Inhalt (6 Abschnitte)
- Im freiwilligen Wehrdienst von 6 bis 11 Monaten läuft eine bestehende Kranken- und Pflegeversicherung weiter, der Bund trägt die Beiträge (§§ 193, 251 SGB V); laut TK gilt das auch für eine Familienversicherung (Stand 13.01.2026).
- Ab einer Verpflichtung von 12 Monaten wird dein Kind Soldat/in auf Zeit: Es braucht ab der Ernennung eine eigene Pflegeversicherung, eine Mitversicherung bei den Eltern ist laut Bundeswehr-Merkblatt nicht zulässig.
- Die Familienversicherung über die Eltern verlängert sich über das 25. Lebensjahr hinaus um die Dauer des freiwilligen Wehrdienstes, höchstens zwölf Monate, wenn die Ausbildung dadurch unterbrochen oder verzögert wurde (§ 10 Abs. 2 Nr. 3 SGB V).
- War dein Kind privat versichert, etwa als Beamtenkind, lässt sich der Vertrag bei dauerhafter Heilfürsorge binnen drei Monaten rückwirkend kündigen (§ 205 Abs. 2 VVG) oder als Anwartschaft fortführen (§ 204 Abs. 5 VVG).
- Als Soldat/in auf Zeit zahlt dein Kind sozial 1,8 % der Bezüge (bei 2.700 €: 48,60 € im Monat) oder privat rund 31 bis 39 € (Stand 2026).
Bei der Pflegeversicherung kommt es darauf an, wie lange dein Kind Wehrdienst leistet: Im freiwilligen Wehrdienst von 6 bis 11 Monaten läuft die bisherige Kranken- und Pflegeversicherung weiter, der Bund trägt die Beiträge (§§ 193, 251 SGB V) – laut TK auch bei einer Familienversicherung. Ab 12 Monaten wird dein Kind Soldat/in auf Zeit und braucht ab der Ernennung eine eigene Pflegeversicherung; eine Mitversicherung bei den Eltern ist dann nicht zulässig. War dein Kind privat versichert, kann eine Anwartschaft seinen heutigen Gesundheitszustand sichern (§ 204 Abs. 5 VVG, Stand Oktober 2026).
Pflegeversicherung, Wehrdienst und Kind: der entscheidende Unterschied
Ob dein Kind Wehrdienst leistet, ist seine persönliche Entscheidung – wir bewerten sie nicht. Für die Versicherung zählt vor allem eine Frage: Verpflichtet es sich für weniger oder für mindestens zwölf Monate? Seit dem Wehrdienst-Modernisierungsgesetz (in Kraft seit 01.01.2026) dauert der freiwillige Wehrdienst nach § 58b SG sechs bis elf Monate; wer sich für zwölf Monate oder länger verpflichtet, ist laut Bundeswehr Soldat/in auf Zeit.
| Frage | Freiwilliger Wehrdienst (6 bis 11 Monate) | Soldat/in auf Zeit (ab 12 Monaten) |
|---|---|---|
| Medizinische Versorgung im Dienst | durch das Sanitätspersonal der Bundeswehr | unentgeltliche truppenärztliche Versorgung |
| Bisherige Krankenversicherung | läuft weiter, Leistungsanspruch ruht im Dienst | Pflichtversicherung bzw. Familienversicherung endet |
| Pflegeversicherung | läuft über die bisherige Kasse weiter | eigene Pflegeversicherung ab der Ernennung |
| Beiträge | trägt der Bund | trägt dein Kind selbst: sozial 1,8 % (kinderlos ab 23: 2,4 %) oder privat rund 31 bis 39 € |
| Mitversicherung bei den Eltern | laut TK bleibt eine Familienversicherung bestehen | laut Bundeswehr-Merkblatt nicht zulässig |
Die Einzelheiten zum freiwilligen Wehrdienst stehen im Ratgeber Pflegeversicherung im freiwilligen Wehrdienst.
Wenn dein Kind über dich familienversichert ist
Viele junge Menschen gehen direkt nach der Schule oder Ausbildung zur Bundeswehr und sind bis dahin über die Eltern familienversichert. Im freiwilligen Wehrdienst schreibt die TK, dass Versicherte grundsätzlich versichert bleiben und das auch für eine Familienversicherung gilt (Stand 13.01.2026). Die Familienversicherung setzt aber unter anderem voraus, dass das Gesamteinkommen des Kindes im Monat ein Siebtel der Bezugsgröße nicht regelmäßig überschreitet – 2026 sind das 565 € (§ 10 Abs. 1 Nr. 5 SGB V). Ob und wie der Wehrsold dabei zählt, beantwortet deine Krankenkasse; lass dir den Versicherungsschutz deines Kindes für die Dienstzeit deshalb schriftlich bestätigen.
Gut zu wissen: Die Familienversicherung kann länger dauernKinder in Schul- oder Berufsausbildung sind bis zum 25. Lebensjahr familienversichert. Wird die Ausbildung durch den freiwilligen Wehrdienst unterbrochen oder verzögert, verlängert sich die Familienversicherung über das 25. Lebensjahr hinaus um die Dauer des Dienstes, höchstens um zwölf Monate (§ 10 Abs. 2 Nr. 3 SGB V; für die Pflege § 25 Abs. 2 Nr. 3 SGB XI). Beispiele rechnet der Ratgeber freiwilliger Wehrdienst und Familienversicherung vor.
Wird dein Kind dagegen Soldat/in auf Zeit, endet die Familienversicherung: Familienversichert ist nur, wer nicht versicherungsfrei ist (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 SGB V) – Soldaten auf Zeit sind es (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB V). Dein Kind braucht dann ab der Ernennung eine eigene Pflegeversicherung und meldet seiner bisherigen Krankenkasse den Dienstbeginn.
Wenn dein Kind privat versichert ist – etwa als Beamtenkind
Bist du Beamtin oder Beamter, ist dein Kind oft über die Beihilfe und einen privaten Kindertarif versichert. Mit dem Wechsel zur Bundeswehr stellt sich die Frage, was aus diesem Vertrag wird. Die gute Nachricht: Das Gesetz gibt euch Wahlmöglichkeiten, und eine davon ist besonders wertvoll.
Freiwilliger Wehrdienst
Klärt mit dem Versicherer, wie der Vertrag während des Dienstes weiterläuft, zum Beispiel als Anwartschaft. Laut den Hinweisen der Bundeswehr für Wehrsoldempfänger (Stand April 2022) werden Beiträge zu einer privaten Krankenversicherung – auch Ruhebeiträge einer Anwartschaft – nicht erstattet.
Soldat/in auf Zeit
Bei nicht nur vorübergehender Heilfürsorge aus einem beamtenrechtlichen oder ähnlichen Dienstverhältnis kann der Vertrag binnen drei Monaten rückwirkend gekündigt werden (§ 205 Abs. 2 VVG). Alternativ lässt er sich als Anwartschaft fortführen (§ 204 Abs. 5 VVG).
Die Anwartschaft ist für viele die klügere Wahl: Sie sichert den heutigen Gesundheitszustand deines Kindes, damit es nach der Dienstzeit ohne neue Gesundheitsprüfung in die private Krankenversicherung zurückkehren kann – etwa im Studium, als Beamtin oder Beamter oder als Berufssoldat/in. Für Soldaten auf Zeit gibt es außerdem die Öffnungsaktion: In den ersten sechs Monaten ab Beginn der truppenärztlichen Versorgung nehmen teilnehmende Versicherer sie ohne Ablehnung aus Risikogründen in eine Anwartschaft auf (PKV-Verband, Stand Januar 2026). Was Anwartschaften für Soldaten leisten, erklärt der Ratgeber Anwartschaft für Soldaten; wie Beamtenkinder im Studium versichert sind, beschreibt der Ratgeber zur Krankenversicherung für Beamtenkinder im Studium.
Was die Pflegeversicherung deines Kindes kostet
Im freiwilligen Wehrdienst zahlt dein Kind für Kranken- und Pflegeversicherung nichts selbst. Als Soldat/in auf Zeit trägt es den Beitrag allein (§ 59 Abs. 4 SGB XI). Sozial sind das 2026 1,8 % aller Einnahmen, kinderlos ab dem Monat nach dem 23. Geburtstag 2,4 %. Bei rund 2.700 € im Monat – so viel zahlt die Bundeswehr laut eigener Angabe Soldaten auf Zeit im neuen Wehrdienst – sind das 48,60 € bzw. 64,80 €. Eine private Pflegepflichtversicherung kostet für Eintrittsalter 18 bis 27 laut veröffentlichten Beispielen rund 31 bis 39 € und hängt nicht vom Einkommen ab.
Für junge Menschen mit langer Verpflichtung spricht deshalb oft viel für die private Variante, zumal sie sich gut mit einer Anwartschaft verbinden lässt. Bei kurzer Dienstzeit und niedrigen Bezügen liegen beide Wege dagegen nah beieinander. Was für dein Kind günstiger ist, zeigt der Pflegeversicherungs-Rechner über die ganze Dienstzeit.
So kannst du als Elternteil helfen
Dein Kind ist volljährig und schließt seine Verträge selbst ab. Gerade in den Wochen vor dem Dienstantritt ist Unterstützung aber Gold wert – zwischen Einberufung, Packliste und Abschied geht die Versicherung leicht unter.
Dauer klären
Freiwilliger Wehrdienst oder Soldat/in auf Zeit? Davon hängt alles Weitere ab – auch, ob eine eigene Pflegeversicherung nötig ist.
Unterlagen sammeln
Versichertennummer und Anschrift der bisherigen Krankenkasse, bei privat Versicherten Versicherungsschein und Tarif. Das Merkblatt der Bundeswehr zum Dienstantritt nennt diese Daten.
Versicherung regeln
Pflegeversicherung ab dem Tag der Ernennung abschließen; bei privat Versicherten Kündigung oder Anwartschaft binnen drei Monaten entscheiden.
Fristen notieren
Dienstbeginn plus sechs Monate für die Öffnungsaktion, bei Familienversicherten das Ende der Familienversicherung.
Checkliste für Eltern
- Bei der Krankenkasse nachfragen, ob und wie lange die Familienversicherung während des freiwilligen Wehrdienstes bestehen bleibt – und die Antwort schriftlich geben lassen.
- Bei Verpflichtung ab zwölf Monaten: eigene Pflegeversicherung für dein Kind ab der Ernennung, Nachweis unverzüglich bei der Bundeswehr – Einzelheiten im Ratgeber Pflicht und Nachweis.
- Privat versichertes Kind: Anwartschaft statt Kündigung prüfen, Frist von drei Monaten beachten.
- Was dein Kind beim Dienstantritt sonst noch mit der Krankenkasse regeln muss, steht im Ratgeber Krankenversicherung in der Grundausbildung.
- Gemeinsam den kostenlosen Soldaten-KV-Check machen – er zeigt die Fristen mit Datum.
Den Überblick über den freiwilligen Wehrdienst gibt der Ratgeber freiwilliger Wehrdienst: Krankenversicherung.
Häufige Fragen
Bleibt mein Kind im Wehrdienst bei mir familienversichert?
Im freiwilligen Wehrdienst von 6 bis 11 Monaten laut TK grundsätzlich ja: Versicherte bleiben versichert, das gelte auch für eine Familienversicherung (Stand 13.01.2026). Weil die Familienversicherung an Einkommensgrenzen geknüpft ist, lass dir das von deiner Krankenkasse bestätigen. Wird dein Kind Soldat/in auf Zeit, endet die Familienversicherung.
Braucht mein Kind bei der Bundeswehr eine eigene Pflegeversicherung?
Ab einer Verpflichtung von zwölf Monaten ja, denn dann ist es Soldat/in auf Zeit. Die Pflicht beginnt mit der Ernennung; laut Merkblatt der Bundeswehr ist eine Mitversicherung bei den Eltern wegen des eigenen Einkommens nicht zulässig. Im freiwilligen Wehrdienst von 6 bis 11 Monaten läuft die bisherige Versicherung dagegen weiter.
Was passiert mit der privaten Krankenversicherung meines Kindes, wenn es zur Bundeswehr geht?
Im freiwilligen Wehrdienst klärst du mit dem Versicherer, wie der Vertrag weiterläuft, etwa als Anwartschaft; Beiträge zu einer privaten Krankenversicherung erstattet die Bundeswehr laut ihren Hinweisen für Wehrsoldempfänger (Stand April 2022) nicht. Wird dein Kind Soldat/in auf Zeit, kann der Vertrag binnen drei Monaten rückwirkend gekündigt (§ 205 Abs. 2 VVG) oder als Anwartschaft fortgeführt werden (§ 204 Abs. 5 VVG).
Verlängert sich die Familienversicherung durch den Wehrdienst?
Ja, unter Bedingungen: Kinder in Schul- oder Berufsausbildung sind bis 25 familienversichert; wird die Ausbildung durch den freiwilligen Wehrdienst nach § 58b SG unterbrochen oder verzögert, verlängert sich die Familienversicherung um die Dauer des Dienstes, höchstens um zwölf Monate (§ 10 Abs. 2 Nr. 3 SGB V, für die Pflege § 25 Abs. 2 Nr. 3 SGB XI).
Können wir als Eltern die Pflegeversicherung für unser Kind abschließen?
Dein volljähriges Kind schließt den Vertrag selbst ab und ist Versicherungsnehmer. Du kannst aber helfen: Angebote vergleichen, Unterlagen sammeln, an Fristen erinnern. Ein spezialisierter Partner-Experte bespricht die Varianten gern mit euch gemeinsam.
Quellen
- § 10 SGB V – Familienversicherung – abgerufen 18.10.2026
- § 25 SGB XI – Familienversicherung – abgerufen 18.10.2026
- § 193 SGB V – Fortbestehen der Mitgliedschaft bei Wehrdienst – abgerufen 18.10.2026
- § 251 SGB V – Tragung der Beiträge durch Dritte (Abs. 4) – abgerufen 18.10.2026
- § 21 SGB XI – Versicherungspflicht (Nr. 6: Soldaten auf Zeit) – abgerufen 18.10.2026
- § 204 VVG – Anwartschaftsversicherung (Abs. 5) – abgerufen 18.10.2026
- § 205 VVG – Kündigung bei Heilfürsorge (Abs. 2) – abgerufen 18.10.2026
- § 58b SG – Freiwilliger Wehrdienst – Fassung ab 01.01.2026
- TK: Krankenversicherung im freiwilligen Wehrdienst – Stand 13.01.2026
- Bundeswehr: Hinweise für Wehrsoldempfänger (PDF) – Stand April 2022
- Bundeswehr: Merkblatt zum Dienstantritt für Offizieranwärterinnen und Offizieranwärter (Crew 26) – abgerufen 18.10.2026
- Bundeswehr: Neuer Wehrdienst – Stand 19.12.2025
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Kranken- und Pflegeversicherung von Soldatinnen und Soldaten (truppenärztliche Versorgung, Pflegepflicht, Anwartschaft, Beihilfe, Dienstzeitende) (Stand: 18. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu dir passt, hängt von deiner persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Informationsportal – kein Angebot der Bundeswehr oder des BMVg; verbindlich entscheiden Pflegekasse, Krankenkasse, Beihilfestelle und die zuständigen Stellen der Bundeswehr. Herausgeber: Soldaten-PKV.de. Soldaten-PKV.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.