,25 € |
| 4.500 € | 81,00 € | 108,00 € | 121,50 € | 69,75 € |
Kinder senken den Beitrag: Mit dem ersten Kind entfällt der Kinderlosenzuschlag, ab dem zweiten Kind unter 25 sinkt der Satz um 0,25 Punkte je Kind, höchstens bis zum fünften Kind (§ 55 Abs. 3 SGB XI). Deine Kinder sind in der gesetzlichen Pflegeversicherung beitragsfrei familienversichert (§ 25 SGB XI). Alle Bezügestufen von der Mindestbemessung bis zur Bemessungsgrenze findest du in der Tabelle Pflegeversicherung Beitragssatz für Soldaten.
Gesetzlich oder privat: der direkte Vergleich
| Merkmal | Gesetzlich (Pflegekasse) | Privat (Pflegepflichtversicherung) |
|---|---|---|
| Beitrag hängt ab von | allen Einnahmen | Eintrittsalter und Tarif |
| Beispiel 2.700 €, ab 23, kinderlos | 64,80 € (2026), laut Entwurf 72,90 € (2027) | rund 31 bis 39 € (Eintrittsalter 18 bis 27) |
| Kinderlosenzuschlag | ja, ab dem Monat nach dem 23. Geburtstag | nein |
| Kinder | familienversichert, Abschlag ab dem 2. Kind | beitragsfrei mitversichert |
| Wahl des Anbieters | freie Kassenwahl, gleicher Beitrag | Wahl des Versicherers, Beiträge unterschiedlich |
| Leistungen | zur Hälfte, andere Hälfte vom Bund | gleichwertig, zur Hälfte, andere Hälfte vom Bund |
| Vorsorge | Umlageverfahren | Alterungsrückstellungen, beim Wechsel übertragbar (§ 204 Abs. 3 VVG) |
| Kombination mit Anwartschaft | Anwartschaft separat bei einem privaten Versicherer | oft beim selben Versicherer gebündelt |
Wann die gesetzliche Pflegeversicherung passt – und wann privat
Eine pauschale Antwort gibt es nicht, aber klare Muster. Beide Wege erfüllen die Pflicht vollständig; der Unterschied liegt in den Kosten über die Dienstzeit und in den Möglichkeiten danach.
Gesetzlich passt oft, wenn …
- du nur kurz dienst, zum Beispiel ein bis zwei Jahre im neuen Wehrdienst als Soldat/in auf Zeit,
- deine Bezüge niedrig sind und du während der Dienstzeit unter 23 bleibst,
- du schon zwei oder mehr Kinder hast und vom Abschlag profitierst,
- du nach dem Dienst sicher in eine versicherungspflichtige Anstellung gehst.
Privat ist oft die bessere Wahl, wenn …
- du vier, acht oder zwölf Jahre und länger dienst,
- du über 23 bist oder es bald wirst und noch keine Kinder hast,
- Beförderungen und Zulagen deine Bezüge steigen lassen,
- du nach dem Dienst Beamtin/Beamter, Berufssoldat/in, Selbstständige/r oder Angestellte/r über der Versicherungspflichtgrenze werden willst – dann gehört die Anwartschaft dazu.
Ein Beispiel aus unserer vereinfachten Rechnung: Wer mit 20 Jahren und 2.700 € Bezügen eintritt und zwölf Jahre dient, zahlt gesetzlich rund 8.748 € und privat mit dem Beispiel-Mittelwert von 35 € rund 5.040 € – ohne Beförderungen gerechnet. Wer mit 19 Jahren und 2.000 € nur vier Jahre dient, zahlt in beiden Varianten fast gleich viel (1.728 € gegenüber 1.680 €). Deine Zahlen rechnet der Pflegeversicherungs-Rechner.
Im Pflegefall: gleiche Leistungen auf beiden Wegen
Viele fürchten, mit der privaten Variante im Ernstfall schlechter dazustehen. Das Gesetz schließt das aus: Private Pflegepflichtversicherungen müssen Leistungen vorsehen, die nach Art und Umfang denen der sozialen Pflegeversicherung gleichwertig sind; an die Stelle von Sachleistungen tritt eine gleich hohe Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Für die Feststellung der Pflegebedürftigkeit und die Einstufung in einen Pflegegrad gelten dieselben Maßstäbe (§ 23 Abs. 6 SGB XI).
Auf beiden Wegen erhältst du als Soldat/in die Leistungen zur Hälfte, die andere Hälfte trägt der Bund – zusammen ergibt das den vollen gesetzlichen Leistungsbetrag. Der Unterschied liegt also nicht in den Leistungen, sondern im Beitrag und in der Verbindung mit der Anwartschaft. Wie das für Zeitsoldaten aussieht, beschreibt der Ratgeber Pflegeversicherung für SaZ, für Berufssoldaten der Ratgeber Pflegeversicherung als Berufssoldat. Den Überblick über alle Lagen gibt der Ratgeber Pflegeversicherung für Soldaten.
Welche Versicherer private Pflegeversicherungen für Soldaten anbieten
Für die private Pflegepflichtversicherung gibt es keine amtliche Tabelle, aber veröffentlichte Beispiele: Ein Versicherer nennt für Heilfürsorgeberechtigte „ab 33 €“ im Monat je nach Alter (DBV, Seite vom 07.07.2026), ein anderer 35,27 € mit 19 und 38,40 € mit 27 Jahren in der beihilfekonformen 50-%-Stufe (Allianz, Mai 2026). Welche Versicherer an der Öffnungsaktion teilnehmen und welche Bedingungen das Gesetz allen vorschreibt, zeigt die Übersicht private Pflegeversicherung für Soldaten. Allgemeine Informationen zu den Kosten privater Pflegepflichtversicherungen bietet der Ratgeber zur privaten Pflegepflichtversicherung für alle Berufsgruppen.
Wechsel zwischen gesetzlich und privat
Ob und wann du später zwischen gesetzlicher und privater Pflegeversicherung wechseln kannst, hängt von der Rechtsgrundlage deiner Versicherung ab. Wer zum Beispiel sozial versicherungspflichtig wird, kann einen privaten Pflegevertrag mit Wirkung ab diesem Zeitpunkt kündigen (§ 27 SGB XI); Versicherungszeiten werden in beide Richtungen angerechnet (§ 33 Abs. 3, § 23 Abs. 6 SGB XI). Die Einzelheiten erklärt der Ratgeber Pflegeversicherung als Soldat wechseln. Am einfachsten ist es, die Entscheidung gleich zu Dienstbeginn gut zu treffen – dabei hilft der kostenlose Soldaten-KV-Check.
Häufige Fragen
Kann ich mich als Soldat gesetzlich pflegeversichern?
Ja. Soldaten auf Zeit, die weder gesetzlich noch privat krankenversichert sind, sind in der sozialen Pflegeversicherung versicherungspflichtig (§ 21 Nr. 6 SGB XI); Berufssoldaten sind es, wenn sie freiwillig Mitglied einer Krankenkasse sind (§ 20 Abs. 3 SGB XI). Daneben gibt es die private Pflegepflichtversicherung (§ 23 Abs. 4 SGB XI). Welcher Weg in deinem Fall greift, klärt ein Partner-Experte.
Ist die Pflegeversicherung für Soldaten bei der AOK günstiger als bei der TK?
Nein. Der Beitragssatz der sozialen Pflegeversicherung gilt bundeseinheitlich (§ 55 Abs. 1 SGB XI), einen Zusatzbeitrag wie in der Krankenversicherung gibt es nicht. AOK, TK, Barmer und andere Pflegekassen verlangen deshalb denselben Beitrag – 2026 1,8 % deiner Einnahmen, kinderlos ab 23 Jahren 2,4 %.
Welche Pflegekasse kann ich als Soldat auf Zeit wählen?
Die Pflegekasse bei der Krankenkasse, der du als Pflichtversicherte/r angehören würdest, die AOK deines Wohnorts, eine Ersatzkasse oder jede andere Kasse, die du nach § 173 SGB V wählen könntest (§ 48 Abs. 3 SGB XI). Viele bleiben bei der Kasse, bei der sie vor der Bundeswehr versichert waren.
Ist die gesetzliche oder die private Pflegeversicherung für Soldaten besser?
Das hängt von deinen Zahlen ab. Sozial zahlst du einen Prozentsatz aller Einnahmen, der mit Beförderungen steigt; privat einen einkommensunabhängigen Beitrag. Mit niedrigen Bezügen vor dem 23. Geburtstag liegen beide oft gleichauf, bei längerer Dienstzeit ist privat häufig günstiger – und passt zur Anwartschaft für die PKV nach dem Dienst.
Zählen bei der gesetzlichen Pflegeversicherung auch Nebeneinkünfte?
Ja. Für Soldaten auf Zeit in der sozialen Pflegeversicherung gilt die Beitragsbemessung wie bei freiwillig gesetzlich Versicherten (§ 57 Abs. 4 SGB XI i. V. m. § 240 SGB V). Grundlage sind deshalb grundsätzlich alle Einnahmen, nicht nur die Dienstbezüge – bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 € im Monat (2026).
Quellen
- § 21 SGB XI – Versicherungspflicht sonstiger Personen (Nr. 6: Soldaten auf Zeit) – abgerufen 18.10.2026
- § 48 SGB XI – Zuständigkeit (Abs. 3: Wahl der Pflegekasse) – abgerufen 18.10.2026
- § 55 SGB XI – Beitragssatz, Kinderlosenzuschlag, Abschläge – abgerufen 18.10.2026
- § 57 SGB XI – Beitragspflichtige Einnahmen – abgerufen 18.10.2026
- § 59 SGB XI – Beitragstragung – abgerufen 18.10.2026
- § 25 SGB XI – Familienversicherung – abgerufen 18.10.2026
- § 23 SGB XI – Versicherungspflicht privat – abgerufen 18.10.2026
- § 110 SGB XI – Regelungen für die private Pflegeversicherung – abgerufen 18.10.2026
- Mobil Krankenkasse: Informationen zur Pflegeversicherung für Zeitsoldaten (PDF) – Werte 2026
- TK: Krankenversicherung im freiwilligen Wehrdienst (Abschnitt Soldaten auf Zeit) – Stand 13.01.2026
- DBV: Anwartschaft für Heilfürsorgeberechtigte (Versichererangabe) – Seite 07.07.2026
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Kranken- und Pflegeversicherung von Soldatinnen und Soldaten (truppenärztliche Versorgung, Pflegepflicht, Anwartschaft, Beihilfe, Dienstzeitende) (Stand: 18. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu dir passt, hängt von deiner persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Informationsportal – kein Angebot der Bundeswehr oder des BMVg; verbindlich entscheiden Pflegekasse, Krankenkasse, Beihilfestelle und die zuständigen Stellen der Bundeswehr. Herausgeber: Soldaten-PKV.de. Soldaten-PKV.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.