Rechner

Krankenversicherung Bundeswehr Familienangehörige: Familien-Rechner mit Beihilfe

Die truppenärztliche Versorgung gilt nur für dich – nicht für deinen Partner und deine Kinder. Die gute Nachricht: Deine Familie erhält Beihilfe des Bundes, und privat versicherst du nur den Rest. Der Rechner zeigt, welcher Satz gilt und wann eine beitragsfreie Familienversicherung möglich ist.

Redaktion Soldaten-PKV.de Aktualisiert am 18. Oktober 2026 6 Min. Lesezeit
Inhalt (6 Abschnitte)
  1. Krankenversicherung für Familienangehörige bei der Bundeswehr: die Regeln
  2. Beitragsfreie Familienversicherung oder Beihilfe mit Privattarif?
  3. Drei Rechenbeispiele
  4. Die Öffnungsaktion für Angehörige – und warum deine Anwartschaft zählt
  5. Beim Dienstzeitende ändert sich alles
  6. Was der Rechner kann – und was nicht
Das Wichtigste in Kürze
  • Angehörige von Soldaten mit Dienstbezügen und von Versorgungsempfängern erhalten Beihilfe nach der Bundesbeihilfeverordnung (§ 31 Abs. 2 SG): Ehe- und Lebenspartner 70 %, Kinder 80 % (§ 46 BBhV).
  • Partner sind nur berücksichtigungsfähig, wenn ihre Einkünfte im zweiten Jahr vor dem Antrag höchstens 22.648 € (Anträge 2026) bzw. 23.608 € (ab 2027) betragen.
  • Den Rest deckt ein privater Restkostentarif – für ein Kind von 0 bis 15 Jahren beispielsweise 57,77 € im Monat (Allianz, Mai 2026).
  • Kinder sind über einen gesetzlich versicherten Partner beitragsfrei familienversichert, außer der Soldat verdient mehr als der Partner und über 6.450 € im Monat (2026, § 10 Abs. 3 SGB V).
  • Nach dem Dienstzeitende als Soldat auf Zeit entfällt die Beihilfe – auch für die Familie.

Familienangehörige von Soldaten sind nicht über die truppenärztliche Versorgung abgesichert, sondern über die Beihilfe des Bundes: Ehe- und Lebenspartner erhalten 70 %, wenn ihre Einkünfte 22.648 € (Anträge 2026) nicht übersteigen, Kinder 80 % (§ 31 Abs. 2 SG, § 46 BBhV). Den Rest deckt ein privater Restkostentarif – oder die GKV über einen gesetzlich versicherten Partner (Stand Oktober 2026). Rechne deine Familie durch:

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Deine eigene Beihilfe
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Beihilfe Partner/in
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Beihilfe Kinder
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GKV-Familienversicherung der Kinder
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Private Restkosten pro Monat

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Stand 18.10.2026. Beihilfe nach § 31 Abs. 2 SG und § 46 BBhV: Partner 70 % bei Einkünften bis 22.648 € (Anträge 2026) bzw. 23.608 € (ab 2027), Kinder 80 %, Versorgungsempfänger 70 %. Familienversicherung: § 10 SGB V (Ausschluss der Kinder bei Bezügen über 6.450 € 2026 bzw. 7.012,50 € 2027 laut Entwurf und höher als beim Partner). Kindertarif-Beispiel Allianz, Mai 2026. Orientierung, kein Bescheid.

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  • Beihilfesatz für Partner und Kinder
  • Familienversicherung oder Restkostentarif – was passt
  • Soldaten-Fahrplan als PDF

Krankenversicherung für Familienangehörige bei der Bundeswehr: die Regeln

Die truppenärztliche Versorgung ist eine Leistung an die Soldatin oder den Soldaten selbst (§ 69a BBesG). Für die Familie gilt etwas anderes: Auf Soldaten mit Dienstbezügen und auf Versorgungsempfänger ist die Bundesbeihilfeverordnung entsprechend anzuwenden (§ 31 Abs. 2 SG). Eigene Aufwendungen von Soldaten mit truppenärztlicher Versorgung sind nicht beihilfefähig (§ 31 Abs. 4 SG) – die der Angehörigen schon. Daraus folgen klare Sätze:

Beihilfe zahlt den Großteil – privat versichert wird nur der Rest

Anteil an den Krankheitskosten in Prozent (Bund)

0 %25 %50 %75 %100 %7030Partner/in8020Kind7030Berufssoldat/in im Ruhestand
Beihilfe des BundesPrivater Restkostentarif

§ 31 Abs. 2 SG, § 46 Abs. 2 BBhV; Partner/innen nur mit Einkünften bis 22.648 € (Anträge 2026) bzw. 23.608 € (ab 2027).

Beihilfe des Bundes für Soldaten-Familien; Quellen: § 31 SG, §§ 6, 46 BBhV, BVA, Bundeswehr; Stand 18.10.2026.
PersonBeihilfeBedingungRest
Du als aktive/r Soldat/in–truppenärztliche Versorgung statt BeihilfePflegepflicht (halber Anteil)
Ehe- oder Lebenspartner/in70 %Einkünfte ≤ 22.648 € (Anträge 2026), ≤ 23.608 € (ab 2027)30-%-Restkostentarif
Kinder80 %berücksichtigungsfähig (Familienzuschlag)20-%-Kindertarif, z. B. 57,77 €
Du als Berufssoldat/in im Ruhestand70 %Versorgungsempfänger30-%-Restkostentarif
Familie nach dem Dienstzeitende (SaZ)–keine Beihilfe seit dem 31.12.2018GKV-Familienversicherung oder voller Tarif

Die Einkommensgrenze für Partner bezieht sich auf den Gesamtbetrag der Einkünfte im zweiten Kalenderjahr vor dem Antrag (§ 6 Abs. 2 BBhV). Ein Antrag im Jahr 2026 schaut also auf 2024. Ausführlich erklärt: Soldaten auf Zeit und Krankenversicherung nach der Bundeswehr.

Beitragsfreie Familienversicherung oder Beihilfe mit Privattarif?

Viele Soldaten-Familien haben die Wahl. Ist dein Partner gesetzlich versichert, etwa über die eigene Arbeit, können eure Kinder dort beitragsfrei familienversichert werden (§ 10 SGB V). Eine Ausnahme regelt § 10 Abs. 3 SGB V: Ist der andere Elternteil nicht Mitglied einer Krankenkasse – das gilt für Soldaten mit truppenärztlicher Versorgung –, verdient mehr als der gesetzlich versicherte Elternteil und liegt über einem Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze (2026: 6.450 € im Monat), ist die Familienversicherung der Kinder ausgeschlossen.

Beihilfe + Privattarif

  • 80 % Beihilfe, privat nur 20 % – mit Privatpatienten-Leistungen je nach Tarif, etwa Chefarzt oder Zweibettzimmer.
  • Neugeborene ohne Gesundheitsprüfung über die Kindernachversicherung (§ 198 VVG).
  • Leistungen vertraglich zugesichert (§ 206 VVG) – der Gesetzgeber kann sie nicht per Gesetz kürzen.

Das klärst du vorher – mit dem Partner-Experten

  • Für jedes Kind fällt ein eigener Beitrag an – der Rechner zeigt die Summe.
  • Ob die Familienversicherung über den Partner möglich ist – der Rechner prüft § 10 Abs. 3 SGB V.
  • Bei welchem Versicherer: Die Öffnungsaktion für Angehörige setzt voraus, dass du selbst eine Anwartschaft hast.

Drei Rechenbeispiele

Eigene Beispielrechnungen mit dem Rechner; Kindertarif 57,77 € (Allianz, Mai 2026). Stand 18.10.2026.
FallPartner/inKinderFamilienversicherungRestkosten Kinder
Aktiv, Partnerin 12.000 € ohne eigene Versicherung, 2 Kinder, 3.500 €, 202670 %80 %nicht über die Partnerin (kein GKV-Mitglied)115,54 €
Ruhestand, Partner 30.000 € gesetzlich versichert, 1 Kind, 3.800 €, 2027keine (über 23.608 €)80 %möglich (3.800 € unter 7.012,50 €)57,77 € (wenn Beihilfe-Weg)
Aktiv, Partnerin 20.000 € gesetzlich versichert, 3 Kinder, 7.200 €, 202670 % (berücksichtigungsfähig)80 %ausgeschlossen (über 6.450 € und höher als Partnerin)173,31 €

Im ersten Beispiel kommt die Partnerin mit 70 % Beihilfe und einem 30-%-Tarif aus; den Beitrag rechnet ein spezialisierter Partner-Experte, denn für Partner-Restkostentarife gibt es keine belastbaren Durchschnittswerte. Für die Kinder bleiben rund 116 € im Monat. Im dritten Beispiel ist die Familienversicherung gesetzlich ausgeschlossen – dann ist Beihilfe plus Kindertarif der Weg, mit Privatpatienten-Status für die Kinder.

Die Öffnungsaktion für Angehörige – und warum deine Anwartschaft zählt

Angehörige können über die Öffnungsaktion der PKV ohne Ablehnung aus Risikogründen aufgenommen werden – mit eigenen Fristen von sechs Monaten, etwa ab der Heirat oder bei Neugeborenen ab der Geburt. Voraussetzung laut PKV-Verband: Der Soldat selbst ist privat versichert oder hat eine Anwartschaft. Aufgenommen werden die Angehörigen dann bei dem Versicherer, bei dem die Anwartschaft besteht. Ohne deine Anwartschaft verliert deine Familie also diesen Zugang. Was die Anwartschaft bis zum Dienstzeitende kostet, zeigt der Anwartschafts-Rechner.

Beim Dienstzeitende ändert sich alles

Für Soldaten auf Zeit, die ab dem 31.12.2018 ausgeschieden sind, endet die Beihilfe mit dem Dienstverhältnis – auch die der Angehörigen. Trittst du innerhalb von drei Monaten der GKV bei, sind Partner und Kinder ohne eigenes Einkommen dort beitragsfrei familienversichert (Einkommensgrenze 2026: 565 € im Monat). Bleibt die Familie privat, wird aus jedem Restkostentarif ein voller Tarif; nach § 199 Abs. 2 VVG passt der Versicherer den Schutz beim Wegfall des Beihilfeanspruchs ohne Risikoprüfung an, wenn du den Antrag innerhalb von sechs Monaten stellst. Während der Übergangsgebührnisse bezuschusst der Bund auch die Beiträge der Angehörigen (§ 18 Abs. 2 SVG). Die Zahlen dazu rechnet der Dienstzeitende-Rechner.

Was der Rechner kann – und was nicht

Der Rechner prüft die Grundregeln der Bundesbeihilfe: Sätze, Einkommensgrenze des Partners, Familienversicherung nach § 10 Abs. 3 SGB V. Sonderfälle wie ein beihilfeberechtigter Partner mit eigenem Dienstherrn, Kinder über 25 oder Pflegekinder rechnet er nicht. Das Partner-Einkommen trägst du als Gesamtbetrag der Einkünfte ein – maßgeblich ist das zweite Jahr vor dem Antrag. Verbindlich entscheidet die Beihilfestelle. Deine ganze Lage mit Fristen und Pflegeversicherung zeigt der kostenlose Soldaten-KV-Check.

Häufige Fragen

Wie sind Familienangehörige von Soldaten krankenversichert?

Nicht über die truppenärztliche Versorgung, sondern über die Beihilfe des Bundes: Ehe- und Lebenspartner erhalten 70 %, wenn ihre Einkünfte unter der Grenze liegen, Kinder 80 % (§ 31 Abs. 2 SG, § 46 BBhV). Den Rest versichern sie privat – oder sie sind über eine eigene Beschäftigung bzw. einen gesetzlich versicherten Elternteil in der GKV.

Bekommt die Ehefrau eines Soldaten Beihilfe?

Ja, wenn ihre Einkünfte im zweiten Kalenderjahr vor dem Antrag 22.648 € nicht übersteigen (Anträge 2026; ab 2027 23.608 €). Dann erhält sie 70 % und versichert 30 % privat. Verdient sie mehr, ist sie meist über ihre eigene Arbeit gesetzlich versichert.

Können Kinder von Soldaten in die Familienversicherung?

Ja, über einen gesetzlich versicherten Elternteil – in der Regel den Partner. Ausgeschlossen ist das nur, wenn der Soldat mehr verdient als der Partner und über einem Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt: 2026 über 6.450 € im Monat (§ 10 Abs. 3 SGB V). Alternativ erhalten die Kinder 80 % Beihilfe und einen privaten Kindertarif.

Was kostet die private Krankenversicherung für ein Kind eines Soldaten?

Mit 80 % Beihilfe versicherst du nur 20 % privat. Ein veröffentlichtes Beispiel: 57,77 € im Monat für ein Kind von 0 bis 15 Jahren (Allianz, Mai 2026). Neugeborene versicherst du ohne Gesundheitsprüfung und Wartezeit, wenn du sie binnen zwei Monaten anmeldest und ein Elternteil beim Versicherer versichert ist (§ 198 VVG).

Was passiert mit der Familie beim Dienstzeitende?

Soldaten auf Zeit, die ab dem 31.12.2018 ausgeschieden sind, erhalten keine Beihilfe mehr – auch nicht für Partner und Kinder. Trittst du der GKV bei, sind Angehörige ohne eigenes Einkommen beitragsfrei familienversichert. Bleibt die Familie privat, braucht jedes Mitglied einen vollen Tarif; der Zuschuss nach § 18 SVG umfasst auch ihre Beiträge.

Quellen

  1. § 31 SG – Fürsorge (Abs. 2: Bundesbeihilfeverordnung für Soldaten) – abgerufen 18.10.2026
  2. § 46 BBhV – Bemessung der Beihilfe – abgerufen 18.10.2026
  3. § 6 BBhV – Berücksichtigungsfähige Personen (Einkommensgrenze) – abgerufen 18.10.2026
  4. § 10 SGB V – Familienversicherung – abgerufen 18.10.2026
  5. § 198 VVG – Kindernachversicherung – abgerufen 18.10.2026
  6. PKV-Verband: Erleichterte Aufnahme in die PKV (Angehörige) – Stand Januar 2026
  7. Allianz: Beitragsbeispiele beihilfekonformer Tarife (Kind 80 %) – Stand Mai 2026
  8. Bundeswehr: Beihilfe – Grundlegendes – 22.07.2022
Redaktion Soldaten-PKV.de

Unsere Beiträge stützen sich auf Gesetze, Angaben von Behörden und Verbänden sowie veröffentlichte Unterlagen der Versicherer – jeweils mit Stand. So arbeiten wir.

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Kranken- und Pflegeversicherung von Soldatinnen und Soldaten (truppenärztliche Versorgung, Pflegepflicht, Anwartschaft, Beihilfe, Dienstzeitende) (Stand: 18. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu dir passt, hängt von deiner persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Informationsportal – kein Angebot der Bundeswehr oder des BMVg; verbindlich entscheiden Pflegekasse, Krankenkasse, Beihilfestelle und die zuständigen Stellen der Bundeswehr. Herausgeber: Soldaten-PKV.de. Soldaten-PKV.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.

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