Wehrdienst

Freiwilliger Wehrdienst und Familienversicherung: Verlängerung über 25

Viele junge Menschen gehen nach der Schule in den freiwilligen Wehrdienst und beginnen danach eine Ausbildung oder ein Studium. Für die Familienversicherung über die Eltern ist das eine gute Nachricht: Die Zeit im Dienst kann hinten angehängt werden. Hier erfährst du, wie das funktioniert und wo die Grenzen liegen.

Redaktion Soldaten-PKV.de Aktualisiert am 18. Oktober 2026 6 Min. Lesezeit
Inhalt (7 Abschnitte)
  1. Familienversicherung: die Grundregeln für Kinder
  2. Während des freiwilligen Wehrdienstes: familienversichert bleiben
  3. Verlängerung über 25: so funktioniert sie
  4. Ein Rechenbeispiel aus dem Alltag
  5. Nach der Familienversicherung: studentisch oder privat versichert
  6. Wenn du doch Soldat/in auf Zeit wirst
  7. Checkliste: Familienversicherung und Wehrdienst
Das Wichtigste in Kürze
  • Kinder sind bis zum 25. Lebensjahr beitragsfrei familienversichert, wenn sie sich in Schul- oder Berufsausbildung befinden (§ 10 Abs. 2 Nr. 3 SGB V, § 25 Abs. 2 Nr. 3 SGB XI).
  • Wird die Ausbildung durch den freiwilligen Wehrdienst nach § 58b SG unterbrochen oder verzögert, verlängert sich die Familienversicherung über das 25. Lebensjahr hinaus um die Dauer des Dienstes, höchstens um zwölf Monate.
  • Während des freiwilligen Wehrdienstes bleiben Versicherte laut TK grundsätzlich versichert – das gelte auch für eine Familienversicherung (Stand 13.01.2026).
  • Voraussetzung bleibt unter anderem ein Gesamteinkommen von höchstens 565 € im Monat (2026); wer Soldat/in auf Zeit wird, ist versicherungsfrei und fällt aus der Familienversicherung.
  • Nach dem Ende der Familienversicherung folgt im Studium die studentische Krankenversicherung – oder nach einer Befreiung die private Krankenversicherung.

Im freiwilligen Wehrdienst bleibt die Krankenversicherung bestehen – laut TK auch eine Familienversicherung über die Eltern (Stand 13.01.2026). Danach gilt: Wird die Schul- oder Berufsausbildung durch den freiwilligen Wehrdienst nach § 58b SG unterbrochen oder verzögert, verlängert sich die Familienversicherung über das 25. Lebensjahr hinaus um die Dauer des Dienstes, höchstens um zwölf Monate (§ 10 Abs. 2 Nr. 3 SGB V, § 25 Abs. 2 Nr. 3 SGB XI). Wer neun Monate dient, bleibt also bis zu neun Monate länger beitragsfrei versichert (Stand Oktober 2026).

Familienversicherung: die Grundregeln für Kinder

Kinder von gesetzlich versicherten Eltern sind in der Kranken- und Pflegeversicherung beitragsfrei mitversichert – bis 18 ohne weitere Bedingung, bis 23, wenn sie nicht erwerbstätig sind, und bis 25, wenn sie sich in Schul- oder Berufsausbildung befinden oder ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr leisten (§ 10 Abs. 2 SGB V). Dazu kommen allgemeine Voraussetzungen (§ 10 Abs. 1 SGB V):

  • Kein zu hohes Einkommen: Das Gesamteinkommen darf regelmäßig im Monat ein Siebtel der Bezugsgröße nicht überschreiten – 2026 sind das 565 €, bei einem Minijob bis zur Geringfügigkeitsgrenze.
  • Keine eigene Versicherungspflicht: Wer selbst pflichtversichert, freiwillig versichert oder versicherungsfrei ist, ist nicht familienversichert.
  • Keine hauptberufliche Selbstständigkeit.
  • Elternteil in der GKV: Ist der andere Elternteil privat versichert, verdient mehr als der gesetzlich versicherte und liegt über einem Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze (2026: 6.450 € im Monat), ist das Kind nicht familienversichert (§ 10 Abs. 3 SGB V).

Während des freiwilligen Wehrdienstes: familienversichert bleiben

Im freiwilligen Wehrdienst von 6 bis 11 Monaten versorgt dich das Sanitätspersonal der Bundeswehr. Dein Versicherungsschutz bei der Krankenkasse bleibt im Hintergrund bestehen. Die TK schreibt dazu, dass Versicherte im freiwilligen Wehrdienst grundsätzlich bei ihr versichert bleiben und die Beiträge der Bund übernimmt – und dass das auch für eine Familienversicherung gilt (Stand 13.01.2026).

Bestätigen lassenDie Familienversicherung ist an eine Einkommensgrenze geknüpft (565 € im Monat, 2026). Wie der Wehrsold dabei behandelt wird, beantwortet deine Krankenkasse. Melde den Wehrdienst deshalb vor Beginn und lass dir den Versicherungsschutz für die Dienstzeit schriftlich bestätigen.

Auch die Pflegeversicherung läuft über die Familienversicherung mit; einen eigenen Pflegevertrag brauchst du im freiwilligen Wehrdienst in der Regel nicht. Mehr dazu im Ratgeber Pflegeversicherung im freiwilligen Wehrdienst.

Wer sich für zwölf Monate oder länger verpflichtet, ist laut Bundeswehr Soldat/in auf Zeit. Soldaten auf Zeit sind in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungsfrei (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB V) und damit nicht mehr familienversichert (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 SGB V). Sie werden truppenärztlich versorgt und brauchen ab der Ernennung eine eigene Pflegeversicherung – Einzelheiten im Ratgeber Pflegeversicherung, wenn dein Kind zur Bundeswehr geht.

Verlängerung über 25: so funktioniert sie

Die Familienversicherung in Ausbildung endet normalerweise mit Vollendung des 25. Lebensjahres. § 10 Abs. 2 Nr. 3 SGB V macht davon eine Ausnahme: Wird die Schul- oder Berufsausbildung durch eine gesetzliche Dienstpflicht unterbrochen oder verzögert, besteht die Versicherung für einen der Dauer dieses Dienstes entsprechenden Zeitraum über das 25. Lebensjahr hinaus. Das gilt ausdrücklich auch bei einer Unterbrechung oder Verzögerung durch den freiwilligen Wehrdienst nach § 58b SG – für die Dauer von höchstens zwölf Monaten. Für die Pflegeversicherung regelt § 25 Abs. 2 Nr. 3 SGB XI dasselbe.

Verlängerung der Familienversicherung durch den freiwilligen Wehrdienst; vereinfachte Beispiele nach § 10 Abs. 2 Nr. 3 SGB V, übrige Voraussetzungen erfüllt; eigene Darstellung, Stand 18.10.2026.
BeispielDauer des DienstesFamilienversicherung in Ausbildung endet
Abitur, sofort Studium, kein Wehrdienst–mit Vollendung des 25. Lebensjahres
Abitur, 9 Monate freiwilliger Wehrdienst, danach Studium9 Monate9 Monate nach Vollendung des 25. Lebensjahres
Ausbildung unterbrochen für 11 Monate Wehrdienst11 Monate11 Monate nach Vollendung des 25. Lebensjahres
Verpflichtung als Soldat/in auf Zeit für 2 Jahre24 Monatekeine Verlängerung nach dieser Vorschrift; im Dienst versicherungsfrei

Die Verlängerung setzt voraus, dass die Ausbildung durch den Dienst tatsächlich unterbrochen oder verzögert wurde. Wer nach dem Wehrdienst gar keine Ausbildung beginnt, profitiert davon nicht. Endet das Studium mit dem Abschluss, besteht die Familienversicherung bis zum Ablauf des Semesters fort, längstens bis zum 25. Lebensjahr (§ 10 Abs. 2 Nr. 3 SGB V).

Ein Rechenbeispiel aus dem Alltag

Jonas macht im Juni 2026 Abitur und leistet ab Juli 2026 neun Monate freiwilligen Wehrdienst. Im Oktober 2027 beginnt er ein Studium. Er wird im Mai 2032 25 Jahre alt. Ohne Wehrdienst wäre er bis zu diesem Zeitpunkt familienversichert gewesen. Weil der Dienst seine Ausbildung um neun Monate verzögert hat, bleibt er neun Monate länger familienversichert – also bis Anfang 2033, sofern er weiter studiert und sein Einkommen unter der Grenze bleibt. Erst danach muss er sich selbst versichern.

bis 12
Monate Verlängerung über das 25. Lebensjahr hinaus – je nach Dauer des freiwilligen Wehrdienstes
§ 10 Abs. 2 Nr. 3 SGB V
565 €
Einkommensgrenze im Monat für die Familienversicherung 2026 (Minijob: Geringfügigkeitsgrenze)
§ 10 Abs. 1 Nr. 5 SGB V
6–11
Monate dauert der freiwillige Wehrdienst seit dem 01.01.2026
§ 58b SG

Nach der Familienversicherung: studentisch oder privat versichert

Endet die Familienversicherung während des Studiums, bist du in der Regel in der studentischen Krankenversicherung pflichtversichert. Zu Beginn der Versicherungspflicht kannst du dich davon befreien lassen und privat versichern. Das ist für viele Studierende eine attraktive Wahl – besonders, wenn die Eltern Beamte sind und Beihilfe für Kinder erhalten, oder wenn später eine Laufbahn mit privater Krankenversicherung geplant ist. Die Befreiung gilt für die Dauer des Studiums und ist nicht widerrufbar; die Details erklärt der Ratgeber zur Befreiung von der studentischen Krankenversicherungspflicht.

Wer nach dem Dienst eine Ausbildung oder einen Job beginnt, wird ohnehin pflichtversichert. Und wer keine dieser Varianten erfüllt, wird nach dem Ende der Familienversicherung automatisch freiwilliges Mitglied, wenn er nicht binnen zwei Wochen nach Hinweis der Kasse austritt und eine andere Absicherung nachweist (§ 188 Abs. 4 SGB V).

Wenn du doch Soldat/in auf Zeit wirst

Verlängerst du den freiwilligen Wehrdienst auf zwölf Monate oder mehr, ändert sich alles: Die Familienversicherung endet, weil du versicherungsfrei wirst. Du wirst truppenärztlich versorgt, brauchst ab der Ernennung eine eigene Pflegeversicherung und hast sechs Monate Zeit, über die Öffnungsaktion eine Anwartschaft für die Zeit nach dem Dienst abzuschließen. Die Pflegeversicherung kostet dich sozial 1,8 % deiner Bezüge, kinderlos ab 23 2,4 %, oder privat rund 31 bis 39 € im Monat (Eintrittsalter 18 bis 27). Den Vergleich rechnet der Pflegeversicherungs-Rechner.

Checkliste: Familienversicherung und Wehrdienst

  • Vor Dienstbeginn: Krankenkasse informieren und den Fortbestand der Familienversicherung bestätigen lassen.
  • Wehrdienstzeitbescheinigung nach dem Dienst gut aufheben – sie belegt die Dauer für die Verlängerung.
  • Nach dem Dienst: Beginn von Ausbildung oder Studium der Kasse melden.
  • Rechtzeitig vor dem Ende der verlängerten Familienversicherung klären: studentische Versicherung oder Befreiung mit privater Krankenversicherung.
  • Bei einer Verpflichtung ab zwölf Monaten: eigene Pflegeversicherung ab der Ernennung.

Was im freiwilligen Wehrdienst insgesamt gilt, beschreibt der Ratgeber freiwilliger Wehrdienst: Krankenversicherung; die Neuerungen seit 2026 fasst der Ratgeber neuer Wehrdienst und Krankenversicherung zusammen. Deine Fristen zeigt der kostenlose Soldaten-KV-Check.

Häufige Fragen

Verlängert der freiwillige Wehrdienst die Familienversicherung?

Ja. Wird die Schul- oder Berufsausbildung durch den freiwilligen Wehrdienst nach § 58b SG unterbrochen oder verzögert, besteht die Familienversicherung über das 25. Lebensjahr hinaus für die Dauer des Dienstes, höchstens für zwölf Monate (§ 10 Abs. 2 Nr. 3 SGB V). Dasselbe gilt in der Pflegeversicherung (§ 25 Abs. 2 Nr. 3 SGB XI).

Bin ich im freiwilligen Wehrdienst noch familienversichert?

Laut TK bleiben Versicherte im freiwilligen Wehrdienst grundsätzlich versichert, und das gilt auch für eine Familienversicherung (Stand 13.01.2026). Weil die Familienversicherung an Voraussetzungen wie eine Einkommensgrenze geknüpft ist, lass dir den Fortbestand von deiner Krankenkasse bestätigen.

Wie lange verlängert sich die Familienversicherung nach dem Wehrdienst?

Um die Dauer des freiwilligen Wehrdienstes, höchstens um zwölf Monate. Wer zum Beispiel neun Monate gedient hat und danach studiert, bleibt neun Monate über das 25. Lebensjahr hinaus familienversichert – sofern die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind.

Gilt die Verlängerung auch für Soldaten auf Zeit?

Die Vorschrift nennt neben einer gesetzlichen Dienstpflicht den freiwilligen Wehrdienst nach § 58b SG, Freiwilligendienste und die Tätigkeit als Entwicklungshelfer – nicht das Dienstverhältnis als Soldat/in auf Zeit. Soldaten auf Zeit sind zudem versicherungsfrei und damit während des Dienstes ohnehin nicht familienversichert.

Was passiert nach dem Ende der Familienversicherung im Studium?

Dann bist du in der Regel in der studentischen Krankenversicherung pflichtversichert. Zu Studienbeginn kannst du dich davon befreien lassen und privat versichern – für viele Studierende, etwa Kinder von Beamten, ist das eine günstige Alternative. Die Befreiung gilt für die Dauer des Studiums und ist nicht widerrufbar.

Quellen

  1. § 10 SGB V – Familienversicherung – abgerufen 18.10.2026
  2. § 25 SGB XI – Familienversicherung – abgerufen 18.10.2026
  3. § 58b SG – Freiwilliger Wehrdienst – Fassung ab 01.01.2026
  4. § 193 SGB V – Fortbestehen der Mitgliedschaft bei Wehrdienst – abgerufen 18.10.2026
  5. § 6 SGB V – Versicherungsfreiheit – abgerufen 18.10.2026
  6. § 188 SGB V – Beginn der freiwilligen Mitgliedschaft (Abs. 4) – abgerufen 18.10.2026
  7. TK: Krankenversicherung im freiwilligen Wehrdienst – Stand 13.01.2026
  8. Bundeswehr: Neuer Wehrdienst – Stand 19.12.2025
Redaktion Soldaten-PKV.de

Unsere Beiträge stützen sich auf Gesetze, Angaben von Behörden und Verbänden sowie veröffentlichte Unterlagen der Versicherer – jeweils mit Stand. So arbeiten wir.

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Kranken- und Pflegeversicherung von Soldatinnen und Soldaten (truppenärztliche Versorgung, Pflegepflicht, Anwartschaft, Beihilfe, Dienstzeitende) (Stand: 18. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu dir passt, hängt von deiner persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Informationsportal – kein Angebot der Bundeswehr oder des BMVg; verbindlich entscheiden Pflegekasse, Krankenkasse, Beihilfestelle und die zuständigen Stellen der Bundeswehr. Herausgeber: Soldaten-PKV.de. Soldaten-PKV.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.

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