Inhalt (12 Abschnitte)
- Bundeswehr-Krankenversicherung nach der Dienstzeit: die Wege im Überblick
- Berufssoldaten: von der truppenärztlichen Versorgung zur Beihilfe
- Soldaten auf Zeit: Beitrittsrecht, Frist und Zuschuss
- Welche Krankenversicherung nach der Bundeswehr? Fünf typische Wege
- Die Familie nach der Bundeswehr
- Pflegeversicherung nach der Dienstzeit
- Vorzeitiges Dienstende: was bei Entlassung und Dienstunfähigkeit gilt
- Nach dem freiwilligen Wehrdienst und im Reservedienst
- Ehemalige Zeitsoldaten im Rentenalter: der Unterhaltsbeitrag
- Drei Modellrechnungen: So kann es nach der Bundeswehr aussehen
- Drei Missverständnisse über die Zeit nach der Bundeswehr
- Checkliste vor dem Dienstende
- Nach der Dienstzeit endet die truppenärztliche Versorgung (§ 69a BBesG); was folgt, hängt vom Status ab.
- Berufssoldaten erhalten im Ruhestand 70 % Beihilfe und versichern 30 % privat (§ 31 Abs. 2 SG, § 46 BBhV) – mit Anwartschaft ohne neue Gesundheitsprüfung.
- Soldaten auf Zeit, die ab dem 31.12.2018 ausgeschieden sind, erhalten keine Beihilfe; sie können der GKV innerhalb von drei Monaten freiwillig beitreten (§ 9 Abs. 1 Nr. 8, Abs. 2 Nr. 6 SGB V) oder sich privat versichern.
- Während der Übergangsgebührnisse (75 % der Bezüge, 1 bis 60 Monate) zahlt der Bund die Hälfte der GKV-Beiträge oder einen Zuschuss zur PKV von höchstens der Hälfte des Beitrags (§§ 16, 18 SVG).
- Über die Öffnungsaktion ist eine Aufnahme nach dem Dienstzeitende nicht mehr möglich – entscheidend ist die Anwartschaft aus den ersten sechs Dienstmonaten (PKV-Verband).
Die Krankenversicherung nach der Dienstzeit bei der Bundeswehr hängt vom Status ab: Berufssoldaten erhalten im Ruhestand 70 % Beihilfe und versichern 30 % privat. Soldaten auf Zeit, die ab dem 31.12.2018 ausgeschieden sind, erhalten keine Beihilfe – sie können der GKV innerhalb von drei Monaten nach dem Ausscheiden freiwillig beitreten (§ 9 SGB V) oder sich privat versichern und bekommen während der Übergangsgebührnisse einen Zuschuss von der Hälfte, auch zur PKV (§ 18 SVG; Stand Oktober 2026).
Bundeswehr-Krankenversicherung nach der Dienstzeit: die Wege im Überblick
Mit dem Ende der Besoldung endet der Anspruch auf die unentgeltliche truppenärztliche Versorgung (§ 69a Abs. 1 BBesG). Was danach kommt, regeln verschiedene Gesetze – je nachdem, ob du Berufssoldat/in, Soldat/in auf Zeit oder freiwillig Wehrdienstleistende/r warst. Die Tabelle ordnet dich ein:
| Situation | Krankenversorgung danach | Frist / Zuschuss |
|---|---|---|
| Berufssoldat/in im Ruhestand | Beihilfe 70 % + privater Restkostentarif (30 %) | Anwartschaft rechtzeitig umwandeln |
| Soldat/in auf Zeit, Dienstzeitende (ab 31.12.2018) | keine Beihilfe; GKV oder PKV | GKV-Beitritt binnen 3 Monaten; Zuschuss während der Übergangsgebührnisse |
| … danach Arbeitnehmer unter der Versicherungspflichtgrenze | GKV-Pflicht mit Arbeitgeberanteil | kein Zuschuss nach § 18 SVG |
| … danach über der Versicherungspflichtgrenze (2026: 77.400 €) | freiwillige GKV oder PKV mit Arbeitgeberzuschuss | Anwartschaft ohne neue Gesundheitsprüfung nutzen |
| … danach Studium oder Ausbildung | freiwillige GKV oder PKV | Zuschuss nach § 18 SVG während des Bezugs |
| … danach Beamtin oder Beamter | Beihilfe + Restkostentarif | Öffnungsaktion sechs Monate ab Ernennung; kein PKV-Zuschuss (Beihilfe) |
| … danach selbstständig | freiwillige GKV oder PKV | Beitrittsfrist 3 Monate; Zuschuss während des Bezugs |
| Freiwilliger Wehrdienst (6–11 Monate) beendet | bisherige Krankenkasse läuft weiter | keine Übergangsgebührnisse |
| Wechsel SaZ → Berufssoldat/in | weiter truppenärztliche Versorgung | keine Übergangsgebührnisse |
Am 31.08.2026 dienten 61.627 Berufssoldaten, 119.174 Soldaten auf Zeit und 5.555 freiwillig Wehrdienstleistende in der Bundeswehr (Personalzahlen der Bundeswehr). Für jede dieser Gruppen ist das Dienstende ein Einschnitt – und eine Gelegenheit, die Krankenversicherung bewusst neu zu wählen.
So viele Menschen dienen in der Bundeswehr
Personal nach Status am 31.08.2026
Bundeswehr, Personalzahlen (Stichtag 31.08.2026, veröffentlicht 18.09.2026).
Berufssoldaten: von der truppenärztlichen Versorgung zur Beihilfe
Mit dem Eintritt in den Ruhestand werden Berufssoldaten Versorgungsempfänger. Auf sie ist die Bundesbeihilfeverordnung entsprechend anzuwenden (§ 31 Abs. 2 Nr. 2 SG): Die Beihilfe beträgt 70 % (§ 46 Abs. 2 Nr. 2 BBhV), die restlichen 30 % versicherst du privat in einem Restkostentarif. Beim Bund sind Wahlleistungen im Krankenhaus ohne zusätzlichen Beitrag beihilfefähig; eine Kostendämpfungspauschale gibt es nicht, und eine pauschale Beihilfe ist laut Bundesregierung „derzeit nicht vorgesehen“ (BT-Drs. 21/2188).
Mit Anwartschaft
- Umwandlung in den 30-%-Tarif ohne neue Gesundheitsprüfung.
- Bei großer Anwartschaft Beitrag nach dem Eintrittsalter von damals, mit Alterungsrückstellungen.
- Ab dem ersten Ruhestandstag Privatpatient/in mit Beihilfe.
Ohne Anwartschaft – das klärst du rechtzeitig
- Antrag mit Gesundheitsprüfung; die Öffnungsaktion hilft mit dem Ruhestand nicht mehr (PKV-Verband).
- Ein Antrag zwölf Monate vorher gibt Zeit für anonyme Risikovoranfragen bei mehreren Versicherern.
- Der Partner-Experte vergleicht beihilfekonforme Restkostentarife für dich und deinen Partner.
Laut PKV-Verband ist die Öffnungsaktion für Berufssoldaten – ohne vorheriges Dienstverhältnis als Zeitsoldat – nur als Anwartschaft möglich, innerhalb von sechs Monaten ab Beginn der truppenärztlichen Versorgung; mit der Versetzung in den Ruhestand ist eine Aufnahme über die Öffnungsaktion nicht mehr möglich. Ändert sich dein Beihilfesatz später, passt der Versicherer den Tarif innerhalb von sechs Monaten ohne Risikoprüfung an (§ 199 Abs. 2 VVG). Was die Anwartschaft kostet, zeigt der Anwartschafts-Rechner; wie PKV-Beiträge im Alter gedämpft werden, erklärt der Ratgeber zur PKV für Pensionäre.
Soldaten auf Zeit: Beitrittsrecht, Frist und Zuschuss
Für Soldaten auf Zeit ist das Dienstzeitende ein harter Schnitt: Wer ab dem 31.12.2018 ausgeschieden ist, hat laut Bundeswehr keinen Beihilfeanspruch – auch nicht für die Familie. Dafür hat der Gesetzgeber zwei Brücken gebaut:
Beitrittsrecht zur GKV
Ehemalige Soldaten auf Zeit können der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig beitreten (§ 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 SGB V), wenn sie den Beitritt innerhalb von drei Monaten nach dem Ausscheiden anzeigen (§ 9 Abs. 2 Nr. 6 SGB V). Bei einem letzten Diensttag am 31.03.2027 endet die Frist vorsichtig gerechnet am 29.06.2027.
Zuschuss nach § 18 SVG
Während des regelmäßigen Bezugs der Übergangsgebührnisse – 75 % der letzten Bezüge, 1 bis 60 Monate – zahlt der Bund die Hälfte der GKV-Beiträge auf die Übergangsgebührnisse; zu einer PKV höchstens 10,25 % (2026) und nie mehr als die Hälfte des Beitrags.
Wer direkt eine versicherungspflichtige Stelle antritt, ist ohnehin gesetzlich versichert – mit Arbeitgeberanteil; ein Zuschuss nach § 18 SVG entfällt dann. Für alle anderen sind die drei Monate die wichtigste Frist des Übergangs – wie der Beitritt abläuft, erklärt der Ratgeber gesetzliche Krankenversicherung nach der Bundeswehr. Den kompletten Countdown mit Beispielrechnung findest du im Ratgeber Soldaten auf Zeit: Krankenversicherung; deine Zahlen rechnet der Dienstzeitende-Rechner.
So lange gibt es Übergangsgebührnisse – und den Zuschuss zur Krankenversicherung
Bezugsdauer in Monaten nach der Wehrdienstzeit (§ 16 Abs. 2 SVG, Fassung ab 01.01.2026)
§ 16 Abs. 2 SVG in der Fassung des Wehrdienst-Modernisierungsgesetzes (BGBl. 2025 I Nr. 370); Auswahl der Stufen. Der Zuschuss nach § 18 SVG läuft während des regelmäßigen Bezugs.
Welche Krankenversicherung nach der Bundeswehr? Fünf typische Wege
Vom Zeitsoldaten in die Beamtenlaufbahn
Viele ehemalige Zeitsoldaten gehen zur Polizei, in die Verwaltung oder zum Zoll. Mit der Ernennung beginnen die Beihilfe – beim Bund 50 %, ab zwei Kindern 70 % – und eine eigene Sechs-Monats-Frist der Öffnungsaktion als Beamtenanfänger, sofern du noch nicht privat vollversichert warst. Eine Anwartschaft aus der Dienstzeit schließt die Aufnahme beim selben Versicherer nicht aus. Bei Dienstherren mit Heilfürsorge, etwa der Bundespolizei, gilt wieder: Anwartschaft innerhalb von sechs Monaten. Zur Bundesbeihilfe allgemein: Beihilfe für Bundesbeamte. Wer in eine Landeslaufbahn wechselt, erhält Beihilfe nach dem Recht seines Landes – die Sätze unterscheiden sich, das Prinzip „Beihilfe plus Restkostentarif“ bleibt. Alle Details: vom Zeitsoldaten zum Beamten.
Selbstständig nach der Bundeswehr
Selbstständige wählen zwischen freiwilliger GKV und PKV. In der freiwilligen GKV zahlst du auf alle Einnahmen, auch Miet- und Kapitalerträge (§ 240 SGB V); der PKV-Beitrag hängt nicht vom Einkommen ab. Die drei Monate für das Beitrittsrecht gelten trotzdem – wer die GKV als Option behalten will, zeigt den Beitritt fristgerecht an. Während der Übergangsgebührnisse gibt es den Zuschuss in beiden Systemen. Wie der private Weg funktioniert, zeigt der Ratgeber private Krankenversicherung nach der Bundeswehr.
Studium oder Ausbildung mit Übergangsgebührnissen
Wer nach der Dienstzeit studiert, ist meist nicht über einen Arbeitgeber versichert. Der Weg führt über das Beitrittsrecht innerhalb von drei Monaten oder in die PKV – jeweils mit Zuschuss nach § 18 SVG, solange die Übergangsgebührnisse laufen. Während einer geförderten Vollzeit-Bildungsmaßnahme erhöhen sie sich um einen Bildungszuschuss von 25 %. Endet der Bezug vor dem Studium, endet auch der Zuschuss. Mehr dazu: Krankenversicherung nach der Bundeswehr im Studium.
Direkt in eine Anstellung
Mit einem Jahresverdienst unter der Versicherungspflichtgrenze (2026: 77.400 €, 2027 laut Kabinettsbeschluss vom 07.10.2026 84.150 €) bist du gesetzlich pflichtversichert, der Arbeitgeber zahlt die Hälfte. Darüber bist du versicherungsfrei und kannst in die PKV – mit Arbeitgeberzuschuss und, dank Anwartschaft, ohne neue Gesundheitsprüfung.
Arbeitssuche nach dem Dienst
Soldaten sind in der Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei (§ 27 Abs. 1 Nr. 1 SGB III). Eine Lücke zwischen Dienstzeitende und neuer Stelle ist deshalb nicht automatisch über Arbeitslosengeld abgesichert. Das Beitrittsrecht zur GKV oder ein nahtloser privater Vertrag schließen die Lücke – entscheide dich vor dem letzten Diensttag. Mehr dazu: arbeitslos nach der Bundeswehr.
Die Familie nach der Bundeswehr
Für Partner und Kinder hängt viel vom Status ab. Berufssoldaten bleiben als Versorgungsempfänger beihilfeberechtigt: Partner erhalten 70 %, wenn ihre Einkünfte unter der Grenze liegen (22.648 € für Anträge 2026, 23.608 € ab 2027), Kinder 80 %. Bei Soldaten auf Zeit endet mit dem Dienstzeitende auch die Beihilfe für die Familie.
| Lage | Partner/in | Kinder | Hinweis |
|---|---|---|---|
| Berufssoldat/in im Ruhestand | 70 % Beihilfe (unter der Grenze) | 80 % Beihilfe | Restkostentarife laufen weiter |
| Soldat/in auf Zeit, danach GKV | familienversichert ohne eigenes Einkommen (bis 565 € im Monat, 2026) | familienversichert | beitragsfrei (§ 10 SGB V) |
| Soldat/in auf Zeit, danach PKV | voller eigener Tarif | voller Kindertarif | Anpassung bei Wegfall der Beihilfe binnen 6 Monaten ohne Risikoprüfung (§ 199 Abs. 2 VVG); Zuschuss nach § 18 SVG auch für Angehörige |
Wie deine Familie heute und nach dem Dienst abgesichert ist, rechnet der Familien-Rechner.
Pflegeversicherung nach der Dienstzeit
Auch die Pflegeversicherung ändert sich. Im Dienst zahlst du den halben Satz, weil der Bund die Hälfte der Pflegeleistungen trägt. Nach dem Dienst brauchst du den vollen Schutz: in der GKV mit 3,6 % (kinderlos ab 23: 4,2 %; 2027 laut Entwurf 4,5 %), privat mit der Umstellung auf die volle Tarifstufe. Berufssoldaten im Ruhestand bleiben beihilfekonform versichert. Die Regeln im Detail: Pflegeversicherung für Soldaten.
Vorzeitiges Dienstende: was bei Entlassung und Dienstunfähigkeit gilt
Nicht jede Dienstzeit endet mit dem geplanten Datum. Für die Krankenversicherung zählt dann vor allem, ob Übergangsgebührnisse fließen – denn an ihnen hängt der Zuschuss nach § 18 SVG.
| Fall | Übergangsgebührnisse | Krankenversicherung |
|---|---|---|
| Soldat/in auf Zeit: Ende wegen Dienstunfähigkeit | ja, nach § 16 Abs. 1 SVG | Beitritt zur GKV binnen 3 Monaten oder PKV; Zuschuss nach § 18 SVG |
| Soldat/in auf Zeit: Entlassung auf eigenen Antrag nach mindestens 4 Jahren | auf Antrag, soweit zur Sicherung des Lebensunterhalts notwendig (§ 16 Abs. 5 SVG) | Beitritt zur GKV binnen 3 Monaten oder PKV |
| Soldat/in auf Zeit: Wechsel zum Berufssoldaten | nein (§ 16 Abs. 1 Satz 2 SVG) | weiter truppenärztliche Versorgung |
| Berufssoldat/in: vorzeitiger Ruhestand | – | Beihilfe 70 % als Versorgungsempfänger + 30 % privat |
Gerade beim vorzeitigen Ruhestand zeigt sich der Wert einer früh abgeschlossenen Anwartschaft: Der Restkostentarif steht dann ohne neue Gesundheitsprüfung bereit, auch wenn der Übergang mit wenigen Wochen Vorlauf kommt. Gesundheitsangaben gehören dabei in ein vertrauliches Gespräch mit dem Partner-Experten, nicht in ein Formular – wie anonyme Risikovoranfragen ablaufen, erklärt PKV-trotz-Vorerkrankung.de.
Nach dem freiwilligen Wehrdienst und im Reservedienst
Wer seit dem 01.01.2026 freiwilligen Wehrdienst von 6 bis 11 Monaten leistet (§ 58b SG), behält seine Krankenkasse: Eine bestehende Mitgliedschaft wird durch den Wehrdienst nicht berührt (§ 193 Abs. 2 SGB V), die Beiträge trägt der Bund (§ 251 Abs. 4 SGB V). Nach dem Dienst geht es dort einfach weiter – mit Ausbildung, Studium oder Job. Wer über die Eltern familienversichert war, behält die Familienversicherung über das 25. Lebensjahr hinaus um die Dauer des freiwilligen Wehrdienstes, höchstens zwölf Monate (§ 10 Abs. 2 Nr. 3 SGB V). Übergangsgebührnisse gibt es für den freiwilligen Wehrdienst nicht.
Auch spätere Dienstleistungen und Übungen als Reservist/in ändern an deiner Krankenversicherung wenig: Eine bestehende Mitgliedschaft läuft weiter (§ 193 Abs. 4 SGB V), der Leistungsanspruch ruht während des Dienstes (§ 16 Abs. 1 Nr. 2 SGB V), denn in dieser Zeit versorgt dich die Bundeswehr. Bist du privat versichert, klärst du mit deinem Versicherer, ob er für die Zeit des Dienstes eine Ruhensregelung anbietet.
Ehemalige Zeitsoldaten im Rentenalter: der Unterhaltsbeitrag
Ein Detail, das kaum jemand kennt: Wer als ehemalige/r Soldat/in auf Zeit freiwillig in der GKV versichert ist und eine gesetzliche Rente bezieht, kann auf Antrag ab Rentenbeginn einen Unterhaltsbeitrag zu den Kranken- und Pflegebeiträgen erhalten – wenn die Vorversicherungszeit für die Krankenversicherung der Rentner nur wegen der Wehrdienstzeit nicht erfüllt ist (§ 18 Abs. 4 SVG). Der Beitrag gleicht höchstens den Unterschied zur Krankenversicherung der Rentner aus; er entfällt, wenn die beitragspflichtigen Einnahmen 50 % der Beitragsbemessungsgrenze überschreiten, und kommt darunter in Betracht, wenn die Beiträge mehr als 15 % der Einnahmen ausmachen. Für die Planung heißt das: Die Wahl der Krankenversicherung nach dem Dienst wirkt bis ins Rentenalter – ein Grund mehr, sie mit einem spezialisierten Experten durchzurechnen.
Drei Modellrechnungen: So kann es nach der Bundeswehr aussehen
Die folgenden Modellfälle sind keine echten Personen, sondern Beispielrechnungen mit belegten Werten. Sie zeigen, wie unterschiedlich die Lage nach dem Dienst sein kann.
Zeitsoldatin, 8 Jahre, danach Studium
Letzte Bezüge 3.200 € → Übergangsgebührnisse 2.400 € für 36 Monate. Freiwillige GKV kinderlos 2026: 506,40 € im Monat, Zuschuss 253,20 €, Eigenanteil 253,20 €. Alternativ PKV mit Zuschuss bis 246 €, höchstens die Hälfte des Beitrags.
Zeitsoldat, 12 Jahre, danach Beamter
Übergangsgebührnisse für 60 Monate. Mit der Ernennung Beihilfe des Bundes (50 %) und Öffnungsaktion für sechs Monate; mit Anwartschaft aus der Dienstzeit Wechsel in den Restkostentarif ohne neue Prüfung. Kein PKV-Zuschuss nach § 18 SVG, weil Beihilfe besteht.
Berufssoldat, Ruhestand, verheiratet
Beihilfe 70 % für ihn; die Partnerin erhält 70 %, wenn ihre Einkünfte 23.608 € (Anträge ab 2027) nicht übersteigen. Beide versichern 30 % privat; mit Anwartschaft ohne Gesundheitsprüfung für ihn, für sie über den Versicherer der Anwartschaft.
Welche Variante zu dir passt, zeigt der Dienstzeitende-Rechner mit deinen Zahlen; für die Familie rechnet der Familien-Rechner.
Drei Missverständnisse über die Zeit nach der Bundeswehr
- „Als ehemaliger Soldat bekomme ich Beihilfe.“ Nur Berufssoldaten im Ruhestand. Soldaten auf Zeit, die ab dem 31.12.2018 ausgeschieden sind, nicht – auch nicht für die Familie.
- „Die GKV muss mich immer nehmen.“ Das Beitrittsrecht gilt nur, wenn du den Beitritt innerhalb von drei Monaten nach dem Ausscheiden anzeigst. Danach brauchst du einen anderen Zugang.
- „Der Zuschuss gilt nur für die GKV.“ § 18 SVG sieht ausdrücklich auch für privat Versicherte einen Zuschuss vor – höchstens die Hälfte des Beitrags und nicht bei Beihilfeanspruch.
Checkliste vor dem Dienstende
- Status klären: Ruhestand als Berufssoldat/in (Beihilfe 70 %) oder Dienstzeitende als Soldat/in auf Zeit (keine Beihilfe).
- Weg danach planen: Anstellung, Studium oder Ausbildung, Beamtenlaufbahn, Selbstständigkeit.
- Anwartschaft heraussuchen und die Umwandlung rechtzeitig beantragen; ohne Anwartschaft Angebote frühzeitig anonym anfragen.
- Als Soldat/in auf Zeit: GKV-Beitritt innerhalb von drei Monaten anzeigen – oder privaten Schutz lückenlos ab dem ersten Tag organisieren.
- Zuschuss nach § 18 SVG für die Zeit der Übergangsgebührnisse klären.
- Familie und Pflegeversicherung mit umstellen.
Die Ratgeber zu GKV-Beitritt, PKV, Studium, Arbeitssuche und Beamtenlaufbahn nach der Bundeswehr vertiefen jeden Weg:
GKV-Beitritt nach der Bundeswehr
Wer der GKV nach dem Dienst beitreten darf, wie die drei Monate laufen, was die freiwillige Versicherung kostet und wann die PKV die bessere Wahl ist.
Weiterlesen DienstzeitendePKV nach der Bundeswehr
Wer nach dem Dienst in die PKV kann, wie die Anwartschaft die Gesundheitsprüfung erspart und wie der Zuschuss nach § 18 SVG auch privat Versicherten hilft.
Weiterlesen DienstzeitendeArbeitslos nach der Bundeswehr
Warum es nach dem Dienst meist kein Arbeitslosengeld gibt, wie du trotzdem lückenlos krankenversichert bleibst und wer dir bei der Jobsuche hilft.
Weiterlesen DienstzeitendeStudium nach der Bundeswehr: Krankenversicherung
Wie du als ehemalige/r Zeitsoldat/in im Studium versichert bist – unter und über 30, gesetzlich oder privat, mit Übergangsgebührnissen und Zuschuss.
Weiterlesen DienstzeitendeVom Zeitsoldaten zum Beamten
Was sich bei der Krankenversicherung ändert, wenn du nach dem Dienst Beamtin oder Beamter wirst – Beihilfe, Restkostentarif, Öffnungsaktion und Eingliederungsschein.
WeiterlesenSatz, Fristen und den passenden Weg für deine Lage zeigt der kostenlose Soldaten-KV-Check in 60 Sekunden; die Begriffe erklärt das Lexikon.
Häufige Fragen
Wie bin ich nach der Bundeswehr krankenversichert?
Das hängt vom Status ab. Berufssoldaten erhalten im Ruhestand 70 % Beihilfe und versichern den Rest privat. Soldaten auf Zeit erhalten keine Beihilfe: Als Arbeitnehmer unter der Versicherungspflichtgrenze sind sie gesetzlich pflichtversichert; sonst treten sie der GKV innerhalb von drei Monaten freiwillig bei oder versichern sich privat. Wehrdienstleistende behalten ihre bisherige Krankenkasse.
Welche Krankenversicherung nach der Bundeswehr ist die richtige?
Wer Beamtin oder Beamter wird, erhält Beihilfe und versichert den Rest privat – in den ersten sechs Monaten über die Öffnungsaktion. Wer sich selbstständig macht oder über der Versicherungspflichtgrenze verdient, wählt zwischen freiwilliger GKV und PKV mit einkommensunabhängigem Beitrag. Wer studiert, nutzt meist das Beitrittsrecht oder die PKV, jeweils mit Zuschuss nach § 18 SVG.
Wie lange habe ich nach der Bundeswehr Zeit, mich gesetzlich zu versichern?
Drei Monate ab dem Ausscheiden: Ehemalige Soldaten auf Zeit müssen den freiwilligen Beitritt in dieser Frist bei einer Krankenkasse anzeigen (§ 9 Abs. 2 Nr. 6 SGB V). Danach entfällt dieses Beitrittsrecht; gesetzlich versichert wirst du dann über eine versicherungspflichtige Beschäftigung, privat über einen Antrag mit Gesundheitsprüfung.
Wie viel Beihilfe bekommen Berufssoldaten im Ruhestand?
Berufssoldaten werden mit dem Ruhestand Versorgungsempfänger und erhalten Beihilfe nach der Bundesbeihilfeverordnung in Höhe von 70 % (§ 46 Abs. 2 Nr. 2 BBhV). Die restlichen 30 % versichern sie privat. Eine pauschale Beihilfe gibt es beim Bund nicht.
Zahlt die Bundeswehr nach dem Dienst einen Zuschuss zur Krankenversicherung?
Ja, während des regelmäßigen Bezugs der Übergangsgebührnisse: in der GKV die Hälfte der Beiträge auf die Übergangsgebührnisse, zu einer PKV höchstens 10,25 % der Übergangsgebührnisse (2026) und nie mehr als die Hälfte des Beitrags (§ 18 SVG). Kein Zuschuss gibt es bei Arbeitgeberzuschuss und – für die PKV – bei Beihilfeanspruch.
Was passiert mit meiner Familie nach der Bundeswehr?
Bei Berufssoldaten im Ruhestand erhalten Partner (unter der Einkommensgrenze) weiter 70 % und Kinder 80 % Beihilfe. Bei Soldaten auf Zeit endet die Beihilfe für die Familie mit dem Dienst; in der GKV sind Angehörige ohne eigenes Einkommen beitragsfrei familienversichert, privat braucht jede Person einen vollen Tarif.
Quellen
- § 69a BBesG – Truppenärztliche Versorgung – abgerufen 18.10.2026
- § 9 SGB V – Freiwillige Versicherung – abgerufen 18.10.2026
- § 10 SGB V – Familienversicherung – abgerufen 18.10.2026
- § 16 SVG – Übergangsgebührnisse – Fassung ab 01.01.2026
- § 18 SVG – Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung – abgerufen 18.10.2026
- § 31 SG – Fürsorge, Beihilfe für Soldaten und Versorgungsempfänger – abgerufen 18.10.2026
- § 46 BBhV – Bemessung der Beihilfe – abgerufen 18.10.2026
- § 199 VVG – Beihilfeempfänger – abgerufen 18.10.2026
- § 27 SGB III – Versicherungsfreie Beschäftigte – abgerufen 18.10.2026
- §§ 193, 251 SGB V – Wehrdienst und Beitragstragung – abgerufen 18.10.2026
- PKV-Verband: Erleichterte Aufnahme in die PKV (Broschüre) – Stand Januar 2026
- Bundeswehr: Beihilfe – Grundlegendes – 22.07.2022
- BT-Drs. 21/2188 – keine pauschale Beihilfe beim Bund – 13.10.2025
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Kranken- und Pflegeversicherung von Soldatinnen und Soldaten (truppenärztliche Versorgung, Pflegepflicht, Anwartschaft, Beihilfe, Dienstzeitende) (Stand: 18. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu dir passt, hängt von deiner persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Informationsportal – kein Angebot der Bundeswehr oder des BMVg; verbindlich entscheiden Pflegekasse, Krankenkasse, Beihilfestelle und die zuständigen Stellen der Bundeswehr. Herausgeber: Soldaten-PKV.de. Soldaten-PKV.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.