Ratgeber

Krankenversicherung von Soldaten in der Steuererklärung: Pflege, Anwartschaft, Familie

Auch wenn du im Dienst keine Krankenversicherung zahlst: Pflegeversicherung, Anwartschaft und die Tarife deiner Familie spielen in der Steuererklärung eine Rolle. Diese Seite erklärt die allgemeinen Regeln mit Paragraf und Quelle – sie ersetzt keine Steuerberatung im Einzelfall.

Redaktion Soldaten-PKV.de Aktualisiert am 18. Oktober 2026 7 Min. Lesezeit
Inhalt (8 Abschnitte)
  1. Krankenversicherung von Soldaten in der Steuererklärung: der Überblick
  2. Pflegeversicherung: voll absetzbar – sozial wie privat
  3. Der Höchstbetrag von 1.900 € – und was er für Soldaten bedeutet
  4. Anwartschaft in der Steuererklärung
  5. Lohnsteuer seit 2026: elektronische Übermittlung, keine Mindestvorsorgepauschale mehr
  6. Familie und Kinder in der Steuererklärung
  7. Nach der Dienstzeit: Beiträge und Zuschüsse
  8. Checkliste für deine Steuererklärung
Das Wichtigste in Kürze
  • Beiträge zur sozialen und zur privaten Pflegepflichtversicherung sowie zur Basiskrankenversicherung sind als Sonderausgaben in voller Höhe abziehbar (§ 10 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 4 Satz 4 EStG).
  • Für Steuerpflichtige mit Anspruch auf Krankheitskostenübernahme ohne eigene Aufwendungen – dazu zählen Soldaten mit truppenärztlicher Versorgung – liegt der gemeinsame Höchstbetrag für Basis- und sonstige Vorsorgeaufwendungen bei 1.900 € im Jahr (§ 10 Abs. 4 Satz 2 EStG).
  • Beiträge zu einer Anwartschaftsversicherung bis 100 € im Jahr behandelt die Finanzverwaltung aus Billigkeitsgründen wie Basisbeiträge; darüber nur der Anteil, der auf die Basisabsicherung zielt (BMF-Schreiben vom 19.08.2013, Rz. 89, 94).
  • Seit dem 01.01.2026 übermitteln private Versicherer die Beiträge elektronisch an das Bundeszentralamt für Steuern; die Mindestvorsorgepauschale im Lohnsteuerabzug ist entfallen – bei Heilfürsorgeberechtigten kann die monatliche Lohnsteuer dadurch steigen.
  • Steuerfreie Zuschüsse zu Kranken- und Pflegebeiträgen mindern den Sonderausgabenabzug (§ 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG).

In der Steuererklärung können Soldaten Beiträge zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung als Sonderausgaben ansetzen: Pflegebeiträge – sozial oder privat – und Basis-Krankenbeiträge sind in voller Höhe abziehbar (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG). Für alle Vorsorgeaufwendungen zusammen gilt für Soldaten mit truppenärztlicher Versorgung ein Höchstbetrag von 1.900 € im Jahr (§ 10 Abs. 4 EStG). Anwartschaftsbeiträge bis 100 € im Jahr behandelt die Finanzverwaltung wie Basisbeiträge. Seit 2026 entfällt die Mindestvorsorgepauschale im Lohnsteuerabzug (Stand Oktober 2026; keine Steuerberatung).

Krankenversicherung von Soldaten in der Steuererklärung: der Überblick

Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sind Vorsorgeaufwendungen und damit Sonderausgaben. Das Einkommensteuergesetz unterscheidet zwei Gruppen: Beiträge zur Basisabsicherung – also zu Krankenversicherungen, soweit sie ein sozialhilfegleiches Versorgungsniveau sichern, und zu den gesetzlichen Pflegeversicherungen (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG) – und sonstige Vorsorgeaufwendungen wie Zusatzversicherungen, Unfall- und Haftpflichtversicherungen (§ 10 Abs. 1 Nr. 3a EStG). Für Soldaten ergibt sich daraus diese Übersicht:

Steuerliche Einordnung typischer Beiträge von Soldaten; Quellen: § 10 Abs. 1 Nr. 3, 3a, Abs. 2, 4 EStG, BMF-Schreiben vom 19.08.2013 (Rz. 89, 94); allgemeine Darstellung, Stand 18.10.2026.
BeitragEinordnungAbzug
Soziale Pflegeversicherung (halber Satz)Basis (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b EStG)in voller Höhe
Private PflegepflichtversicherungBasis (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b EStG)in voller Höhe
Anwartschaft bis 100 € im Jahraus Billigkeitsgründen wie Basis (BMF, Rz. 89)in voller Höhe
Anwartschaft über 100 € im Jahrnur der auf die Basisabsicherung zielende Anteil als Basis, Rest sonstigeBasis voll, Rest im Höchstbetrag
Kindertarif (Basisanteil)Basis (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 EStG)in voller Höhe
Zusatzversicherungen, Wahlleistungensonstige (§ 10 Abs. 1 Nr. 3a EStG)nur im Rahmen von 1.900 €

Diese Übersicht beschreibt die allgemeine Rechtslage. Wie sich das bei dir auswirkt, hängt von deinem Einkommen, deiner Familie und deinen Verträgen ab – dafür sind Steuerberater und Lohnsteuerhilfevereine da. Eine Steuerberatung im Einzelfall bieten wir nicht.

Pflegeversicherung: voll absetzbar – sozial wie privat

Die Pflegeversicherung ist für Soldaten Pflicht und steuerlich der wichtigste Posten. Beiträge zur sozialen Pflegeversicherung und zur privaten Pflegepflichtversicherung zählen zu den Basisbeiträgen (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b EStG). Übersteigen die Basisbeiträge den Höchstbetrag, sind sie trotzdem in voller Höhe abziehbar; dann entfällt nur der Abzug sonstiger Vorsorgeaufwendungen (§ 10 Abs. 4 Satz 4 EStG).

Jährliche Pflegebeiträge eines Zeitsoldaten im Vergleich – eigene Beispielrechnung 2026 (1,8 % bzw. 2,4 % laut Mobil Krankenkasse; privat Mittelwert 35 € der veröffentlichten Spanne 31–39 €); ohne Steuerwirkung.
Lage (Bezüge 2.700 €)Sozial pro JahrPrivat pro Jahr (Beispiel)
unter 23, ohne Kind (1,8 %)583,20 €420,00 €
ab 23, kinderlos (2,4 %)777,60 €420,00 €
zwei Kinder (1,55 %)502,20 €420,00 € (Kinder beitragsfrei)

Ob sozial oder privat günstiger ist, entscheidet sich also nicht in der Steuererklärung, sondern beim Beitrag selbst – beide Varianten sind gleichermaßen absetzbar. Den Vergleich über deine ganze Dienstzeit rechnet der Pflegeversicherungs-Rechner; die Regeln der Pflegepflicht erklärt Pflegeversicherung für Soldaten.

Der Höchstbetrag von 1.900 € – und was er für Soldaten bedeutet

Für Kranken-, Pflege- und sonstige Vorsorgeaufwendungen zusammen gilt ein Höchstbetrag von 2.800 € im Jahr. Er sinkt auf 1.900 € für Steuerpflichtige, die ganz oder teilweise ohne eigene Aufwendungen einen Anspruch auf Erstattung oder Übernahme von Krankheitskosten haben (§ 10 Abs. 4 Satz 2 EStG). Das trifft auf Soldaten mit unentgeltlicher truppenärztlicher Versorgung zu. Bei zusammen veranlagten Ehegatten bestimmt sich der gemeinsame Höchstbetrag aus der Summe der Einzelbeträge (§ 10 Abs. 4 Satz 3 EStG).

Beispiel: privat pflegeversichert

Pflegepflichtversicherung 35 € im Monat = 420 € im Jahr (Basis, voll abziehbar). Bis zum Höchstbetrag von 1.900 € bleiben 1.480 € Spielraum für sonstige Vorsorgeaufwendungen – etwa Zusatzversicherungen oder eine Haftpflichtversicherung (eigene Beispielrechnung).

Beispiel: sozial pflegeversichert

2,4 % von 2.700 € = 64,80 € im Monat = 777,60 € im Jahr (Basis, voll abziehbar). Bis 1.900 € bleiben 1.122,40 € für sonstige Vorsorgeaufwendungen (eigene Beispielrechnung).

Wie viel Steuer du dadurch tatsächlich sparst, hängt von deinem persönlichen Steuersatz ab. Deshalb nennen wir hier bewusst keinen Euro-Betrag für die Ersparnis. Wichtig ist vor allem, dass du die Beiträge vollständig angibst – bei privaten Verträgen übernimmt das in der Regel die elektronische Meldung des Versicherers, bei der sozialen Pflegeversicherung die Meldung bzw. Bescheinigung deiner Pflegekasse.

Anwartschaft in der Steuererklärung

Die Anwartschaft ist für viele Soldaten der zweite wichtige Vertrag. Steuerlich ordnet die Finanzverwaltung sie so ein: Mit Beiträgen zu einer Anwartschaftsversicherung erwirbt der Versicherungsnehmer den Anspruch, später eine private Krankenversicherung zu einem ermäßigten Beitrag zu erhalten. Übersteigen die Beiträge jährlich nicht 100 €, sind sie aus Billigkeitsgründen insgesamt wie Beiträge zu einer Basiskrankenversicherung zu behandeln. Höhere Beiträge zählen nur insoweit als Basisbeiträge, als sie auf die Minderung von Beitragsbestandteilen gerichtet sind, die der Basiskrankenversicherung zuzurechnen sind (BMF-Schreiben vom 19.08.2013, Rz. 89). Für Anwartschaften zur Pflegeversicherung gilt das entsprechend (Rz. 94).

Anwartschaftsbeiträge und Steuer – eigene Beispielrechnung nach BMF-Schreiben vom 19.08.2013 (Rz. 89); Zieltarif-Platzhalter 617 € (PKV-Verband, Durchschnittsbeitrag); Stand 18.10.2026.
VarianteBeitrag pro JahrSteuerliche Einordnung
Kleine Anwartschaft zum Festbetrag von 1 € im Monat12,00 €unter 100 €: wie Basisbeitrag
Kleine Anwartschaft, 5 % von 617 €370,20 €über 100 €: nur der Basisanteil als Basisbeitrag
Große Anwartschaft, 30 % von 617 €2.221,20 €über 100 €: Basisanteil laut Versicherer, Rest sonstige

Den Basisanteil deiner Beiträge kennt dein Versicherer und meldet ihn in der Regel elektronisch; laut LBV NRW werden Anwartschaften nur übermittelt, soweit sie als Sonderausgaben berücksichtigungsfähig sind. Ob diese Verwaltungsregel in deinem Fall unverändert gilt, bestätigt dein Steuerberater. Was die Anwartschaft kostet, zeigt der Anwartschafts-Rechner; die Varianten erklärt Anwartschaft für Soldaten.

Lohnsteuer seit 2026: elektronische Übermittlung, keine Mindestvorsorgepauschale mehr

Seit dem 01.01.2026 übermitteln private Kranken- und Pflegeversicherer die Beiträge jährlich elektronisch an das Bundeszentralamt für Steuern, jeweils bis zum 20. November für das Folgejahr (§ 39 Abs. 4 Nr. 4 EStG). Daraus werden die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale gebildet; Papierbescheinigungen für den Lohnsteuerabzug entfallen. Gleichzeitig ist die Mindestvorsorgepauschale ersatzlos entfallen: Bis Ende 2025 wurden im Lohnsteuerabzug immer bis zu 1.900 € (Steuerklasse III: 3.000 €) berücksichtigt, auch ohne eigene Beiträge. Jetzt zählen nur noch die tatsächlich gezahlten Beiträge (LBV NRW, Merkblatt Stand 03/2026).

Was das für Soldaten bedeutetFür Heilfürsorgeberechtigte mit geringen eigenen Beiträgen kann sich seit 2026 die monatliche Lohnsteuer erhöhen und das Netto sinken (LBV NRW; NWB Experten-Blog, 21.10.2025). An der Jahressteuer ändert das grundsätzlich nichts, denn die Einkommensteuer richtet sich weiter nach deinen tatsächlichen Aufwendungen. Wer einen Freibetrag eintragen lassen möchte, kann beim Finanzamt einen Lohnsteuer-Ermäßigungsantrag stellen.

Hast du der Datenübermittlung durch deinen Versicherer widersprochen, werden die Beiträge im Lohnsteuerabzug nicht berücksichtigt – dann bleibt nur die Einkommensteuererklärung (LBV NRW). Beiträge mitversicherter Personen, etwa von Kindern, ordnet der Versicherer grundsätzlich dem Versicherungsnehmer zu.

Familie und Kinder in der Steuererklärung

Basis-Kranken- und Pflegebeiträge für ein Kind, für das du Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag erhältst, kannst du als eigene Beiträge ansetzen, wenn du sie durch Unterhalt wirtschaftlich getragen hast (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 EStG). Das betrifft etwa den 20-%-Kindertarif zu 80 % Beihilfe – zum Beispiel 57,77 € im Monat (Allianz, Mai 2026). Für den Partner gilt: Bei Zusammenveranlagung addieren sich die Höchstbeträge beider Ehegatten (§ 10 Abs. 4 Satz 3 EStG). Beihilfen in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen nach den Beihilfevorschriften sind steuerfrei (§ 3 Nr. 11 EStG, R 3.11 LStR). Wie deine Familie mit Beihilfe abgesichert ist, zeigt der Familien-Rechner.

Nach der Dienstzeit: Beiträge und Zuschüsse

Nach dem Dienstzeitende zahlst du Beiträge zur vollen Kranken- und Pflegeversicherung – gesetzlich oder privat. Auch sie sind als Basisbeiträge abziehbar. Steuerfreie Zuschüsse zu einer Kranken- oder Pflegeversicherung stehen dabei in unmittelbarem wirtschaftlichem Zusammenhang mit den Beiträgen und mindern den Abzug (§ 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG). Ob und wie der Zuschuss nach § 18 SVG während der Übergangsgebührnisse in deiner Steuererklärung zu berücksichtigen ist, ergibt sich aus deinen Bescheinigungen; im Zweifel klärt das dein Steuerberater. Den Zuschuss selbst rechnet der Dienstzeitende-Rechner aus.

Checkliste für deine Steuererklärung

  • Pflegebeiträge (sozial oder privat) vollständig angeben – sie sind als Basisbeiträge voll abziehbar.
  • Bei privaten Verträgen: Prüfen, ob der Versicherer die Beiträge elektronisch übermittelt hat und ob du widersprochen hast.
  • Anwartschaft: Basisanteil laut Versicherer übernehmen; bis 100 € im Jahr zählt der ganze Beitrag.
  • Kindertarife ansetzen, wenn du sie trägst und Kindergeld oder Kinderfreibetrag erhältst.
  • Bei höherer monatlicher Lohnsteuer seit 2026: Lohnsteuer-Ermäßigungsantrag beim Finanzamt prüfen.
  • Im Zweifel einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein fragen – die Rechtslage ist hier allgemein dargestellt.

Welche Beiträge für dich überhaupt anfallen – Pflege, Anwartschaft, Familie –, zeigt der kostenlose Soldaten-KV-Check.

Häufige Fragen

Kann ich als Soldat die Pflegeversicherung von der Steuer absetzen?

Ja. Beiträge zur sozialen Pflegeversicherung und zur privaten Pflegepflichtversicherung sind als Sonderausgaben abziehbar (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b EStG) – und zwar in voller Höhe, auch wenn sie den Höchstbetrag von 1.900 € übersteigen (§ 10 Abs. 4 Satz 4 EStG). Privat Versicherte müssen dafür in der Regel nichts einreichen; der Versicherer übermittelt die Beiträge elektronisch.

Ist die Anwartschaft steuerlich absetzbar?

Teilweise. Nach dem BMF-Schreiben zu Vorsorgeaufwendungen (19.08.2013, Rz. 89) werden Anwartschaftsbeiträge bis 100 € im Jahr aus Billigkeitsgründen wie Beiträge zur Basiskrankenversicherung behandelt. Höhere Beiträge zählen nur insoweit als Basisbeiträge, als sie auf die Minderung von Beitragsbestandteilen der Basisabsicherung gerichtet sind; der übrige Teil fällt unter die sonstigen Vorsorgeaufwendungen. Den genauen Anteil weist der Versicherer aus.

Warum ist meine Lohnsteuer als Soldat seit 2026 höher?

Bis Ende 2025 wurde im Lohnsteuerabzug immer eine Mindestvorsorgepauschale von bis zu 1.900 € (Steuerklasse III: 3.000 €) berücksichtigt. Seit dem 01.01.2026 ist sie entfallen; berücksichtigt werden nur noch die tatsächlich übermittelten Beiträge (LBV NRW, Merkblatt 03/2026). Bei Heilfürsorgeberechtigten mit geringen eigenen Beiträgen kann die monatliche Lohnsteuer dadurch steigen; die Jahressteuer selbst richtet sich weiter nach den tatsächlichen Aufwendungen.

Wie viel Krankenversicherung kann ich als Soldat absetzen?

Basis-Kranken- und Pflegebeiträge immer in voller Höhe. Für alle Kranken-, Pflege- und sonstigen Vorsorgeaufwendungen zusammen gilt ein Höchstbetrag von 1.900 € im Jahr, weil Soldaten mit truppenärztlicher Versorgung Krankheitskosten ohne eigene Aufwendungen erstattet bekommen (§ 10 Abs. 4 Satz 2 EStG). Liegen die Basisbeiträge darunter, bleibt Raum für sonstige Vorsorgeaufwendungen wie Zusatzversicherungen.

Kann ich die Beiträge für meine Kinder absetzen?

Ja, Basis-Kranken- und Pflegebeiträge für ein Kind, für das du Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag erhältst, kannst du als eigene Beiträge ansetzen, wenn du sie wirtschaftlich trägst (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 EStG). Bei Kindertarifen mit Beihilfe zählt der Teil, der auf die Basisabsicherung entfällt.

Quellen

  1. § 10 EStG – Sonderausgaben – abgerufen 18.10.2026
  2. BMF-Schreiben vom 19.08.2013: Einkommensteuerrechtliche Behandlung von Vorsorgeaufwendungen und Altersbezügen (Rz. 89, 94) – BStBl I S. 1087; später mehrfach geändert
  3. LBV NRW: Merkblatt ELStAM PKV – Stand 03/2026
  4. NWB Experten-Blog: Mindestvorsorgepauschale fällt ab 2026 weg – Bürger mit freier Heilfürsorge – 21.10.2025 (Sekundärquelle; nennt BMF-Schreiben vom 03.06.2025)
  5. § 69a BBesG – Heilfürsorge für Soldaten – abgerufen 18.10.2026
  6. § 55 SGB XI – Beitragssatz – abgerufen 18.10.2026
  7. § 18 SVG – Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung – abgerufen 18.10.2026
  8. Mobil Krankenkasse: Infoblatt Pflegeversicherung für Zeitsoldaten – Werte 2026
Redaktion Soldaten-PKV.de

Unsere Beiträge stützen sich auf Gesetze, Angaben von Behörden und Verbänden sowie veröffentlichte Unterlagen der Versicherer – jeweils mit Stand. So arbeiten wir.

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Kranken- und Pflegeversicherung von Soldatinnen und Soldaten (truppenärztliche Versorgung, Pflegepflicht, Anwartschaft, Beihilfe, Dienstzeitende) (Stand: 18. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu dir passt, hängt von deiner persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Informationsportal – kein Angebot der Bundeswehr oder des BMVg; verbindlich entscheiden Pflegekasse, Krankenkasse, Beihilfestelle und die zuständigen Stellen der Bundeswehr. Herausgeber: Soldaten-PKV.de. Soldaten-PKV.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.

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