Inhalt (9 Abschnitte)
- Beihilfe für Soldaten in Pension: wer sie bekommt
- 70 % Beihilfe, 30 % privat – so teilt sich jede Rechnung
- Der Stichtag: vom ersten Ruhestandstag an
- Mit Anwartschaft: Umwandlung ohne Gesundheitsprüfung
- Ohne Anwartschaft: Antrag mit Gesundheitsprüfung – gut vorbereitet
- Deine Partnerin, dein Partner und die Kinder im Ruhestand
- Beiträge im Alter: was den 30-%-Tarif planbar macht
- Drei typische Stolpersteine beim Übergang – und wie du sie vermeidest
- Fahrplan: die letzten zwölf Monate vor dem Ruhestand
- Berufssoldaten werden mit dem Ruhestand Versorgungsempfänger; auf sie ist die Bundesbeihilfeverordnung entsprechend anzuwenden (§ 31 Abs. 2 Nr. 2 SG).
- Die Beihilfe für Versorgungsempfänger beträgt 70 % (§ 46 Abs. 2 Nr. 2 BBhV); die restlichen 30 % versicherst du privat in einem beihilfekonformen Restkostentarif.
- Mit einer Anwartschaft aus der Dienstzeit geht der Wechsel ohne neue Gesundheitsprüfung; die Öffnungsaktion hilft mit dem Ruhestand nicht mehr (PKV-Verband, Stand Januar 2026).
- Partner erhalten weiter 70 %, wenn ihre Einkünfte 23.608 € (Anträge ab 2027) nicht übersteigen, Kinder 80 %; eine pauschale Beihilfe gibt es beim Bund nicht (BT-Drs. 21/2188).
- Soldaten auf Zeit, die ab dem 31.12.2018 ausgeschieden sind, erhalten keine Beihilfe – die 70 % gelten nur für Versorgungsempfänger wie Berufssoldaten im Ruhestand.
Beihilfe für Soldaten in Pension gibt es für Berufssoldaten im Ruhestand: Als Versorgungsempfänger erhalten sie 70 % ihrer beihilfefähigen Krankheitskosten vom Bund (§ 31 Abs. 2 SG, § 46 BBhV); die restlichen 30 % versichern sie privat. Mit einer Anwartschaft aus der Dienstzeit wechselst du ohne neue Gesundheitsprüfung in den Restkostentarif. Soldaten auf Zeit, die ab dem 31.12.2018 ausgeschieden sind, erhalten keine Beihilfe (Stand Oktober 2026).
Beihilfe für Soldaten in Pension: wer sie bekommt
Die Beihilfe knüpft an die Versorgungsbezüge an. Nach § 31 Abs. 2 Nr. 2 SG ist die Bundesbeihilfeverordnung auf Versorgungsempfänger mit Anspruch auf Versorgungsbezüge nach Teil 2 Abschnitt 2 des Soldatenversorgungsgesetzes (oder nach § 58 oder § 59 SVG) entsprechend anzuwenden. Das betrifft vor allem Berufssoldaten im Ruhestand. Wer dagegen als Soldat auf Zeit ausgeschieden ist, bekommt keine Versorgungsbezüge in diesem Sinn – und seit dem 31.12.2018 auch keine Beihilfe mehr.
| Person | Beihilfe | Bedingung | Privat versichert |
|---|---|---|---|
| Berufssoldat/in im Ruhestand | 70 % | Versorgungsempfänger | 30-%-Restkostentarif |
| Ehe- oder Lebenspartner/in | 70 % | Einkünfte ≤ 22.648 € (Anträge 2026) bzw. ≤ 23.608 € (ab 2027) | 30-%-Restkostentarif |
| Kinder | 80 % | im Familienzuschlag berücksichtigt | 20-%-Kindertarif |
| Soldat/in auf Zeit nach dem Dienstzeitende (ab 31.12.2018) | – | keine Beihilfe, auch nicht für Angehörige | GKV-Beitritt binnen 3 Monaten oder PKV |
Den Unterschied zwischen beiden Gruppen erklärt der Ratgeber Beihilfe für Soldaten; den Weg der Zeitsoldaten beschreibt Krankenversicherung nach der Bundeswehr.
70 % Beihilfe, 30 % privat – so teilt sich jede Rechnung
Im Ruhestand wirst du Privatpatient mit zwei Kostenträgern. Du bekommst Rechnungen, bezahlst sie und reichst sie bei der Beihilfestelle und bei deinem Versicherer ein. Die Beihilfe erstattet 70 % der beihilfefähigen Aufwendungen, der Restkostentarif die übrigen 30 % nach seinen Bedingungen. Zusammen dürfen beide nicht mehr als die tatsächlichen Kosten erstatten (§ 48 BBhV).
| Posten | Betrag |
|---|---|
| Arzt- oder Krankenhausrechnung | 1.000,00 € |
| Beihilfe des Bundes (70 %) | 700,00 € |
| Privater Restkostentarif (30 %) | 300,00 € |
| Eigenanteil (ohne Eigenbehalte und Selbstbehalt) | 0,00 € |
Drei Besonderheiten der Bundesbeihilfe sind für Versorgungsempfänger angenehm: Wahlleistungen im Krankenhaus – Chefarzt und Zweibettzimmer – sind ohne zusätzlichen Beitrag beihilfefähig (§ 26 BBhV), eine Kostendämpfungspauschale gibt es nicht, und für Anträge hast du drei Jahre nach dem Rechnungsdatum Zeit (§ 54 BBhV). Eigenbehalte, etwa bei Arznei- und Hilfsmitteln oder 10 € je Krankenhaustag für höchstens 28 Tage im Jahr, zieht die Beihilfe ab (§ 49 BBhV). Zuständig ist das Bundesverwaltungsamt, das seit dem 01.06.2017 auch die Versorgungsempfänger aus dem Bereich des Verteidigungsministeriums betreut (Bundeswehr).
Beihilfe zahlt den Großteil – privat versichert wird nur der Rest
Anteil an den Krankheitskosten in Prozent (Bund)
§ 31 Abs. 2 SG, § 46 Abs. 2 BBhV; Partner/innen nur mit Einkünften bis 22.648 € (Anträge 2026) bzw. 23.608 € (ab 2027).
Der Stichtag: vom ersten Ruhestandstag an
Die truppenärztliche Versorgung steht dir zu, solange du Anspruch auf Besoldung hast (§ 69a Abs. 1 BBesG). Mit dem Eintritt in den Ruhestand erhältst du Versorgungsbezüge statt Besoldung – und am selben Tag beginnt die Beihilfe. Damit kein Tag ohne Schutz bleibt, muss der private Restkostentarif genau zu diesem Datum starten. Weil Berufssoldaten wegen der besonderen Altersgrenzen oft schon mit 55 bis 61 Jahren in den Ruhestand treten (§ 45 SG), kommt dieser Schritt für viele früher, als sie denken.
Bis zum Ruhestand
- Behandlung über die truppenärztliche Versorgung, ohne Rechnung.
- Eigene Krankenversicherung nicht nötig, nur die Pflegepflicht.
- Familie über Beihilfe und eigene Restkostentarife.
Ab dem Ruhestand
- Beihilfe 70 % als Versorgungsempfänger, Wahlleistungen beihilfefähig.
- Privatpatient mit freier Arztwahl – Rechnung einreichen, Erstattung erhalten.
- 30-%-Restkostentarif ab dem ersten Tag, mit Anwartschaft ohne neue Prüfung.
Mit Anwartschaft: Umwandlung ohne Gesundheitsprüfung
Wer zu Beginn der Dienstzeit eine Anwartschaft abgeschlossen hat, erntet jetzt den Nutzen. Der Versicherer nimmt dich in den beihilfekonformen Restkostentarif auf, ohne deine Gesundheit neu zu prüfen. Bei einer großen Anwartschaft wird der Beitrag zudem nach deinem damaligen Eintrittsalter berechnet, und es wurden Alterungsrückstellungen aufgebaut; bei einer kleinen Anwartschaft zählt dein Alter bei der Umwandlung. Den Antrag auf Umwandlung stellst du rechtzeitig vor dem Ruhestandsbeginn – die Fristen stehen in deinem Vertrag. Lege die Mitteilung über den Ruhestand und den Beihilfesatz bei, dann stellt der Versicherer den passenden Prozentsatz ein.
Ändert sich dein Satz später, etwa weil sich die Lage in der Familie ändert, passt der Versicherer den Tarif an – ohne Risikoprüfung und Wartezeiten, wenn du den Antrag innerhalb von sechs Monaten nach der Änderung stellst (§ 199 Abs. 2 VVG). Was die Anwartschaft bis zum Ruhestand kostet, zeigt der Anwartschafts-Rechner; die Varianten erklärt kleine oder große Anwartschaft für Soldaten.
Ohne Anwartschaft: Antrag mit Gesundheitsprüfung – gut vorbereitet
Hast du keine Anwartschaft, beantragst du vor dem Ruhestand einen Restkostentarif wie jeder andere Antragsteller – mit Gesundheitsfragen. Die Öffnungsaktion hilft in dieser Lage nicht mehr: Laut PKV-Verband gilt sie für Soldaten nur als Anwartschaft innerhalb von sechs Monaten ab Beginn der truppenärztlichen Versorgung, „nicht erst nach Ende der aktiven Dienstzeit“.
Das ist ein lösbarer Prüfpunkt, wenn du früh beginnst. Ein Antrag rund zwölf Monate vor dem Ruhestand gibt Zeit, über anonyme Risikovoranfragen bei mehreren Versicherern zu klären, zu welchen Bedingungen sie dich annehmen. Gesundheitsangaben gehören in ein vertrauliches Gespräch mit dem Partner-Experten, nicht in ein Formular – wie das abläuft, erklärt der Ratgeber zur anonymen Risikovoranfrage.
Deine Partnerin, dein Partner und die Kinder im Ruhestand
Für die Familie ändert sich mit deinem Ruhestand wenig. Ehe- und Lebenspartner bleiben berücksichtigungsfähig und erhalten 70 %, wenn ihr Gesamtbetrag der Einkünfte im zweiten Kalenderjahr vor dem Antrag die Grenze nicht übersteigt: 22.648 € für Anträge 2026, 23.608 € für Anträge ab 2027 (§ 6 Abs. 2 BBhV). Sinken die Einkünfte im laufenden Jahr unter die Grenze, sind die Aufwendungen schon in diesem Jahr unter Vorbehalt beihilfefähig. Achte darauf, dass auch Renten deines Partners zu den Einkünften zählen können – bezieht er oder sie bald eine eigene Rente, prüfe die Grenze neu.
Kinder erhalten weiter 80 %, solange sie im Familienzuschlag berücksichtigt werden (§ 4 Abs. 2 BBhV). Fällt ein Kind heraus oder überschreitet der Partner die Grenze, entfällt dort die Beihilfe; der Tarif lässt sich dann nach § 199 Abs. 2 VVG binnen sechs Monaten ohne Risikoprüfung anpassen. Die Regeln für Partner und Kinder im Detail: Beihilfe für die Ehefrau eines Soldaten und der Familien-Rechner.
Beiträge im Alter: was den 30-%-Tarif planbar macht
Ein Restkostentarif für 30 % ist deutlich schlanker als eine Vollversicherung, denn 70 % trägt die Beihilfe. Wie hoch dein Beitrag ausfällt, hängt vor allem vom Eintrittsalter und vom Tarif ab – einen seriösen Durchschnittswert für 30-%-Tarife von Pensionären gibt es nicht, deshalb rechnet der Partner-Experte ein konkretes Angebot. Für die Planung helfen drei eingebaute Mechanismen: Alterungsrückstellungen, die aus deinen Beiträgen gebildet werden, der gesetzliche 10-%-Zuschlag, der Beiträge ab 65 dämpft (§§ 149, 150 VAG), und Beitragsentlastungstarife.
Für Versorgungsempfänger mit geringen Gesamteinkünften sieht die Bundesbeihilfeverordnung zudem eine Erhöhung des Bemessungssatzes um bis zu zehn Prozentpunkte für höchstens drei Jahre vor, wenn der Beitrag zur Krankenversicherung einen bestimmten Anteil der Einkünfte übersteigt (§ 47 Abs. 2 BBhV). Wie PKV-Beiträge im Ruhestand gedämpft werden, erklärt der Ratgeber zum Beitrag im Alter.
Pflegeversicherung im Ruhestand
Im Dienst trägt der Bund bei Pflegebedürftigkeit die Hälfte der Leistungen (§ 69a Abs. 6 BBesG). Im Ruhestand übernimmt die Beihilfe diese Rolle: Für Aufwendungen, für die du aus der Pflegeversicherung Leistungen zur Hälfte erhältst, beträgt der Bemessungssatz 50 % (§ 46 Abs. 4 BBhV). Deine private Pflegepflichtversicherung läuft weiter und bleibt beihilfekonform. Ob zum Ruhestand eine Tarifanpassung nötig ist, regeln die Bedingungen deines Vertrags – das prüft der Partner-Experte mit dir.
Drei typische Stolpersteine beim Übergang – und wie du sie vermeidest
Ohne Anwartschaft braucht ein Antrag mit Gesundheitsprüfung Zeit. Wer erst im letzten Dienstmonat beginnt, riskiert eine Lücke. Plane mindestens zwölf Monate Vorlauf ein – bei einer besonderen Altersgrenze von 55 oder 56 Jahren entsprechend früher.
Beim Bund beträgt der Satz für Versorgungsempfänger 70 %. Ein Tarif, der nicht genau zum Beihilfesatz passt, führt zu Über- oder Unterversicherung. Der Versicherer braucht deshalb die Mitteilung über deinen Beihilfesatz.
Ändert sich das Einkommen deines Partners, etwa durch eine eigene Rente, kann die Beihilfefähigkeit wegfallen – dann muss sein Tarif angepasst werden, am besten binnen sechs Monaten (§ 199 Abs. 2 VVG).
Fahrplan: die letzten zwölf Monate vor dem Ruhestand
12 Monate vorher
Ruhestandsdatum klären, Beihilfesatz für dich und deinen Partner prüfen, Anwartschaftsvertrag heraussuchen – oder Angebote anonym anfragen.
6 Monate vorher
Umwandlung beantragen bzw. Antrag stellen, Tarif für den Partner abstimmen, Pflegepflichtversicherung prüfen.
1 Monat vorher
Versicherungsbestätigung mit Beginn zum Ruhestandstag, Unterlagen für das Bundesverwaltungsamt bereitlegen.
Ab Tag 1
Rechnungen bei Beihilfe und Versicherer einreichen – bis drei Jahre nach dem Rechnungsdatum (§ 54 BBhV).
- Ein Konto für Erstattungen festlegen und Belege sammeln, bevor die ersten großen Rechnungen kommen.
- Die Online-Einreichung von Beihilfestelle und Versicherer nutzen, wo es sie gibt.
- Bei teuren Behandlungen vorher klären, was beihilfefähig ist – etwa bei Zahnersatz.
Den Überblick über alle Phasen gibt der Ratgeber Berufssoldat: Krankenversicherung; deine Fristen zeigt der kostenlose Soldaten-KV-Check.
Häufige Fragen
Bekommen pensionierte Soldaten Beihilfe?
Ja, Berufssoldaten im Ruhestand. Sie sind Versorgungsempfänger, auf die die Bundesbeihilfeverordnung entsprechend anzuwenden ist (§ 31 Abs. 2 Nr. 2 SG); der Bemessungssatz beträgt 70 % (§ 46 Abs. 2 Nr. 2 BBhV). Soldaten auf Zeit, die ab dem 31.12.2018 ausgeschieden sind, erhalten dagegen keine Beihilfe (Bundeswehr).
Wie ist ein Berufssoldat im Ruhestand krankenversichert?
Über die Beihilfe des Bundes mit 70 % und einen privaten Restkostentarif für die übrigen 30 %. Die truppenärztliche Versorgung endet mit dem Ruhestand. Wer eine Anwartschaft hat, wandelt sie ohne neue Gesundheitsprüfung um; ohne Anwartschaft stellt man einen normalen Antrag mit Gesundheitsprüfung.
Muss ich im Ruhestand als Soldat eine private Krankenversicherung abschließen?
Für die 30 %, die die Beihilfe nicht trägt, brauchst du ab dem ersten Ruhestandstag einen Krankenversicherungsschutz – die allgemeine Pflicht zur Krankenversicherung gilt dann für den nicht durch Beihilfe gedeckten Teil (§ 193 Abs. 3 VVG). Üblich ist ein beihilfekonformer privater 30-%-Tarif.
Gibt es für Berufssoldaten eine pauschale Beihilfe?
Nein. Der Bund hat keine pauschale Beihilfe eingeführt; laut Bundesregierung ist sie „derzeit nicht vorgesehen“ (BT-Drs. 21/2188 vom 13.10.2025). Für Berufssoldaten im Ruhestand bleibt es bei der individuellen Beihilfe von 70 % plus privatem Restkostentarif.
Wo beantrage ich als pensionierter Soldat Beihilfe?
Beim Bundesverwaltungsamt (BVA). Es ist seit dem 01.07.2013 für die Beihilfe im Geschäftsbereich des Verteidigungsministeriums zuständig und bearbeitet seit dem 01.06.2017 auch die Fälle der Versorgungsempfänger (Bundeswehr, Stand 22.07.2022). Anträge sind bis drei Jahre nach dem Rechnungsdatum möglich (§ 54 BBhV).
Quellen
- § 31 SG – Fürsorge (Abs. 2 Nr. 2: Versorgungsempfänger) – abgerufen 18.10.2026
- § 46 BBhV – Bemessung der Beihilfe – abgerufen 18.10.2026
- § 6 BBhV – Beihilfefähigkeit, Einkommensgrenze – abgerufen 18.10.2026
- § 47 BBhV – Abweichender Bemessungssatz – abgerufen 18.10.2026
- § 54 BBhV – Antragsfrist – abgerufen 18.10.2026
- § 199 VVG – Beihilfeempfänger – abgerufen 18.10.2026
- § 45 SG – Altersgrenzen – abgerufen 18.10.2026
- PKV-Verband: Erleichterte Aufnahme in die PKV (Broschüre) – Stand Januar 2026
- Bundeswehr: Beihilfe – Grundlegendes – 22.07.2022
- BT-Drs. 21/2188 – keine pauschale Beihilfe beim Bund – 13.10.2025
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Kranken- und Pflegeversicherung von Soldatinnen und Soldaten (truppenärztliche Versorgung, Pflegepflicht, Anwartschaft, Beihilfe, Dienstzeitende) (Stand: 18. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu dir passt, hängt von deiner persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Informationsportal – kein Angebot der Bundeswehr oder des BMVg; verbindlich entscheiden Pflegekasse, Krankenkasse, Beihilfestelle und die zuständigen Stellen der Bundeswehr. Herausgeber: Soldaten-PKV.de. Soldaten-PKV.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.