Inhalt (8 Abschnitte)
- Beihilfe für die Ehefrau eines Soldaten: die Regel in drei Sätzen
- Die Einkommensgrenze: welches Jahr zählt
- Unter der Grenze: 70 % Beihilfe und ein 30-%-Restkostentarif
- Über der Grenze: der eigene Weg deines Partners
- Die Öffnungsaktion für Partner: sechs Monate ab der Heirat
- Heirat als Soldat: der Fahrplan in vier Schritten
- Beim Dienstzeitende und im Ruhestand
- Checkliste für Soldatenfamilien
- Ehe- und Lebenspartner von Soldaten mit Dienstbezügen sind bei der Beihilfe berücksichtigungsfähig (§ 31 Abs. 2 SG, § 4 Abs. 1 BBhV) und erhalten 70 % (§ 46 Abs. 2 Nr. 3 BBhV).
- Voraussetzung: Der Gesamtbetrag der Einkünfte im zweiten Kalenderjahr vor dem Antrag übersteigt 22.648 € (Anträge 2026) bzw. 23.608 € (Anträge ab 2027) nicht (§ 6 Abs. 2 BBhV; BVA).
- Den Rest von 30 % deckt ein privater Restkostentarif; für 30-%-Tarife gibt es keinen seriösen Durchschnittswert – der Beitrag wird individuell berechnet.
- Über die Öffnungsaktion kann der Partner binnen sechs Monaten ab der Heirat ohne Ablehnung aus Risikogründen aufgenommen werden – wenn der Soldat selbst eine Anwartschaft hat (PKV-Verband).
- Bei Soldaten auf Zeit endet die Beihilfe für den Partner mit dem Dienstzeitende; bei Berufssoldaten im Ruhestand bleibt es bei 70 %.
Die Ehefrau eines Soldaten erhält Beihilfe des Bundes in Höhe von 70 %, wenn ihr Gesamtbetrag der Einkünfte im zweiten Kalenderjahr vor dem Antrag 22.648 € (Anträge 2026) bzw. 23.608 € (Anträge ab 2027) nicht übersteigt (§ 31 Abs. 2 SG, §§ 6, 46 BBhV). Die restlichen 30 % versichert sie privat. Liegt ihr Einkommen darüber, ist sie meist über die eigene Arbeit gesetzlich versichert. Dasselbe gilt für den Ehemann einer Soldatin und für eingetragene Lebenspartner (Stand Oktober 2026).
Beihilfe für die Ehefrau eines Soldaten: die Regel in drei Sätzen
Die truppenärztliche Versorgung ist eine Leistung an dich als Soldatin oder Soldat (§ 69a BBesG) – deine Familie ist nicht eingeschlossen. Für sie gilt die Bundesbeihilfeverordnung (§ 31 Abs. 2 Nr. 1 SG): Ehe- und Lebenspartner sind berücksichtigungsfähig (§ 4 Abs. 1 BBhV) und erhalten 70 % der beihilfefähigen Aufwendungen (§ 46 Abs. 2 Nr. 3 BBhV). Voraussetzung ist, dass ihre Einkünfte unter der Grenze des § 6 Abs. 2 BBhV liegen.
Für die Krankenversicherung deiner Ehefrau oder deines Ehemanns ergeben sich damit zwei Wege: Unter der Grenze gilt Beihilfe plus privater Restkostentarif; über der Grenze eine eigene Krankenversicherung, meist über die eigene versicherungspflichtige Arbeit. Welcher Weg für euch passt, zeigt der Familien-Rechner in einer Minute.
Beihilfe zahlt den Großteil – privat versichert wird nur der Rest
Anteil an den Krankheitskosten in Prozent (Bund)
§ 31 Abs. 2 SG, § 46 Abs. 2 BBhV; Partner/innen nur mit Einkünften bis 22.648 € (Anträge 2026) bzw. 23.608 € (ab 2027).
Die Einkommensgrenze: welches Jahr zählt
Die Grenze ist an den Gesamtbetrag der Einkünfte im zweiten Kalenderjahr vor der Beantragung der Beihilfe gekoppelt (§ 6 Abs. 2 BBhV). Gemeint ist nicht das Datum der Behandlung, sondern das Jahr, in dem der Beihilfeantrag gestellt wird. Der Betrag wird jährlich angepasst; das Bundesverwaltungsamt hat die Werte für 2026 und 2027 veröffentlicht.
| Antrag im Jahr | Maßgebliches Einkommensjahr | Grenze (Gesamtbetrag der Einkünfte) |
|---|---|---|
| 2024 | 2022 | 20.878 € |
| 2025 | 2023 | 21.832 € |
| 2026 | 2024 | 22.648 € |
| 2027 | 2025 | 23.608 € |
Eine wichtige Ausnahme schützt Familien, deren Einkommen gerade sinkt – etwa nach einem Umzug wegen deiner Versetzung, in der Elternzeit oder nach einem Jobwechsel: Sind die Einkünfte im laufenden Kalenderjahr geringer, sind die Aufwendungen des Partners unter Vorbehalt bereits im laufenden Jahr beihilfefähig (§ 6 Abs. 2 BBhV). Was genau zu den Einkünften zählt, richtet sich nach dem Einkommensteuerrecht; Einzelfragen – etwa zu Minijob, Elterngeld oder Renten – klärt die Beihilfestelle. Alle Grenzwerte für 2026 und 2027 auf einen Blick: Krankenversicherung für Soldaten 2027.
Für den Ehemann einer Soldatin gilt dasselbeDie Regeln sind geschlechtsneutral: Ehemänner von Soldatinnen und eingetragene Lebenspartner sind genauso berücksichtigungsfähig. Am 31.08.2026 dienten 25.439 Soldatinnen in der Bundeswehr (Personalzahlen der Bundeswehr).
Unter der Grenze: 70 % Beihilfe und ein 30-%-Restkostentarif
Liegt das Einkommen deiner Partnerin oder deines Partners unter der Grenze, übernimmt die Beihilfe 70 % jeder beihilfefähigen Rechnung. Die übrigen 30 % deckt ein beihilfekonformer privater Restkostentarif. Damit ist dein Partner Privatpatient – mit Leistungen je nach Tarif, etwa Chefarzt oder Zweibettzimmer. Beim Bund sind Wahlleistungen im Krankenhaus sogar ohne zusätzlichen Beitrag beihilfefähig (§ 26 BBhV).
Leistungen zugesichert
Der Versicherer kann die Krankheitskosten-Vollversicherung nicht ordentlich kündigen (§ 206 Abs. 1 VVG). In der GKV steigen ab 2027 die Zuzahlungen um 50 % (BGBl. 2026 I Nr. 228).
Schneller zum Facharzt
60 % der Privatversicherten bekommen einen Facharzttermin in weniger als vier Wochen, gesetzlich Versicherte zu 35 % (Patientenvertretung im G-BA, 2025).
Flexibel bei Änderungen
Ändert sich der Beihilfesatz oder entfällt die Beihilfe, passt der Versicherer den Tarif binnen sechs Monaten ohne Risikoprüfung an (§ 199 Abs. 2 VVG).
Was ein 30-%-Tarif kostet, hängt von Alter und Leistungsumfang ab. Für Partner-Restkostentarife gibt es keinen seriösen Durchschnittswert, deshalb nennen wir hier keine Pauschalzahl – ein spezialisierter Experte aus unserem Partnernetzwerk holt konkrete Angebote ein. Den Rahmen der Bundesbeihilfe für Ehepartner erklärt auch der Ratgeber zur Beihilfe für Ehepartner.
So läuft eine Behandlung für deine Ehefrau oder deinen Ehemann ab
Als Privatpatient erhält dein Partner nach der Behandlung eine Rechnung, bezahlt sie und reicht sie zweimal ein: beim Bundesverwaltungsamt, das seit dem 01.07.2013 die Beihilfe im Geschäftsbereich des Verteidigungsministeriums bearbeitet (Bundeswehr), und beim privaten Versicherer. Die Beihilfe erstattet 70 %, der Restkostentarif die übrigen 30 % nach seinen Bedingungen. Für den Beihilfeantrag bleiben drei Jahre ab dem Rechnungsdatum (§ 54 BBhV). Eigenbehalte – etwa bei Arznei- und Hilfsmitteln oder 10 € je Krankenhaustag für höchstens 28 Tage im Jahr – zieht die Beihilfe ab (§ 49 BBhV); eine Kostendämpfungspauschale gibt es beim Bund nicht. Viele Versicherer und die Beihilfestelle bieten eine Einreichung per App an, was den Aufwand im Alltag klein hält.
Über der Grenze: der eigene Weg deines Partners
Übersteigen die Einkünfte die Grenze, ist dein Partner bei der Beihilfe nicht berücksichtigungsfähig. Meist ist er dann über die eigene Arbeit pflichtversichert. Eine beitragsfreie Familienversicherung über dich ist nicht möglich, denn sie setzt ein Mitglied der GKV voraus – und als Soldat mit truppenärztlicher Versorgung bist du dort versicherungsfrei (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB V). Verdient dein Partner als Angestellter über der Versicherungspflichtgrenze (2026: 77.400 €, 2027 laut Kabinettsbeschluss vom 07.10.2026 84.150 €) oder ist er selbstständig, steht ihm die PKV als Vollversicherung offen – mit einkommensunabhängigem Beitrag.
Für eure Kinder hat das eine Folge: Sie können über den gesetzlich versicherten Partner familienversichert werden – außer du verdienst mehr als dein Partner und liegst über einem Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze (2026: 6.450 € im Monat, § 10 Abs. 3 SGB V). Mehr dazu: Beihilfe für Kinder von Soldaten.
Die Öffnungsaktion für Partner: sechs Monate ab der Heirat
Damit die Aufnahme in den Restkostentarif nicht an der Gesundheitsprüfung scheitert, gibt es die Öffnungsaktion der PKV. Angehörige können darüber ohne Ablehnung aus Risikogründen und ohne Leistungsausschlüsse aufgenommen werden; ein Risikozuschlag ist auf höchstens 30 % begrenzt (PKV-Verband, Stand Januar 2026). Für Partner gilt eine eigene Frist von sechs Monaten – etwa ab der Heirat als erstmaliger Berücksichtigungsfähigkeit oder ab dem Ende einer Versicherungspflicht in der GKV.
So nutzt dein Partner die Öffnungsaktion
- Du selbst hast eine Anwartschaft (oder bist privat versichert).
- Dein Partner ist bei der Beihilfe berücksichtigungsfähig und nicht gesetzlich pflichtversichert.
- Der Antrag geht binnen sechs Monaten beim Versicherer deiner Anwartschaft ein.
Ohne deine Anwartschaft – das klärst du vorher
- Dann steht deinem Partner die Öffnungsaktion nicht offen.
- Der Restkostentarif ist dann ein normaler Antrag mit Gesundheitsprüfung – vorab per anonymer Risikovoranfrage.
- Der Partner-Experte vergleicht beihilfekonforme Tarife für euch beide.
Deine Anwartschaft ist damit der Schlüssel für die ganze Familie. Was sie bis zum Dienstzeitende kostet und bis wann deine eigene Frist läuft, zeigt der Anwartschafts-Rechner.
Heirat als Soldat: der Fahrplan in vier Schritten
1. Grenze prüfen
Gesamtbetrag der Einkünfte deines Partners im zweiten Jahr vor dem Antrag mit 22.648 € (2026) bzw. 23.608 € (2027) vergleichen.
2. Weg wählen
Beihilfe plus Restkostentarif oder eigene GKV über die Arbeit – und für Kinder die Regel des § 10 Abs. 3 SGB V beachten.
3. Frist sichern
Öffnungsaktion: Antrag binnen sechs Monaten ab der Heirat beim Versicherer deiner Anwartschaft.
4. Melden
Heirat bei der Dienststelle für den Familienzuschlag melden; Beihilfe beim Bundesverwaltungsamt beantragen.
Auch die Pflegeversicherung gehört dazu: Wer bei Pflegebedürftigkeit Anspruch auf Beihilfe hat, sichert den Rest über eine beihilfekonforme Pflegepflichtversicherung ab (§ 23 Abs. 3 SGB XI). Der Partner-Experte stimmt Kranken- und Pflegetarif aufeinander ab.
Beim Dienstzeitende und im Ruhestand
Für Soldaten auf Zeit endet mit dem Dienstverhältnis auch die Beihilfe für den Partner – wer ab dem 31.12.2018 ausgeschieden ist, erhält keine Beihilfe mehr (Bundeswehr). Trittst du innerhalb von drei Monaten der GKV bei, kann dein Partner ohne eigenes Einkommen beitragsfrei familienversichert sein (Einkommensgrenze 2026: 565 € im Monat). Bleibt er privat, wird aus dem Restkostentarif ein voller Tarif; der Versicherer passt ihn ohne Risikoprüfung an, wenn der Antrag binnen sechs Monaten gestellt wird (§ 199 Abs. 2 VVG). Während der Übergangsgebührnisse bezuschusst der Bund auch Beiträge von Angehörigen, die in der GKV familienversichert wären (§ 18 SVG).
Für Berufssoldaten ändert sich mit dem Ruhestand wenig: Der Partner bleibt bei Einkünften unter der Grenze mit 70 % berücksichtigungsfähig. Prüfe die Grenze neu, sobald dein Partner eine eigene Rente bezieht. Mehr: Beihilfe für Soldaten in Pension und Krankenversicherung nach der Bundeswehr.
Checkliste für Soldatenfamilien
- Einkünfte deines Partners mit der Grenze vergleichen – mit dem richtigen Bezugsjahr.
- Entscheiden: Beihilfe plus Restkostentarif oder eigene GKV über die Arbeit.
- Eigene Anwartschaft abschließen – sie öffnet deinem Partner die Öffnungsaktion.
- Nach der Heirat die Sechs-Monats-Frist der Öffnungsaktion im Kalender notieren.
- Bei Änderungen – neuer Job, Elternzeit, Rente, Dienstzeitende – die Beihilfefähigkeit neu prüfen.
Die Ratgeber zu Kindern und Geburt ergänzen diese Seite:
Kinder von Soldaten: 80 % Beihilfe oder Familienversicherung
Kinder von Soldaten erhalten 80 % Beihilfe. Wann ein Kindertarif besser passt, wann die Familienversicherung möglich ist und was der Rest kostet.
Weiterlesen FamilieKind geboren: Fristen und Versicherung fürs Baby
Dein Baby ist nicht truppenärztlich versorgt. Welche Fristen nach der Geburt laufen und wie du es ohne Gesundheitsprüfung versicherst.
WeiterlesenSatz, Fristen und den passenden Weg für deine Familie zeigt der kostenlose Soldaten-KV-Check; die Grundregeln der Soldaten-Beihilfe erklärt Beihilfe für Soldaten.
Häufige Fragen
Bekommt die Ehefrau eines Soldaten Beihilfe?
Ja, wenn sie berücksichtigungsfähig ist. Soldaten selbst erhalten die truppenärztliche Versorgung, ihre Ehe- und Lebenspartner Beihilfe nach der Bundesbeihilfeverordnung: 70 %, wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte im zweiten Kalenderjahr vor dem Antrag 22.648 € (Anträge 2026) bzw. 23.608 € (ab 2027) nicht übersteigt. Das gilt genauso für den Ehemann einer Soldatin.
Welches Einkommen zählt bei der Einkommensgrenze?
Der Gesamtbetrag der Einkünfte nach dem Einkommensteuerrecht, und zwar aus dem zweiten Kalenderjahr vor dem Antrag (§ 6 Abs. 2 BBhV). Für Anträge im Jahr 2026 zählt also das Jahr 2024. Sind die Einkünfte im laufenden Jahr geringer, sind die Aufwendungen unter Vorbehalt schon im laufenden Jahr beihilfefähig.
Kann die Ehefrau eines Soldaten über ihn familienversichert werden?
Nein. Eine beitragsfreie Familienversicherung setzt ein Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung voraus; Soldaten mit truppenärztlicher Versorgung sind in der GKV versicherungsfrei (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB V). Die Ehefrau ist deshalb über die Beihilfe plus Restkostentarif abgesichert – oder über ihre eigene versicherungspflichtige Arbeit.
Was kostet die private Krankenversicherung für die Ehefrau eines Soldaten?
Mit 70 % Beihilfe versichert sie nur 30 % privat. Wie viel das kostet, hängt von Alter und Tarif ab; für 30-%-Restkostentarife von Partnern gibt es keinen belastbaren Durchschnittswert. Ein spezialisierter Experte aus unserem Partnernetzwerk holt dafür konkrete Angebote ein – innerhalb der Öffnungsaktion ohne Ablehnung aus Risikogründen.
Was passiert mit der Beihilfe der Ehefrau beim Dienstzeitende?
Bei Soldaten auf Zeit, die ab dem 31.12.2018 ausgeschieden sind, endet die Beihilfe auch für die Ehefrau. Trittst du innerhalb von drei Monaten der GKV bei, kann sie ohne eigenes Einkommen beitragsfrei familienversichert sein (bis 565 € im Monat, 2026). Bleibt sie privat, passt der Versicherer ihren Tarif auf Antrag binnen sechs Monaten ohne Risikoprüfung an (§ 199 Abs. 2 VVG).
Quellen
- § 31 SG – Fürsorge (Abs. 2: Bundesbeihilfeverordnung) – abgerufen 18.10.2026
- § 4 BBhV – Berücksichtigungsfähige Personen – abgerufen 18.10.2026
- § 6 BBhV – Beihilfefähigkeit, Einkommensgrenze – abgerufen 18.10.2026
- § 46 BBhV – Bemessung der Beihilfe – abgerufen 18.10.2026
- § 10 SGB V – Familienversicherung – abgerufen 18.10.2026
- § 23 SGB XI – Pflegepflicht für Beihilfeberechtigte – abgerufen 18.10.2026
- § 199 VVG – Beihilfeempfänger – abgerufen 18.10.2026
- PKV-Verband: Erleichterte Aufnahme in die PKV (Angehörige) – Stand Januar 2026
- Bundeswehr: Beihilfe – Grundlegendes – 22.07.2022
- § 18 SVG – Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung – abgerufen 18.10.2026
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Kranken- und Pflegeversicherung von Soldatinnen und Soldaten (truppenärztliche Versorgung, Pflegepflicht, Anwartschaft, Beihilfe, Dienstzeitende) (Stand: 19. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu dir passt, hängt von deiner persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Informationsportal – kein Angebot der Bundeswehr oder des BMVg; verbindlich entscheiden Pflegekasse, Krankenkasse, Beihilfestelle und die zuständigen Stellen der Bundeswehr. Herausgeber: Soldaten-PKV.de. Soldaten-PKV.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.