Rechner

Dienstzeitende Krankenversicherung: Rechner für Frist, Übergangsgebührnisse und Zuschuss

Am Tag nach deinem letzten Diensttag endet die truppenärztliche Versorgung. Ab dann zählen zwei Dinge: eine Frist von drei Monaten und ein Zuschuss, der nur während der Übergangsgebührnisse läuft. Der Rechner gibt dir beides mit Datum und in Euro.

Redaktion Soldaten-PKV.de Aktualisiert am 18. Oktober 2026 6 Min. Lesezeit
Inhalt (6 Abschnitte)
  1. Dienstzeitende und Krankenversicherung: was der Rechner ausrechnet
  2. So rechnet der Dienstzeitende-Rechner
  3. Drei Rechenbeispiele
  4. Welcher Weg nach dem Dienstzeitende passt?
  5. Wichtig: Lücken vermeiden
  6. Was der Rechner kann – und was nicht
Das Wichtigste in Kürze
  • Mit dem Dienstzeitende endet die truppenärztliche Versorgung; Soldaten auf Zeit, die ab dem 31.12.2018 ausgeschieden sind, erhalten keine Beihilfe.
  • Den freiwilligen Beitritt zur GKV zeigst du innerhalb von drei Monaten nach dem Ausscheiden bei einer Krankenkasse an (§ 9 Abs. 1 Nr. 8, Abs. 2 Nr. 6 SGB V).
  • Übergangsgebührnisse betragen 75 % der letzten Dienstbezüge und laufen je nach Wehrdienstzeit 1 bis 60 Monate, etwa 36 Monate nach acht Jahren (§ 16 SVG).
  • Während des Bezugs zahlt der Bund die Hälfte der GKV-Beiträge auf die Übergangsgebührnisse; zu einer PKV höchstens 10,25 % der Übergangsgebührnisse und nie mehr als die Hälfte des Beitrags (§ 18 SVG).
  • Bei 2.400 € Übergangsgebührnissen kostet die freiwillige GKV 2026 kinderlos rund 506 € im Monat, der Zuschuss beträgt 253,20 €.

Beim Dienstzeitende endet für Soldaten auf Zeit die truppenärztliche Versorgung; den freiwilligen Beitritt zur GKV zeigst du innerhalb von drei Monaten nach dem Ausscheiden an (§ 9 SGB V). Übergangsgebührnisse betragen 75 % der letzten Bezüge für 1 bis 60 Monate (§ 16 SVG). Solange sie laufen, zahlt der Bund die Hälfte der GKV-Beiträge bzw. einen Zuschuss zur PKV von höchstens der Hälfte des Beitrags (§ 18 SVG; Stand Oktober 2026). Rechne deinen Übergang:

–
GKV-Beitritt spätestens anzeigen
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Übergangsgebührnisse
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Bezugsdauer
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GKV-Beitrag auf die Übergangsgebührnisse
–
Zuschuss nach § 18 SVG (GKV)
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Dein Eigenanteil GKV
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Zuschuss zur PKV

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Stand 18.10.2026. Übergangsgebührnisse 75 % der letzten Dienstbezüge (+25 % Bildungszuschuss), Dauer nach § 16 Abs. 2 SVG – ohne Minderungen und Freistellungen, die die Bezugsdauer verkürzen können; maßgeblich ist dein Bescheid. GKV freiwillig ohne Krankengeld: 14,0 % + Zusatzbeitrag, Pflege 3,6 % (kinderlos ab 23: 4,2 %, 2027 laut Entwurf 4,5 %), Bemessung mindestens 1.318,33 € (2027: 1.376,67 €). PKV-Zuschuss: 7,0 % + halber Ø-Zusatzbeitrag + 1,8 %, höchstens die Hälfte des Beitrags. Frist vorsichtig: letzter Diensttag + 3 Monate − 1 Tag. Ab 2027 gelten Entwürfe (Kabinettsbeschlüsse 30.09. und 07.10.2026). Orientierung, kein Bescheid.

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  • Zuschuss nach § 18 SVG für GKV und PKV
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Dienstzeitende und Krankenversicherung: was der Rechner ausrechnet

Mit dem Ablauf deines letzten Diensttags endet der Anspruch auf die unentgeltliche truppenärztliche Versorgung, denn sie besteht nur, solange du Besoldung erhältst (§ 69a Abs. 1 BBesG). Eine Beihilfe folgt bei Soldaten auf Zeit nicht: Wer ab dem 31.12.2018 ausgeschieden ist, hat laut Bundeswehr keinen Beihilfeanspruch. Dafür gibt es drei Bausteine, die der Rechner zusammenführt:

Die Frist

Ehemalige Soldaten auf Zeit dürfen der GKV freiwillig beitreten (§ 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 SGB V) – wenn sie den Beitritt innerhalb von drei Monaten nach dem Ausscheiden anzeigen (§ 9 Abs. 2 Nr. 6 SGB V).

Die Übergangsgebührnisse

75 % der Dienstbezüge des letzten Monats, bei einer geförderten Vollzeit-Bildungsmaßnahme zuzüglich 25 % Bildungszuschuss – je nach Wehrdienstzeit bis zu 60 Monate (§ 16 SVG).

Der Zuschuss

Während des regelmäßigen Bezugs zahlt der Bund die Hälfte der GKV-Beiträge auf die Übergangsgebührnisse – und auch zu einer PKV einen Zuschuss (§ 18 SVG).

So rechnet der Dienstzeitende-Rechner

  1. Übergangsgebührnisse: letzte Bruttobezüge × 75 %. Beispiel: 3.200 € × 75 % = 2.400 €. Mit Bildungszuschuss kommen 25 % dazu.
  2. Dauer: nach der Tabelle in § 16 Abs. 2 SVG. Acht Jahre Wehrdienstzeit ergeben 36 Monate; das Ende des Bezugs liegt dann drei Jahre nach dem Dienstzeitende.
  3. Frist: letzter Diensttag plus drei Monate minus ein Tag. Beispiel: 31.03.2027 → 30.06.2027 (den 31.06. gibt es nicht) → vorsichtig 29.06.2027.
  4. GKV-Beitrag: Übergangsgebührnisse × (14,0 % ermäßigter Satz + Zusatzbeitrag) plus Pflegeversicherung 3,6 %, kinderlos ab 23 mit Zuschlag. Nach dem Dienst gilt der volle Pflegesatz – der halbe Satz endet mit der truppenärztlichen Versorgung.
  5. Zuschuss GKV: die Hälfte dieser Beiträge. Der Rest ist dein Eigenanteil.
  6. Zuschuss PKV: Übergangsgebührnisse × (7,0 % + halber Ø-Zusatzbeitrag + 1,8 %), bei 2,9 % Zusatzbeitrag also 10,25 % – höchstens die Hälfte deines tatsächlichen PKV-Beitrags.

Nach dem Dienst: Beitrag, Zuschuss und Eigenanteil

Beispiel: 2.400 € Übergangsgebührnisse, kinderlos, ab 23, 2026 – Euro pro Monat

0 €200 €400 €600 €506GKV-Beitrag gesamt253Zuschuss § 18 SVG253Eigenanteil GKV246PKV: Zuschuss höchstens

Eigene Berechnung: 14,0 % + 2,9 % Zusatzbeitrag + Pflege 4,2 % auf 2.400 € (§ 243 SGB V, § 55 SGB XI); Zuschuss die Hälfte (§ 18 Abs. 1 SVG); PKV 7,0 % + 1,45 % + 1,8 % = 10,25 %, höchstens die Hälfte des Beitrags (§ 18 Abs. 2 SVG).

Drei Rechenbeispiele

Eigene Beispielrechnungen mit dem Rechner; Werte 2026 bzw. 2027 laut Entwurf (Kabinettsbeschlüsse 30.09. und 07.10.2026), Stand 18.10.2026.
FallÜbergangsgebührnisseGKV gesamtZuschussEigenanteilPKV-Zuschuss
Ende 31.03.2027, 8 Jahre, 3.200 €, Studium, kinderlos, 30 Jahre (Parameter 2027): 36 Monate, Frist 29.06.20272.400 €513,60 €256,80 €256,80 €bis 246,00 €
Ende 30.11.2026, 4 Jahre, 2.800 €, Bildungsmaßnahme, selbstständig, 1 Kind, Zusatzbeitrag 3,1 %, PKV-Angebot 380 €: 12 Monate, Frist 27.02.20272.800 €579,60 €289,80 €289,80 €190,00 €
Ende 30.06.2028, 12 Jahre, 4.100 €, Weg offen, 2 Kinder (Parameter 2027 als Annahme): 60 Monate, Frist 29.09.20283.075 €622,69 €311,34 €311,35 €bis 315,19 €

Im zweiten Beispiel zeigt sich, wie die PKV-Grenze wirkt: Der Höchstzuschuss läge bei 289,80 €, aber nie über der Hälfte des Beitrags – bei einem angenommenen Angebot von 380 € also 190 €. Die 380 € sind eine Eingabe zur Veranschaulichung, kein Marktpreis; dein echtes Angebot hängt von Alter, Tarif und Gesundheit ab und holt ein spezialisierter Partner-Experte für dich ein. Ein struktureller Unterschied bleibt unabhängig vom Betrag: Kommen neben den Übergangsgebührnissen Einnahmen aus der Selbstständigkeit hinzu, steigt der Beitrag in der freiwilligen GKV mit (§ 240 SGB V), der PKV-Beitrag nicht.

Welcher Weg nach dem Dienstzeitende passt?

Krankenversicherung nach dem Dienstzeitende je nach Weg; Quellen: § 9 SGB V, § 18 SVG, § 46 BBhV, PKV-Verband (Öffnungsaktion), Stand 18.10.2026.
Dein WegKrankenversicherungZuschuss § 18 SVG
Studium, Ausbildung, Weiterbildungfreiwillige GKV (Beitritt binnen 3 Monaten) oder PKVja – GKV die Hälfte, PKV höchstens die Hälfte
Selbstständigfreiwillige GKV oder PKV mit einkommensunabhängigem Beitragja
Angestellt, versicherungspflichtigGKV über den Arbeitgeber; über der Versicherungspflichtgrenze (2026: 77.400 €) auch PKVnein – Arbeitgeberzuschuss
BeamtenlaufbahnBeihilfe + privater Restkostentarif, Öffnungsaktion sechs Monate ab Ernennungnicht zur PKV (Beihilfe)
Berufssoldat/inweiter truppenärztliche Versorgungkeine Übergangsgebührnisse

Den ausführlichen Überblick mit allen Sonderfällen findest du im Ratgeber Bundeswehr: Krankenversicherung nach der Dienstzeit und im Countdown für Soldaten auf Zeit.

Wichtig: Lücken vermeiden

Soldaten sind in der Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei (§ 27 Abs. 1 Nr. 1 SGB III). Findest du nicht sofort eine Stelle, bist du deshalb nicht automatisch über Arbeitslosengeld krankenversichert. Umso wichtiger ist, dass dein neuer Schutz am Tag nach dem Dienstzeitende beginnt – über den GKV-Beitritt oder einen privaten Vertrag. Hast du in der Dienstzeit eine Anwartschaft abgeschlossen, wandelst du sie jetzt ohne neue Gesundheitsprüfung um; über die Öffnungsaktion ist eine Aufnahme nach dem Dienstzeitende nicht mehr möglich (PKV-Verband).

Was der Rechner kann – und was nicht

Der Rechner nimmt die Übergangsgebührnisse als einzige Einnahme an und rechnet mit dem Zusatzbeitrag, den du einträgst; der PKV-Zuschuss nutzt gesetzlich den Durchschnitts-Zusatzbeitrag, den der Rechner aus deinem Feld übernimmt. Familienzuschläge, Aufschub oder Unterbrechung der Zahlung (§ 16 Abs. 6 SVG) und Kürzungen nach § 16 Abs. 2 SVG berücksichtigt er nicht. Für Dienstzeitenden ab 2027 nutzt er die Entwürfe; für spätere Jahre gelten sie als Annahme. Verbindlich entscheiden die zuständige Stelle der Bundeswehr und deine Krankenkasse. Deine ganze Lage mit Pflegeversicherung, Familie und Anwartschaft zeigt der Soldaten-KV-Check.

Häufige Fragen

Wie bin ich nach dem Dienstzeitende krankenversichert?

Nicht mehr über die Bundeswehr. Du kannst der GKV innerhalb von drei Monaten nach dem Ausscheiden freiwillig beitreten, mit einer versicherungspflichtigen Stelle bist du ohnehin gesetzlich versichert, oder du versicherst dich privat – mit einer Anwartschaft aus der Dienstzeit ohne neue Gesundheitsprüfung. Während der Übergangsgebührnisse zahlt der Bund einen Zuschuss (§ 18 SVG).

Wie hoch ist der Zuschuss zur Krankenversicherung nach der Bundeswehr?

In der GKV die Hälfte der Kranken- und Pflegebeiträge, die auf die Übergangsgebührnisse entfallen – bei 2.400 € und kinderlos 2026 rund 253 € im Monat. In der PKV die Hälfte von 14,0 % plus halbem Durchschnitts-Zusatzbeitrag plus halbem Pflegesatz auf die Übergangsgebührnisse, 2026 also 10,25 %, höchstens die Hälfte deines Beitrags.

Bis wann muss ich der Krankenkasse den Beitritt anzeigen?

Innerhalb von drei Monaten nach dem Ausscheiden aus dem Dienst (§ 9 Abs. 2 Nr. 6 SGB V). Der Rechner nennt dir ein vorsichtiges Datum – einen Tag vor dem rechtlichen Fristende. Zeig den Beitritt am besten schon in den letzten Dienstwochen an.

Gibt es den Zuschuss auch, wenn ich direkt eine Stelle antrete?

Nein. Hast du Anspruch auf einen Beitragszuschuss deines Arbeitgebers, ist der Zuschuss nach § 18 SVG ausgeschlossen. Zu einer PKV entfällt er auch, wenn du Beihilfe erhältst, etwa als Beamtin oder Beamter.

Wie lange bekomme ich Übergangsgebührnisse?

Nach einer Wehrdienstzeit von 1 bis unter 2 Jahren einen Monat, ab 4 Jahren 12 Monate, ab 8 Jahren 36 Monate und ab 12 Jahren 60 Monate (§ 16 Abs. 2 SVG in der Fassung ab 01.01.2026). Unter einem Jahr gibt es keine Übergangsgebührnisse.

Quellen

  1. § 16 SVG – Übergangsgebührnisse – Fassung ab 01.01.2026, abgerufen 18.10.2026
  2. § 18 SVG – Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung – abgerufen 18.10.2026
  3. § 9 SGB V – Freiwillige Versicherung (Beitrittsrecht ehemaliger Soldaten auf Zeit) – abgerufen 18.10.2026
  4. § 243 SGB V – Ermäßigter Beitragssatz – abgerufen 18.10.2026
  5. § 240 SGB V – Beitragspflichtige Einnahmen freiwilliger Mitglieder – abgerufen 18.10.2026
  6. § 55 SGB XI – Beitragssatz Pflegeversicherung – abgerufen 18.10.2026
  7. Wehrdienst-Modernisierungsgesetz (BGBl. 2025 I Nr. 370) – Änderung § 16 SVG – G. v. 22.12.2025
  8. Bundeswehr: Beihilfe – Grundlegendes – 22.07.2022
Redaktion Soldaten-PKV.de

Unsere Beiträge stützen sich auf Gesetze, Angaben von Behörden und Verbänden sowie veröffentlichte Unterlagen der Versicherer – jeweils mit Stand. So arbeiten wir.

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Kranken- und Pflegeversicherung von Soldatinnen und Soldaten (truppenärztliche Versorgung, Pflegepflicht, Anwartschaft, Beihilfe, Dienstzeitende) (Stand: 18. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu dir passt, hängt von deiner persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Informationsportal – kein Angebot der Bundeswehr oder des BMVg; verbindlich entscheiden Pflegekasse, Krankenkasse, Beihilfestelle und die zuständigen Stellen der Bundeswehr. Herausgeber: Soldaten-PKV.de. Soldaten-PKV.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.

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