Inhalt (9 Abschnitte)
- Gesetzliche Krankenversicherung nach der Bundeswehr: wer beitreten darf
- Die Drei-Monats-Frist richtig rechnen
- Wann du gar nicht freiwillig beitreten musst
- Was die freiwillige GKV nach der Bundeswehr kostet
- Der Zuschuss nach § 18 SVG in der GKV
- Deine Familie in der gesetzlichen Krankenversicherung
- GKV oder PKV? Was du vor dem Beitritt abwägen solltest
- Frist verpasst – was jetzt?
- Checkliste: GKV-Beitritt nach der Bundeswehr
- Ehemalige Soldaten auf Zeit, die ab dem 31.12.2018 ausgeschieden sind, können der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig beitreten (§ 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 SGB V) – eine Vorversicherungszeit verlangt diese Regel nicht.
- Der Beitritt muss der Krankenkasse innerhalb von drei Monaten nach dem Ausscheiden angezeigt werden (§ 9 Abs. 2 Nr. 6 SGB V); danach entfällt dieses Beitrittsrecht.
- Freiwillig Versicherte zahlen auf alle Einnahmen, auch Miet- und Kapitalerträge (§ 240 SGB V): 2026 ohne Krankengeld 14,0 % plus Zusatzbeitrag plus Pflege 3,6 % bzw. 4,2 % kinderlos ab 23.
- Während der Übergangsgebührnisse zahlt der Bund die Hälfte der Beiträge, die auf die Übergangsgebührnisse entfallen (§ 18 Abs. 1 SVG) – bei 2.400 € und kinderlos 2026 sind das 253,20 € im Monat.
- Wer eine Anwartschaft hat oder sicher in die PKV will, kann den GKV-Beitritt als Option nutzen oder direkt privat starten; aus der freiwilligen GKV ist ein späterer Wechsel in die PKV möglich (§ 175 Abs. 4 SGB V).
Ehemalige Soldaten auf Zeit, die ab dem 31.12.2018 ausgeschieden sind, können der gesetzlichen Krankenversicherung nach der Bundeswehr freiwillig beitreten (§ 9 Abs. 1 Nr. 8 SGB V) – wenn sie den Beitritt innerhalb von drei Monaten nach dem Ausscheiden bei einer Krankenkasse anzeigen. Der Beitrag richtet sich nach allen Einnahmen (2026: 14,0 % plus Zusatzbeitrag plus 3,6 % bzw. 4,2 % Pflege); während der Übergangsgebührnisse zahlt der Bund die Hälfte (§ 18 SVG). Die Alternative ist die PKV, mit Anwartschaft ohne neue Gesundheitsprüfung (Stand Oktober 2026).
Gesetzliche Krankenversicherung nach der Bundeswehr: wer beitreten darf
Im Dienst sind Soldaten auf Zeit in der GKV versicherungsfrei (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB V) und werden truppenärztlich versorgt. Bis Ende 2018 schloss sich daran beim Dienstzeitende eine Beihilfe an. Für alle, die ab dem 31.12.2018 ausgeschieden sind, gilt das nicht mehr – dafür hat der Gesetzgeber ein eigenes Beitrittsrecht geschaffen: Personen, die ab dem 31.12.2018 als Soldatinnen oder Soldaten auf Zeit aus dem Dienst ausgeschieden sind, können der Versicherung beitreten (§ 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 SGB V).
Ohne Vorversicherungszeit
Anders als beim allgemeinen Beitrittsrecht (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 SGB V) musst du keine Mindestzeit in der GKV nachweisen. Es zählt nur das Ausscheiden als Soldat/in auf Zeit.
Freie Kassenwahl
Du kannst jede wählbare Krankenkasse nehmen – auch eine andere als vor der Bundeswehr. Die Zusatzbeiträge liegen 2026 zwischen 2,18 % bis 4,39 %.
Nur drei Monate
Der Beitritt ist innerhalb von drei Monaten nach dem Ausscheiden anzuzeigen (§ 9 Abs. 2 Nr. 6 SGB V). Danach entfällt dieses Recht.
Für andere Gruppen gilt Eigenes: Berufssoldaten erhalten im Ruhestand 70 % Beihilfe und versichern den Rest privat. Freiwillig Wehrdienstleistende behalten ihre Krankenkasse; eine bestehende Mitgliedschaft wird durch den Wehrdienst nicht berührt (§ 193 SGB V). Den Überblick über alle Wege gibt der Ratgeber Krankenversicherung nach der Bundeswehr.
Die Drei-Monats-Frist richtig rechnen
Die Frist beginnt mit dem Ausscheiden aus dem Dienst. Wir rechnen sie – wie im Dienstzeitende-Rechner – bewusst vorsichtig: letzter Diensttag plus drei Monate minus ein Tag; fehlt der Tag im Zielmonat, gilt der Monatsletzte minus ein Tag. Rechtlich endet die Frist oft einen Tag später; der Puffer schützt dich vor Überraschungen.
| Letzter Diensttag | Beitritt spätestens anzeigen |
|---|---|
| 30.09.2026 | 29.12.2026 |
| 31.12.2026 | 30.03.2027 |
| 31.03.2027 | 29.06.2027 |
| 30.06.2027 | 29.09.2027 |
| 30.09.2027 | 29.12.2027 |
Praktisch heißt das: Wähle deine Krankenkasse in den letzten Dienstwochen aus, bereite die Beitrittserklärung vor und reiche sie direkt nach dem letzten Diensttag ein – zusammen mit einem Nachweis über das Ausscheiden. So beginnt dein Schutz nahtlos am Tag nach dem Dienstzeitende. Weil Soldaten in der Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei sind (§ 27 Abs. 1 Nr. 1 SGB III), fängt dich ohne eigene Entscheidung kein Arbeitslosengeld mit Krankenversicherung auf.
Wann du gar nicht freiwillig beitreten musst
Das Beitrittsrecht ist eine Brücke für alle, die nach dem Dienst keine Pflichtversicherung haben. Bist du aus einem anderen Grund versicherungspflichtig, gilt die Pflichtversicherung – sie geht der freiwilligen Versicherung vor:
| Deine Lage nach dem Dienst | Krankenversicherung | Zuschuss nach § 18 SVG |
|---|---|---|
| Angestellt unter der Versicherungspflichtgrenze (2026: 77.400 €) | Pflicht in der GKV (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V), Arbeitgeber zahlt die Hälfte | nein – Arbeitgeberzuschuss |
| Ausbildung gegen Entgelt | Pflicht in der GKV | nein – Arbeitgeberzuschuss |
| Studium, eingeschrieben, unter 30 | in der Regel Pflicht als Student (§ 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V) oder Befreiung für die PKV | GKV: im Gesetz nicht vorgesehen; PKV: ja |
| Selbstständig, Studium über 30, Orientierungszeit | freiwillige GKV über das Beitrittsrecht oder PKV | ja, während der Übergangsgebührnisse |
| Angestellt über der Versicherungspflichtgrenze | freiwillige GKV oder PKV mit Arbeitgeberzuschuss | nein – Arbeitgeberzuschuss |
| Beamtin oder Beamter | Beihilfe plus Restkostentarif | nicht zur PKV (Beihilfe) |
Tipp: Auch wer eine Stelle in Aussicht hat, die erst einige Wochen nach dem Dienstzeitende beginnt, sollte die Lücke dazwischen schließen – über den Beitritt oder einen privaten Vertrag. Für Studierende gelten Besonderheiten, die der Ratgeber Krankenversicherung nach der Bundeswehr im Studium erklärt.
Was die freiwillige GKV nach der Bundeswehr kostet
Freiwillig Versicherte zahlen Beiträge auf ihre gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit – also auf alle Einnahmen, auch Miet- und Kapitalerträge (§ 240 SGB V). Wer keinen Anspruch auf Krankengeld hat, zahlt den ermäßigten Beitragssatz von 14,0 % (§ 243 SGB V). Dazu kommen der Zusatzbeitrag der Kasse (amtlicher Durchschnitt 2026: 2,9 %, tatsächlich erhoben Ende Juni 2026 im Schnitt 3,13 %) und die Pflegeversicherung mit 3,6 %, kinderlos ab 23 Jahren 4,2 %. Bemessen wird mindestens auf 1.318,33 € und höchstens auf 5.812,50 € im Monat (2026).
| Einnahmen im Monat | GKV-Beitrag gesamt | Zuschuss § 18 SVG | Dein Anteil |
|---|---|---|---|
| Übergangsgebührnisse 2.025 € (75 % von 2.700 €) | 427,28 € | 213,64 € | 213,64 € |
| Übergangsgebührnisse 2.400 € (75 % von 3.200 €) | 506,40 € | 253,20 € | 253,20 € |
| Übergangsgebührnisse 2.700 € (75 % von 3.600 €) | 569,70 € | 284,85 € | 284,85 € |
| 2.400 € Übergangsgebührnisse plus 1.000 € Mieteinnahmen | 717,40 € | 253,20 € | 464,20 € |
Die letzte Zeile zeigt eine Eigenheit der freiwilligen GKV: Weitere Einnahmen erhöhen den Beitrag, der Zuschuss bezieht sich aber nur auf die Übergangsgebührnisse. Mit dem Ende der Übergangsgebührnisse fällt der Zuschuss weg; dann zahlst du den vollen Beitrag auf deine Einnahmen. 2027 steigt laut Pflegereform-Entwurf vom 30.09.2026 der Pflegebeitrag für Kinderlose auf 4,5 % – bei 2.400 € wären es dann 513,60 € gesamt und 256,80 € Zuschuss. Den durchschnittlichen Zusatzbeitrag 2027 gibt das Gesundheitsministerium bis zum 01.11.2026 bekannt (§ 242a SGB V). Deine Zahlen rechnet der Dienstzeitende-Rechner.
Der Zuschuss nach § 18 SVG in der GKV
Während des regelmäßigen Bezugs der Übergangsgebührnisse erhalten gesetzlich Versicherte einen Beitragszuschuss in Höhe der Hälfte der Kranken- und Pflegebeiträge, die auf die Übergangsgebührnisse entfallen – wenn sie freiwillig versichert oder nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V versicherungspflichtig sind (§ 18 Abs. 1 SVG). Ausgeschlossen ist der Zuschuss, wenn ein Anspruch auf Arbeitgeberzuschuss besteht. Die Dauer richtet sich nach der Bezugsdauer der Übergangsgebührnisse: von einem Monat nach einer Wehrdienstzeit von einem bis unter zwei Jahren bis zu 60 Monaten nach zwölf Jahren (§ 16 Abs. 2 SVG).
Wie du den Zuschuss bekommst, welche Stelle zuständig ist und wie er sich in GKV und PKV unterscheidet, erklärt der Ratgeber Beitragszuschuss zur Krankenversicherung nach der Bundeswehr.
Nach dem Dienst: Beitrag, Zuschuss und Eigenanteil
Beispiel: 2.400 € Übergangsgebührnisse, kinderlos, ab 23, 2026 – Euro pro Monat
Eigene Berechnung: 14,0 % + 2,9 % Zusatzbeitrag + Pflege 4,2 % auf 2.400 € (§ 243 SGB V, § 55 SGB XI); Zuschuss die Hälfte (§ 18 Abs. 1 SVG); PKV 7,0 % + 1,45 % + 1,8 % = 10,25 %, höchstens die Hälfte des Beitrags (§ 18 Abs. 2 SVG).
Deine Familie in der gesetzlichen Krankenversicherung
Ein Pluspunkt der GKV ist die beitragsfreie Familienversicherung: Partner und Kinder sind mitversichert, wenn ihr Gesamteinkommen regelmäßig ein Siebtel der Bezugsgröße nicht übersteigt – 2026 sind das 565 € im Monat (§ 10 Abs. 1 SGB V). Kinder sind nicht familienversichert, wenn der mit ihnen verwandte Elternteil nicht in der GKV ist, mehr als ein Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze verdient (2026: 6.450 € im Monat) und mehr verdient als das Mitglied (§ 10 Abs. 3 SGB V).
Wichtig für Zeitsoldaten-Familien: Mit deinem Dienstzeitende endet auch die Beihilfe für Partner und Kinder. Wer bisher mit Beihilfe und Restkostentarif versichert war, braucht ab demselben Tag einen neuen Schutz. In der PKV haben Beihilfeberechtigte bei Wegfall der Beihilfe einen Anspruch darauf, dass der Versicherer den Schutz innerhalb von sechs Monaten ohne Risikoprüfung anpasst (§ 199 Abs. 2 VVG). Wie deine Familie heute und nach dem Dienst abgesichert ist, zeigt der Familien-Rechner.
GKV oder PKV? Was du vor dem Beitritt abwägen solltest
Der GKV-Beitritt ist eine gute Absicherung, aber nicht automatisch die beste Wahl. Die Entscheidung hängt von deinem Weg, deiner Familie und deinen Einnahmen ab:
Das spricht für die GKV
- Familienangehörige ohne eigenes Einkommen sind beitragsfrei mitversichert.
- Kein Antrag mit Gesundheitsfragen – der Beitritt hängt nur an der Frist.
- Bei niedrigen Einnahmen ein niedriger Beitrag.
Das spricht für die PKV
- Beitrag unabhängig vom Einkommen – weitere Einnahmen erhöhen ihn nicht.
- Leistungen vertraglich zugesichert; der Versicherer kann die Vollversicherung nicht ordentlich kündigen (§ 206 Abs. 1 VVG).
- 60 % der Privatversicherten bekommen einen Facharzttermin in unter vier Wochen, gesetzlich Versicherte nur zu 35 % (Patientenvertretung im G-BA, 2025).
- Mit Anwartschaft aus der Dienstzeit ohne neue Gesundheitsprüfung; Zuschuss nach § 18 SVG auch zur PKV.
Dazu kommt die Entwicklung in der GKV: Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BGBl. 2026 I Nr. 228, in Kraft seit 30.07.2026) steigen ab 01.01.2027 die Zuzahlungen um 50 %, und der Festzuschuss für Zahnersatz sinkt für Bewilligungen ab 01.01.2027 von 60 auf 50 %. In der PKV sind die Leistungen dagegen vertraglich vereinbart. Ein strategischer Punkt: Aus der freiwilligen GKV kannst du später in die PKV wechseln, wenn du die Voraussetzungen erfüllst – die zwölfmonatige Bindung an die Kasse gilt nicht, wenn du kündigst, weil keine neue Kassenmitgliedschaft begründet werden soll (§ 175 Abs. 4 SGB V). Umgekehrt ist der Weg zurück in die GKV nach Ablauf der drei Monate über das Beitrittsrecht verschlossen. Wie der Weg in die PKV funktioniert, zeigt der Ratgeber private Krankenversicherung nach der Bundeswehr.
Frist verpasst – was jetzt?
Ist die Frist abgelaufen, entfällt das Beitrittsrecht nach § 9 Abs. 1 Nr. 8 SGB V. Gesetzlich versichert wirst du dann nur über einen anderen Weg – etwa eine versicherungspflichtige Beschäftigung, eine Ausbildung oder als Student unter 30. Bleibt das aus, führt der Weg in die PKV: mit Anwartschaft ohne neue Gesundheitsprüfung, ohne Anwartschaft über einen Antrag mit Gesundheitsfragen, den ein Partner-Experte vorab anonym bei mehreren Versicherern klärt. Jeder private Krankenversicherer muss zudem unter den gesetzlichen Voraussetzungen den Basistarif anbieten (§ 193 Abs. 5 VVG). Und: Wer die Pflicht zur Krankenversicherung zu spät erfüllt, zahlt in der PKV einen Prämienzuschlag (§ 193 Abs. 4 VVG) – deshalb lieber zu früh als zu spät entscheiden.
Checkliste: GKV-Beitritt nach der Bundeswehr
- Letzten Diensttag notieren und das Fristende vorsichtig berechnen.
- Prüfen, ob du ohnehin versicherungspflichtig wirst (Job, Ausbildung, Studium unter 30).
- Krankenkasse nach Zusatzbeitrag und Leistungen auswählen; Familie mitdenken.
- Beitritt direkt nach dem Ausscheiden anzeigen, Nachweis über das Dienstzeitende beilegen.
- Zuschuss nach § 18 SVG für die Zeit der Übergangsgebührnisse klären.
- Vorher vergleichen: Mit Anwartschaft oder klarem PKV-Weg lohnt sich ein PKV-Angebot.
Ob GKV oder PKV für deinen Weg passt, zeigt der kostenlose Soldaten-KV-Check – mit Frist, Zuschuss und den Vorteilen der PKV in 60 Sekunden.
Häufige Fragen
Kann ich nach der Bundeswehr in die gesetzliche Krankenversicherung?
Ja. Wer ab dem 31.12.2018 als Soldat/in auf Zeit ausgeschieden ist, kann der GKV freiwillig beitreten (§ 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 SGB V). Mit einer versicherungspflichtigen Beschäftigung, als Student unter 30 oder beim Bezug von Arbeitslosengeld bist du ohnehin gesetzlich versichert. Berufssoldaten erhalten im Ruhestand Beihilfe und versichern den Rest privat.
Wie lange habe ich nach der Bundeswehr Zeit für den GKV-Beitritt?
Drei Monate nach dem Ausscheiden: In dieser Zeit musst du den Beitritt einer Krankenkasse anzeigen (§ 9 Abs. 2 Nr. 6 SGB V). Vorsichtig gerechnet endet die Frist bei einem letzten Diensttag am 31.03.2027 am 29.06.2027. Bereite die Anzeige schon in den letzten Dienstwochen vor.
Brauche ich für den Beitritt eine Vorversicherungszeit?
Nein. Anders als beim allgemeinen Beitrittsrecht nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 SGB V knüpft die Regel für ehemalige Soldaten auf Zeit nur daran an, dass du ab dem 31.12.2018 aus dem Dienst ausgeschieden bist. Entscheidend ist allein die Drei-Monats-Frist.
Was kostet die freiwillige GKV nach der Bundeswehr?
Freiwillig Versicherte zahlen auf alle Einnahmen. Ohne Krankengeldanspruch gilt der ermäßigte Satz von 14,0 % plus Zusatzbeitrag, dazu 3,6 % Pflege bzw. 4,2 % kinderlos ab 23 (2026). Bei 2.400 € Übergangsgebührnissen und kinderlos sind das 506,40 € im Monat; die Hälfte, 253,20 €, zahlt der Bund während der Übergangsgebührnisse (§ 18 SVG).
Kann ich nach dem GKV-Beitritt später in die PKV wechseln?
Ja, wenn du die Voraussetzungen für die PKV erfüllst – etwa als Selbstständige/r, als Beamtin oder Beamter oder mit Gehalt über der Versicherungspflichtgrenze. Freiwillige Mitglieder können zum Ablauf des übernächsten Monats kündigen, wenn sie eine andere Absicherung nachweisen; die zwölfmonatige Bindung gilt dann nicht (§ 175 Abs. 4 SGB V). Mit einer Anwartschaft entfällt die neue Gesundheitsprüfung.
Quellen
- § 9 SGB V – Freiwillige Versicherung (Abs. 1 Nr. 8, Abs. 2 Nr. 6) – abgerufen 18.10.2026
- § 5 SGB V – Versicherungspflicht – abgerufen 18.10.2026
- § 10 SGB V – Familienversicherung – abgerufen 18.10.2026
- § 240 SGB V – Beitragspflichtige Einnahmen freiwilliger Mitglieder – abgerufen 18.10.2026
- § 243 SGB V – Ermäßigter Beitragssatz – abgerufen 18.10.2026
- § 175 SGB V – Ausübung des Wahlrechts, Kündigung – abgerufen 18.10.2026
- § 55 SGB XI – Beitragssatz Pflegeversicherung – abgerufen 18.10.2026
- § 18 SVG – Beitragszuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung – abgerufen 18.10.2026
- GKV-Spitzenverband: Krankenkassenliste mit Zusatzbeitragssätzen – Stand 09.10.2026
- BGBl. 2026 I Nr. 228 – GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz – in Kraft seit 30.07.2026
- Patientenvertretung im G-BA: Versichertenbefragung 2025 (Wartezeiten) – Befragung Nov./Dez. 2025
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Kranken- und Pflegeversicherung von Soldatinnen und Soldaten (truppenärztliche Versorgung, Pflegepflicht, Anwartschaft, Beihilfe, Dienstzeitende) (Stand: 19. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu dir passt, hängt von deiner persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Informationsportal – kein Angebot der Bundeswehr oder des BMVg; verbindlich entscheiden Pflegekasse, Krankenkasse, Beihilfestelle und die zuständigen Stellen der Bundeswehr. Herausgeber: Soldaten-PKV.de. Soldaten-PKV.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.