Inhalt (8 Abschnitte)
- Krankenversicherung für Soldaten 2027: der Status der Werte
- Pflegeversicherung für Soldaten: Sätze und Grenzen 2026 und 2027
- Beispielbeiträge in der sozialen Pflegeversicherung 2026 und 2027
- Grenzen für Familie und Krankenversicherung 2026 und 2027
- Nach dem Dienst: Übergangsgebührnisse und Zuschuss 2026 und 2027
- Wehrdienst und Personal: die Zahlen hinter dem Thema
- Was 2027 für dich bedeutet – je nach Status
- So pflegen wir diese Daten
- Der halbe Pflegebeitragssatz für Soldaten bleibt 2027 bei 1,8 %; kinderlos ab 23 steigt er laut Pflegereform-Entwurf (Kabinett 30.09.2026) von 2,4 % auf 2,7 %.
- Die Beitragsbemessungsgrenze steigt laut Kabinettsbeschluss vom 07.10.2026 von 5.812,50 € auf 6.375 € im Monat, die Versicherungspflichtgrenze von 77.400 € auf 84.150 € im Jahr (Bundesrat ausstehend).
- Die Einkommensgrenze für die Beihilfe von Ehe- und Lebenspartnern steigt für Anträge ab 01.01.2027 auf 23.608 € (2026: 22.648 €, BVA).
- Der durchschnittliche Zusatzbeitrag soll laut GKV-Schätzerkreis vom 14.10.2026 auch 2027 bei 2,9 % liegen; die Festlegung durch das Gesundheitsministerium steht bis 01.11.2026 aus.
- Am 31.08.2026 dienten 186.356 Soldatinnen und Soldaten in der Bundeswehr, dazu 81.751 zivile Beschäftigte (Personalzahlen der Bundeswehr).
Für die Krankenversicherung von Soldaten 2027 gilt: Der halbe Pflegebeitragssatz bleibt bei 1,8 %, kinderlos ab 23 steigt er laut Pflegereform-Entwurf von 2,4 % auf 2,7 %. Beitragsbemessungsgrenze (6.375 € im Monat) und Versicherungspflichtgrenze (84.150 € im Jahr) steigen laut Kabinettsbeschluss vom 07.10.2026, der Bundesrat muss noch zustimmen. Amtlich ist die neue Beihilfe-Einkommensgrenze für Partner von 23.608 €; der Zusatzbeitrag soll laut Schätzerkreis bei 2,9 % bleiben (Stand 18.10.2026).
Krankenversicherung für Soldaten 2027: der Status der Werte
Viele Werte für 2027 stehen schon fest, andere sind Entwürfe. Wir kennzeichnen jede Zahl: amtlich (Gesetz, Verordnung oder Behörde), Entwurf (Kabinettsbeschluss, Bundesrat ausstehend), Prognose (z. B. Schätzerkreis) oder eigene Berechnung aus amtlichen Werten. Die Rechengrößen 2027 hat das Kabinett am 07.10.2026 beschlossen, die Pflegereform mit dem höheren Kinderlosenzuschlag am 30.09.2026. Den durchschnittlichen Zusatzbeitrag 2027 gibt das Gesundheitsministerium bis zum 01.11.2026 bekannt.
Pflegeversicherung für Soldaten: Sätze und Grenzen 2026 und 2027
| Wert | 2026 | 2027 | Status 2027 |
|---|---|---|---|
| Halber Beitragssatz (truppenärztliche Versorgung) | 1,8 % | 1,8 % | Entwurf (unverändert) |
| Kinderlos ab dem Monat nach dem 23. Geburtstag | 2,4 % | 2,7 % | Entwurf (Zuschlag 0,9 Punkte) |
| Abschlag je Kind ab dem 2. bis 5. Kind | −0,25 Punkte | −0,25 Punkte | Annahme unverändert |
| Mindestbemessung im Monat | 1.318,33 € | 1.376,67 € | Entwurf (Bezugsgröße 4.130 € ÷ 3, eigene Berechnung) |
| Beitragsbemessungsgrenze im Monat | 5.812,50 € | 6.375 € | Entwurf |
| Voller Satz nach dem Dienst | 3,6 % | 3,6 % | Entwurf (unverändert) |
| Voller Satz kinderlos nach dem Dienst | 4,2 % | 4,5 % | Entwurf |
| Bußgeld bei fehlender privater Pflegepflichtversicherung | bis 2.500 € | bis 2.500 € | amtlich (§ 121 SGB XI) |
Für freiwillig Wehrdienstleistende entfällt der Kinderlosenzuschlag (§ 55 Abs. 3 SGB XI); ihre Beiträge trägt der Bund. Eine private Pflegepflichtversicherung kostet für Eintrittsalter 18 bis 27 laut veröffentlichten Beispielen rund 31 bis 39 € im Monat – unabhängig von Bezügen und unabhängig von der Pflegereform-Änderung beim Kinderlosenzuschlag, die nur die soziale Pflegeversicherung betrifft. Alle Details zur Pflegepflicht: Pflegeversicherung für Soldaten.
Beispielbeiträge in der sozialen Pflegeversicherung 2026 und 2027
| Bezüge im Monat | unter 23 (1,8 %) | kinderlos 2026 (2,4 %) | kinderlos 2027 (2,7 %) | 2 Kinder (1,55 %) |
|---|---|---|---|---|
| Mindestbemessung (2026: 1.318,33 €; 2027: 1.376,67 €) | 23,73 € / 24,78 € | 31,64 € | 37,17 € | 20,43 € / 21,34 € |
| 2.700 € | 48,60 € | 64,80 € | 72,90 € | 41,85 € |
| 3.500 € | 63,00 € | 84,00 € | 94,50 € | 54,25 € |
| Beitragsbemessungsgrenze (2026: 5.812,50 €; 2027: 6.375 €) | 104,63 € / 114,75 € | 139,50 € | 172,13 € | 90,09 € / 98,81 € |
Pflegepflicht: sozial gegen privat pro Monat
Soziale Pflegeversicherung mit halbem Beitragssatz auf die Bezüge – gegen den Mittelwert veröffentlichter Beispiele für eine private Pflegepflichtversicherung (Eintrittsalter 18 bis 27)
Eigene Berechnung 2026: 1,8 % bzw. 2,4 % der Bezüge (§§ 28, 55, 57 SGB XI; Mobil Krankenkasse). Privat: Mittelwert der Spanne 31–39 € (DBV „ab 33 €“, Allianz 35,27 € mit 19 und 38,40 € mit 27 Jahren, covago 31–35 € mit 18 Jahren). Beispiel, kein Angebot.
Die vollständige Beitragstabelle nach Bezügen findest du auf der Datenseite Pflegeversicherung Beitragssatz Soldaten; deinen Beitrag über die ganze Dienstzeit rechnet der Pflegeversicherungs-Rechner.
Grenzen für Familie und Krankenversicherung 2026 und 2027
| Wert | 2026 | 2027 | Status 2027 |
|---|---|---|---|
| Einkommensgrenze Ehe-/Lebenspartner für die Beihilfe (Antragsjahr) | 22.648 € | 23.608 € | amtlich (BVA) |
| Beihilfe Partner / Kinder / Berufssoldaten im Ruhestand | 70 / 80 / 70 % | 70 / 80 / 70 % | amtlich (§ 46 BBhV) |
| Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze) | 77.400 € | 84.150 € | Entwurf; Bestandsgrenze 80.550 € |
| Ein Zwölftel davon (Ausschluss Familienversicherung der Kinder, § 10 Abs. 3 SGB V) | 6.450 € | 7.012,50 € | Entwurf, eigene Berechnung |
| Familienversicherung: Gesamteinkommen im Monat | 565 € | 590 € | 2027 Entwurf, eigene Berechnung (1/7 Bezugsgröße) |
| Ermäßigter GKV-Beitragssatz (ohne Krankengeld) | 14,0 % | 14,0 % | amtlich (§ 243 SGB V) |
| Durchschnittlicher Zusatzbeitrag | 2,9 % | 2,9 % | Prognose Schätzerkreis 14.10.2026; Festlegung bis 01.11.2026 |
Was diese Grenzen für deine Familie bedeuten, rechnet der Familien-Rechner – er unterscheidet die Antragsjahre 2026 und 2027.
Nach dem Dienst: Übergangsgebührnisse und Zuschuss 2026 und 2027
Die Regeln für das Dienstzeitende bleiben 2027 unverändert: Übergangsgebührnisse betragen 75 % der letzten Dienstbezüge und laufen je nach Wehrdienstzeit 1 bis 60 Monate (§ 16 SVG); der GKV-Beitritt ist binnen drei Monaten nach dem Ausscheiden anzuzeigen (§ 9 SGB V). Verändert wird der Zuschuss nach § 18 SVG vor allem über den höheren Pflegesatz für Kinderlose.
| Posten | 2026 | 2027 (Entwurf) |
|---|---|---|
| GKV-Krankenversicherung (16,9 %) | 405,60 € | 405,60 € |
| GKV-Pflegeversicherung kinderlos | 100,80 € | 108,00 € |
| Zuschuss nach § 18 SVG (Hälfte) | 253,20 € | 256,80 € |
| PKV: Zuschuss höchstens (7,0 % + 1,45 % + 1,8 % = 10,25 %) | 246,00 € | 246,00 € |
Der PKV-Höchstzuschuss bleibt bei unverändertem durchschnittlichem Zusatzbeitrag gleich – und beträgt nie mehr als die Hälfte des tatsächlichen PKV-Beitrags. Deine Zahlen mit Datum rechnet der Dienstzeitende-Rechner.
Nach dem Dienst: Beitrag, Zuschuss und Eigenanteil
Beispiel: 2.400 € Übergangsgebührnisse, kinderlos, ab 23, 2026 – Euro pro Monat
Eigene Berechnung: 14,0 % + 2,9 % Zusatzbeitrag + Pflege 4,2 % auf 2.400 € (§ 243 SGB V, § 55 SGB XI); Zuschuss die Hälfte (§ 18 Abs. 1 SVG); PKV 7,0 % + 1,45 % + 1,8 % = 10,25 %, höchstens die Hälfte des Beitrags (§ 18 Abs. 2 SVG).
Wehrdienst und Personal: die Zahlen hinter dem Thema
Seit dem 01.01.2026 gilt das Wehrdienst-Modernisierungsgesetz (BGBl. 2025 I Nr. 370). Der freiwillige Wehrdienst dauert 6 bis 11 Monate (§ 58b SG); der Wehrsoldgrundbetrag beginnt bei 2.600 € im Monat (Gefreiter 2.630 €, Obergefreiter 2.650 €, Kinderzuschlag 115 €; Anlage WSG, Stand 2026). Wer sich für 12 Monate oder länger verpflichtet, wird Soldat auf Zeit und erhält laut Bundeswehr rund 2.700 € im Monat. Werte für 2027 sind noch nicht veröffentlicht.
| Gruppe | Personen |
|---|---|
| Soldatinnen und Soldaten insgesamt | 186.356 |
| Berufssoldaten | 61.627 |
| Soldaten auf Zeit (lang) | 113.378 |
| Soldaten auf Zeit (kurz) | 5.796 |
| Freiwillig Wehrdienstleistende | 5.555 |
| Soldatinnen | 25.439 |
| Zivile Beschäftigte | 81.751 |
So viele Menschen dienen in der Bundeswehr
Personal nach Status am 31.08.2026
Bundeswehr, Personalzahlen (Stichtag 31.08.2026, veröffentlicht 18.09.2026).
Was 2027 für dich bedeutet – je nach Status
Soldat/in auf Zeit, kinderlos, ab 23
Sozial pflegeversichert steigt dein Beitrag laut Entwurf um 0,3 Punkte – bei 2.700 € Bezügen von 64,80 € auf 72,90 € im Monat. Ein privater Pflegebeitrag hängt nicht von dieser Änderung ab.
Soldat/in mit Familie
Die Beihilfe-Grenze für deinen Partner steigt auf 23.608 €; die Familienversicherung der Kinder ist erst ab Bezügen über 7.012,50 € und höher als beim Partner ausgeschlossen (Entwurf).
Dienstzeitende 2027
In der GKV steigen Beitrag und Zuschuss für Kinderlose leicht; der PKV-Höchstzuschuss bleibt bei 10,25 % der Übergangsgebührnisse, solange der Zusatzbeitrag bei 2,9 % liegt.
Berufssoldat/in vor dem Ruhestand
Die Beihilfesätze bleiben: 70 % für dich, 70 % für den Partner unter der Grenze, 80 % für Kinder. Eine pauschale Beihilfe plant der Bund nicht (BT-Drs. 21/2188).
So pflegen wir diese Daten
Alle Werte stammen aus dem Gesetzestext (gesetze-im-internet.de), den Veröffentlichungen von Bundesverwaltungsamt, Bundeswehr und Krankenkassen sowie den Kabinettsbeschlüssen vom 30.09. und 07.10.2026. Sobald der Bundesrat über die Rechengrößen entschieden und das Gesundheitsministerium den Zusatzbeitrag 2027 festgelegt hat, aktualisieren wir die Tabellen und ändern den Status. Was die Zahlen für deine persönliche Lage bedeuten, zeigt der kostenlose Soldaten-KV-Check in 60 Sekunden.
Häufige Fragen
Was ändert sich 2027 bei der Pflegeversicherung für Soldaten?
Der halbe Beitragssatz von 1,8 % bleibt. Kinderlose ab 23 zahlen laut Pflegereform-Entwurf (Kabinett 30.09.2026) 2,7 % statt 2,4 %, weil der Kinderlosenzuschlag von 0,6 auf 0,9 Punkte steigen soll. Zudem steigen Mindestbemessung (1.376,67 €) und Beitragsbemessungsgrenze (6.375 €) laut Entwurf. Bei 2.700 € Bezügen wären das kinderlos 72,90 € statt 64,80 € im Monat.
Steigt der Zusatzbeitrag 2027?
Laut Prognose des GKV-Schätzerkreises vom 14.10.2026 muss der durchschnittliche Zusatzbeitrag von 2,9 % im Jahr 2027 nicht erhöht werden (AOK G+G, 15.10.2026). Das Gesundheitsministerium legt den Wert bis 01.11.2026 fest. Für Soldaten wird er nach dem Dienst wichtig – etwa für den Zuschuss nach § 18 SVG.
Wie hoch ist die Einkommensgrenze für die Beihilfe der Ehefrau 2027?
Für Beihilfeanträge ab dem 01.01.2027 darf der Gesamtbetrag der Einkünfte des Partners im zweiten Kalenderjahr vor dem Antrag – also 2025 – höchstens 23.608 € betragen (BVA, § 6 Abs. 2 BBhV). Für Anträge 2026 gelten 22.648 €.
Sind die Werte für 2027 schon beschlossen?
Teilweise. Die Rechengrößen 2027 (Beitragsbemessungsgrenze, Versicherungspflichtgrenze, Bezugsgröße) hat das Kabinett am 07.10.2026 beschlossen; der Bundesrat muss noch zustimmen. Die Pflegereform mit dem höheren Kinderlosenzuschlag ist ein Kabinettsentwurf vom 30.09.2026. Amtlich ist bereits die Einkommensgrenze für die Partner-Beihilfe von 23.608 €.
Quellen
- § 55 SGB XI – Beitragssatz, Kinderlosenzuschlag – abgerufen 18.10.2026
- Mobil Krankenkasse: Infoblatt Pflegeversicherung für Zeitsoldaten – Werte 2026
- Deutsche Rentenversicherung: Rechengrößen der Sozialversicherung 2027 – Entwurf; Kabinett 07.10.2026
- AOK G+G: Schätzerkreis-Prognose 2027 – 15.10.2026
- § 6 BBhV – Einkommensgrenze Ehegatten – abgerufen 18.10.2026
- § 46 BBhV – Bemessung der Beihilfe – abgerufen 18.10.2026
- § 10 SGB V – Familienversicherung – abgerufen 18.10.2026
- § 16 SVG – Übergangsgebührnisse – Fassung ab 01.01.2026
- § 18 SVG – Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung – abgerufen 18.10.2026
- Wehrdienst-Modernisierungsgesetz (BGBl. 2025 I Nr. 370) – G. v. 22.12.2025
- Bundeswehr: Personalzahlen – Stichtag 31.08.2026
- § 121 SGB XI – Bußgeldvorschriften – abgerufen 18.10.2026
- BT-Drs. 21/2188 – keine pauschale Beihilfe beim Bund – 13.10.2025
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Kranken- und Pflegeversicherung von Soldatinnen und Soldaten (truppenärztliche Versorgung, Pflegepflicht, Anwartschaft, Beihilfe, Dienstzeitende) (Stand: 18. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu dir passt, hängt von deiner persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Informationsportal – kein Angebot der Bundeswehr oder des BMVg; verbindlich entscheiden Pflegekasse, Krankenkasse, Beihilfestelle und die zuständigen Stellen der Bundeswehr. Herausgeber: Soldaten-PKV.de. Soldaten-PKV.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.