Familie

Beihilfe für Kinder von Soldaten: 80 % plus Kindertarif oder Familienversicherung

Dein Kind bekommt keine truppenärztliche Versorgung – aber 80 % Beihilfe des Bundes. Damit ist es mit einem kleinen privaten Kindertarif als Privatpatient abgesichert. Alternativ kann es über einen gesetzlich versicherten Elternteil beitragsfrei familienversichert sein. Hier erfährst du, welcher Weg für euch passt.

Redaktion Soldaten-PKV.de Aktualisiert am 18. Oktober 2026 7 Min. Lesezeit
Inhalt (9 Abschnitte)
  1. Beihilfe für Kinder von Soldaten: 80 % vom ersten Tag an
  2. Zwei Wege für Soldatenkinder: Kindertarif oder Familienversicherung
  3. Wann die Familienversicherung ausgeschlossen ist
  4. Was der Kindertarif für Soldatenkinder kostet
  5. Pflegeversicherung der Kinder
  6. Die Vorteile der PKV für dein Kind
  7. Neugeborene: Kindernachversicherung und Öffnungsaktion
  8. Wenn sich etwas ändert: Ausbildung, Dienstzeitende, Ruhestand
  9. Checkliste: Krankenversicherung für Soldatenkinder
Das Wichtigste in Kürze
  • Kinder von Soldaten mit Dienstbezügen und von Versorgungsempfängern erhalten 80 % Beihilfe (§ 31 Abs. 2 SG, § 46 Abs. 2 Nr. 4 BBhV), solange sie im Familienzuschlag berücksichtigt werden (§ 4 Abs. 2 BBhV).
  • Den Rest von 20 % deckt ein privater Kindertarif – zum Beispiel 57,77 € im Monat für ein Kind von 0 bis 15 Jahren (Allianz, Mai 2026).
  • Über einen gesetzlich versicherten Elternteil sind Kinder beitragsfrei familienversichert – außer der Soldat verdient mehr als dieser und liegt über 6.450 € im Monat (2026, § 10 Abs. 3 SGB V).
  • In der privaten Pflegepflichtversicherung sind Kinder beitragsfrei mitversichert (§ 110 Abs. 1 Nr. 2 f SGB XI).
  • Neugeborene versicherst du ohne Gesundheitsprüfung und Wartezeit, wenn du sie spätestens zwei Monate nach der Geburt anmeldest und ein Elternteil beim Versicherer versichert ist (§ 198 VVG).

Kinder von Soldaten erhalten 80 % Beihilfe des Bundes, solange sie im Familienzuschlag berücksichtigt werden (§ 31 Abs. 2 SG, §§ 4, 46 BBhV). Die restlichen 20 % deckt ein privater Kindertarif – zum Beispiel 57,77 € im Monat (Allianz, Mai 2026). Alternativ sind sie über einen gesetzlich versicherten Elternteil beitragsfrei familienversichert, außer der Soldat verdient mehr als dieser und liegt über 6.450 € im Monat (2026, § 10 Abs. 3 SGB V; Stand Oktober 2026).

Beihilfe für Kinder von Soldaten: 80 % vom ersten Tag an

Die truppenärztliche Versorgung gilt nur für dich als Soldatin oder Soldat (§ 69a BBesG). Für deine Kinder gilt die Bundesbeihilfeverordnung (§ 31 Abs. 2 SG). Berücksichtigungsfähig sind Kinder, die beim Familienzuschlag nach dem Besoldungs- und Versorgungsrecht berücksichtigt werden (§ 4 Abs. 2 BBhV). Für sie beträgt der Bemessungssatz 80 % (§ 46 Abs. 2 Nr. 4 BBhV) – ohne Einkommensgrenze, anders als beim Partner.

Beihilfe für Kinder von Soldaten nach Status des Elternteils; Quellen: § 31 SG, §§ 4, 46 BBhV, Bundeswehr (22.07.2022); Stand 18.10.2026.
Status des SoldatenBeihilfe KindRest
Soldat/in auf Zeit oder Berufssoldat/in mit Dienstbezügen80 %20-%-Kindertarif
… in Elternzeit80 %20-%-Kindertarif (§ 31 Abs. 2 Nr. 1 SG)
Berufssoldat/in im Ruhestand80 %20-%-Kindertarif
Soldat/in auf Zeit nach dem Dienstzeitende (ab 31.12.2018)–GKV-Familienversicherung oder voller Kindertarif
Freiwillig Wehrdienstleistende/r–bestehende Familienversicherung läuft weiter

Für Kinder in Ausbildung über 25 gibt es eine Sonderregel: Wurde die Ausbildung durch Wehrdienst, Freiwilligendienst oder eine Tätigkeit als Entwicklungshelfer unterbrochen, verlängert sich die Berücksichtigung um die Dauer dieses Dienstes, höchstens um zwölf Monate (§ 4 Abs. 2 BBhV).

Beihilfe zahlt den Großteil – privat versichert wird nur der Rest

Anteil an den Krankheitskosten in Prozent (Bund)

0 %25 %50 %75 %100 %7030Partner/in8020Kind7030Berufssoldat/in im Ruhestand
Beihilfe des BundesPrivater Restkostentarif

§ 31 Abs. 2 SG, § 46 Abs. 2 BBhV; Partner/innen nur mit Einkünften bis 22.648 € (Anträge 2026) bzw. 23.608 € (ab 2027).

Zwei Wege für Soldatenkinder: Kindertarif oder Familienversicherung

Viele Soldatenfamilien haben die Wahl. Ist dein Partner gesetzlich versichert – etwa über die eigene Arbeit –, können eure Kinder dort beitragsfrei familienversichert werden (§ 10 SGB V). Ist der Partner privat versichert oder selbst über die Beihilfe abgesichert, führt der Weg über Beihilfe und Kindertarif. Beide Wege im Vergleich:

Krankenversicherung für Kinder von Soldaten: die zwei Wege; Quellen: § 46 BBhV, § 10 SGB V, § 198 VVG, Allianz (Mai 2026); Stand 18.10.2026.
MerkmalBeihilfe + KindertarifGKV-Familienversicherung
Beitrag20-%-Tarif, z. B. 57,77 € je Kindbeitragsfrei
StatusPrivatpatient, Leistungen je nach TarifKassenpatient, Leistungskatalog der GKV
VoraussetzungBerücksichtigung im Familienzuschlaggesetzlich versicherter Elternteil; Ausschluss nach § 10 Abs. 3 SGB V möglich
Leistungen gesetzlich änderbar?nein, vertraglich zugesichert (§ 206 VVG)ja, durch den Gesetzgeber
NeugeboreneKindernachversicherung ohne Gesundheitsprüfung (§ 198 VVG)Familienversicherung ab Geburt

Welcher Weg für euch rechtlich offensteht und was er kostet, prüft der Familien-Rechner mit euren Zahlen.

Sonderfälle: zwei Soldaten als Eltern, Partner im Beamtenverhältnis

Sind beide Eltern Soldaten mit truppenärztlicher Versorgung, ist keiner von euch Mitglied einer Krankenkasse. Eine beitragsfreie Familienversicherung scheidet dann aus, weil sie immer ein GKV-Mitglied voraussetzt – eure Kinder sind über Beihilfe und Kindertarif abgesichert. Ist dein Partner selbst beihilfeberechtigt, etwa als Beamtin oder Beamter, regelt § 5 BBhV, bei wem das Kind berücksichtigt wird. Normalerweise ist das der Elternteil, der den Familienzuschlag für das Kind erhält; für Personen mit truppenärztlicher Versorgung gilt diese Regel ausdrücklich nicht (§ 5 Abs. 6 Satz 4 BBhV). Wie das in eurer Familie ausgeht, bestätigt die Beihilfestelle – der Partner-Experte stimmt den Kindertarif danach ab.

Wann die Familienversicherung ausgeschlossen ist

§ 10 Abs. 3 SGB V regelt eine Ausnahme, die Soldatenfamilien häufig betrifft. Kinder sind nicht familienversichert, wenn der mit ihnen verwandte Ehegatte oder Lebenspartner des Mitglieds nicht Mitglied einer Krankenkasse ist, sein Gesamteinkommen regelmäßig ein Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt und regelmäßig höher ist als das Gesamteinkommen des Mitglieds. Übersetzt auf Soldaten heißt das: Die Familienversicherung über den gesetzlich versicherten Partner ist ausgeschlossen, wenn alle drei Punkte zutreffen.

1. Du bist kein GKV-Mitglied

Das trifft auf Soldaten mit truppenärztlicher Versorgung zu – sie sind in der GKV versicherungsfrei (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB V).

2. Deine Bezüge liegen über der Grenze

2026 über 6.450 € im Monat, 2027 laut Kabinettsbeschluss vom 07.10.2026 über 7.012,50 € (ein Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze).

3. Du verdienst mehr als dein Partner

Dein Gesamteinkommen ist regelmäßig höher als das deines gesetzlich versicherten Partners.

Ein Beispiel aus dem Familien-Rechner: Bei 7.200 € Bezügen und einer gesetzlich versicherten Partnerin mit 20.000 € im Jahr ist die Familienversicherung für drei Kinder 2026 ausgeschlossen. Dann sind Beihilfe und Kindertarif der Weg – mit 3 × 57,77 € = 173,31 € im Monat und Privatpatienten-Status für alle drei. Mit 3.800 € Bezügen läge die Familienversicherung dagegen offen.

Was der Kindertarif für Soldatenkinder kostet

Weil die Beihilfe 80 % trägt, ist der private Anteil klein. Ein veröffentlichtes Beispiel: 57,77 € im Monat für ein Kind von 0 bis 15 Jahren in einem beihilfekonformen 20-%-Tarif, die Pflegepflichtversicherung ist beitragsfrei (Allianz, Mai 2026). Andere Versicherer und Tarife liegen darüber oder darunter – der Beitrag hängt vom Leistungsumfang ab, etwa bei Zahnleistungen, Brille oder Einbettzimmer.

Restkosten für Kinder bei 80 % Beihilfe – eigene Beispielrechnung mit 57,77 € je Kind (Allianz, Mai 2026); Stand 18.10.2026.
Anzahl KinderMonatlichJährlich
1 Kind57,77 €693,24 €
2 Kinder115,54 €1.386,48 €
3 Kinder173,31 €2.079,72 €

Die Beiträge für deine Kinder kannst du als Sonderausgaben geltend machen, soweit sie auf die Basisabsicherung entfallen (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG). Was das für Soldaten bedeutet, erklärt der Ratgeber Krankenversicherung von Soldaten in der Steuererklärung.

Pflegeversicherung der Kinder

Auch die Pflege ist für Soldatenkinder gut gelöst. Bist du privat pflegeversichert, sind deine Kinder in deiner Pflegepflichtversicherung beitragsfrei mitversichert – unter denselben Voraussetzungen wie in der Familienversicherung (§ 110 Abs. 1 Nr. 2 f SGB XI). Bist du als Soldat auf Zeit sozial pflegeversichert, können sie dort familienversichert sein (§ 25 SGB XI). Zudem sinkt dein Beitrag zur sozialen Pflegeversicherung ab dem zweiten Kind unter 25 um 0,25 Punkte je Kind, bis zum fünften Kind (§ 55 Abs. 3 SGB XI): Mit zwei Kindern zahlst du 2026 1,55 % statt 1,8 % deiner Bezüge. Wie sich das über die Dienstzeit auswirkt, zeigt der Pflegeversicherungs-Rechner.

Die Vorteile der PKV für dein Kind

Schnellere Termine

60 % der Privatversicherten bekommen einen Facharzttermin in weniger als vier Wochen, gesetzlich Versicherte zu 35 % (Versichertenbefragung der Patientenvertretung im G-BA, 2025).

Vertraglich zugesichert

Der Versicherer kann die Vollversicherung nicht ordentlich kündigen (§ 206 Abs. 1 VVG); der Gesetzgeber kann den vertraglichen Leistungsumfang nicht per Gesetz kürzen wie in der GKV.

Leistungen wählbar

Je nach Tarif etwa Chefarzt, Ein- oder Zweibettzimmer, hochwertiger Zahnersatz oder Auslandsschutz – bei 80 % Beihilfe mit kleinem Eigenbeitrag.

Neugeborene: Kindernachversicherung und Öffnungsaktion

Für Neugeborene gibt es zwei Türen in die PKV ohne Gesundheitsprüfung. Die Kindernachversicherung: Meldest du dein Kind spätestens zwei Monate nach der Geburt rückwirkend an, darf der Versicherer weder Risikozuschlag noch Wartezeit verlangen – vorausgesetzt, ein Elternteil ist bei ihm versichert, und der Schutz des Kindes ist nicht höher als der des Elternteils (§ 198 VVG). Bei Soldaten ist das oft über den privat versicherten Partner möglich; ob deine Anwartschaft genügt, regeln die Bedingungen des Versicherers. Greift die Kindernachversicherung nicht, hilft die Öffnungsaktion: sechs Monate ab der Geburt, ohne Ablehnung aus Risikogründen – wenn du selbst eine Anwartschaft hast (PKV-Verband). Alle Schritte nach der Geburt: Kind geboren als Soldat.

Wenn sich etwas ändert: Ausbildung, Dienstzeitende, Ruhestand

Mit dem Ende der Berücksichtigung im Familienzuschlag endet die Beihilfe für dein Kind. Dann wird aus dem 20-%-Tarif ein voller Tarif – oder das Kind wechselt etwa mit einer Ausbildung in die gesetzliche Pflichtversicherung. Entfällt der Beihilfeanspruch, passt der Versicherer den Schutz auf Antrag ohne Risikoprüfung und Wartezeiten an, wenn du den Antrag innerhalb von sechs Monaten stellst (§ 199 Abs. 2 VVG).

Beim Dienstzeitende als Soldat auf Zeit entfällt die Beihilfe für die ganze Familie (Bundeswehr). Trittst du innerhalb von drei Monaten der GKV bei, sind deine Kinder dort beitragsfrei familienversichert; bleiben sie privat, bezuschusst der Bund während der Übergangsgebührnisse auch ihre Beiträge, wenn sie in der GKV familienversichert wären (§ 18 SVG). Als Berufssoldat im Ruhestand bleiben deine Kinder bei 80 %. Den Übergang beschreibt Krankenversicherung nach der Bundeswehr; die Regeln für deinen Partner stehen unter Beihilfe für die Ehefrau eines Soldaten.

Checkliste: Krankenversicherung für Soldatenkinder

  • Kind beim Familienzuschlag berücksichtigen lassen – das ist die Voraussetzung für 80 % Beihilfe.
  • Prüfen, ob die Familienversicherung über deinen Partner möglich ist (§ 10 Abs. 3 SGB V) – der Familien-Rechner zeigt es.
  • Bei Geburt: binnen zwei Monaten zur Kindernachversicherung anmelden, sonst Öffnungsaktion binnen sechs Monaten nutzen.
  • Kindertarif genau auf 20 % abstimmen, damit Beihilfe und Versicherung zusammen die Kosten decken.
  • Bei Ausbildung, Dienstzeitende oder Ende des Familienzuschlags den Tarif binnen sechs Monaten anpassen (§ 199 Abs. 2 VVG).

Deine Fristen und Beiträge für die ganze Familie zeigt der kostenlose Soldaten-KV-Check in 60 Sekunden.

Häufige Fragen

Bekommen Kinder von Soldaten Beihilfe?

Ja. Kinder von Soldaten auf Zeit und Berufssoldaten mit Dienstbezügen sowie von Berufssoldaten im Ruhestand erhalten 80 % Beihilfe (§ 31 Abs. 2 SG, § 46 Abs. 2 Nr. 4 BBhV). Voraussetzung ist, dass sie beim Familienzuschlag berücksichtigt werden. Nach dem Dienstzeitende eines Zeitsoldaten (ab 31.12.2018) entfällt die Beihilfe auch für die Kinder.

Können Kinder von Soldaten familienversichert werden?

Ja, über einen gesetzlich versicherten Elternteil – meist den Partner. Ausgeschlossen ist das, wenn der Soldat mehr verdient als dieser Elternteil und regelmäßig über einem Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt: 2026 über 6.450 € im Monat, 2027 laut Entwurf über 7.012,50 € (§ 10 Abs. 3 SGB V). Über den Soldaten selbst ist keine Familienversicherung möglich.

Was kostet die private Krankenversicherung für ein Kind eines Soldaten?

Mit 80 % Beihilfe versicherst du nur 20 % privat. Ein veröffentlichtes Beispiel: 57,77 € im Monat für ein Kind von 0 bis 15 Jahren, die Pflegepflichtversicherung ist dabei beitragsfrei (Allianz, Mai 2026). Für zwei Kinder wären das 115,54 €, für drei 173,31 €.

Bis wann bekommt mein Kind Beihilfe?

Solange es beim Familienzuschlag berücksichtigt wird (§ 4 Abs. 2 BBhV) – das hängt in der Regel am Kindergeld. Wurde eine Ausbildung über das 25. Lebensjahr hinaus durch Wehrdienst oder Freiwilligendienst unterbrochen, verlängert sich die Berücksichtigung um die Dauer des Dienstes, höchstens um zwölf Monate.

Ist mein Kind auch pflegeversichert?

Ja. Bist du privat pflegeversichert, ist dein Kind in deiner Pflegepflichtversicherung beitragsfrei mitversichert (§ 110 Abs. 1 Nr. 2 f SGB XI). Bist du sozial pflegeversichert, kann es dort familienversichert sein (§ 25 SGB XI). Zusätzlich sinkt dein sozialer Pflegebeitrag ab dem zweiten Kind um 0,25 Punkte je Kind (§ 55 Abs. 3 SGB XI).

Quellen

  1. § 31 SG – Fürsorge, Beihilfe – abgerufen 18.10.2026
  2. § 4 BBhV – Berücksichtigungsfähige Personen – abgerufen 18.10.2026
  3. § 46 BBhV – Bemessung der Beihilfe – abgerufen 18.10.2026
  4. § 10 SGB V – Familienversicherung – abgerufen 18.10.2026
  5. § 110 SGB XI – Private Pflegeversicherung (Abs. 1 Nr. 2 f) – abgerufen 18.10.2026
  6. § 55 SGB XI – Beitragssatz, Abschlag je Kind – abgerufen 18.10.2026
  7. § 198 VVG – Kindernachversicherung – abgerufen 18.10.2026
  8. § 199 VVG – Beihilfeempfänger – abgerufen 18.10.2026
  9. Allianz: Beitragsbeispiele beihilfekonformer Tarife (Kind 80 %) – Stand Mai 2026
  10. PKV-Verband: Erleichterte Aufnahme in die PKV (Angehörige) – Stand Januar 2026
  11. Bundeswehr: Beihilfe – Grundlegendes – 22.07.2022
Redaktion Soldaten-PKV.de

Unsere Beiträge stützen sich auf Gesetze, Angaben von Behörden und Verbänden sowie veröffentlichte Unterlagen der Versicherer – jeweils mit Stand. So arbeiten wir.

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Kranken- und Pflegeversicherung von Soldatinnen und Soldaten (truppenärztliche Versorgung, Pflegepflicht, Anwartschaft, Beihilfe, Dienstzeitende) (Stand: 18. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu dir passt, hängt von deiner persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Informationsportal – kein Angebot der Bundeswehr oder des BMVg; verbindlich entscheiden Pflegekasse, Krankenkasse, Beihilfestelle und die zuständigen Stellen der Bundeswehr. Herausgeber: Soldaten-PKV.de. Soldaten-PKV.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.

Truppenärztlich versorgt – und dann? Kenn deine Fristen.

Pflegepflicht ab der Ernennung, sechs Monate für die Anwartschaft, drei Monate nach dem Dienstzeitende: Der Soldaten-KV-Check rechnet dir deine Termine aus und zeigt deine Vorteile mit der PKV.

Soldaten-KV-Check starten
Kostenlos · ohne Gesundheitsfragen · in 60 Sekunden
Deinen Soldaten-Fahrplan in 60 Sekunden