Ratgeber

Übergangsgebührnisse und Krankenversicherung: Dauer, Beitrag, Zuschuss

Nach dem Dienst zahlt der Bund Soldaten auf Zeit Übergangsgebührnisse – bis zu fünf Jahre lang. Was viele nicht wissen: Eine Krankenversicherung ist damit nicht automatisch verbunden. Dafür gibt es einen Zuschuss, der in der GKV und in der PKV hilft. Hier steht, wie alles zusammenhängt.

Redaktion Soldaten-PKV.de Aktualisiert am 18. Oktober 2026 8 Min. Lesezeit
Inhalt (9 Abschnitte)
  1. Was Übergangsgebührnisse sind – und wer sie bekommt
  2. Sind Übergangsgebührnisse krankenversicherungspflichtig?
  3. Dauer und Höhe der Übergangsgebührnisse auf einen Blick
  4. Krankenversicherung während der Übergangsgebührnisse: die Wege
  5. Der Zuschuss nach § 18 SVG in GKV und PKV
  6. Pflegeversicherung während der Übergangsgebührnisse
  7. Besondere Fälle rund um die Übergangsgebührnisse
  8. Fahrplan: vom letzten Diensttag bis zum Ende der Übergangsgebührnisse
  9. Checkliste: Krankenversicherung während der Übergangsgebührnisse
Das Wichtigste in Kürze
  • Übergangsgebührnisse betragen 75 % der Dienstbezüge des letzten Monats und laufen je nach Wehrdienstzeit 1 bis 60 Monate; bei einer geförderten Vollzeit-Bildungsmaßnahme kommt ein Bildungszuschuss von 25 % hinzu (§ 16 SVG).
  • Übergangsgebührnisse begründen keine Versicherungspflicht in der GKV – eine Krankenversicherung brauchst du trotzdem: über den freiwilligen GKV-Beitritt binnen drei Monaten (§ 9 SGB V) oder die PKV.
  • In der freiwilligen GKV sind die Übergangsgebührnisse beitragspflichtig (§ 240 SGB V): 2026 ohne Krankengeld 14,0 % plus Zusatzbeitrag plus Pflege 3,6 % bzw. 4,2 %.
  • Während des regelmäßigen Bezugs zahlt der Bund in der GKV die Hälfte dieser Beiträge, in der PKV 2026 höchstens 10,25 % der Übergangsgebührnisse und nie mehr als die Hälfte des Beitrags (§ 18 SVG).
  • Bei 2.400 € Übergangsgebührnissen kostet die freiwillige GKV kinderlos 2026 insgesamt 506,40 € im Monat, der Zuschuss beträgt 253,20 €.

Übergangsgebührnisse – 75 % der letzten Dienstbezüge für 1 bis 60 Monate (§ 16 SVG) – machen dich nicht krankenversicherungspflichtig, denn sie sind kein Arbeitsentgelt. Eine Krankenversicherung brauchst du trotzdem: die freiwillige GKV, deren Beitritt du binnen drei Monaten nach dem Ausscheiden anzeigst, oder die PKV. Solange die Übergangsgebührnisse regelmäßig fließen, zahlt der Bund einen Zuschuss: in der GKV die Hälfte der Beiträge, in der PKV 2026 höchstens 10,25 % der Übergangsgebührnisse und die Hälfte des Beitrags (§ 18 SVG; Stand Oktober 2026).

Was Übergangsgebührnisse sind – und wer sie bekommt

Übergangsgebührnisse sind Teil der Dienstzeitversorgung der Soldaten auf Zeit. Sie sollen den Übergang ins zivile Berufsleben finanziell absichern. Anspruch hat, wessen Dienstverhältnis wegen Ablaufs der festgesetzten Wehrdienstzeit, wegen Dienstunfähigkeit oder nach § 55 Abs. 4 Satz 2 SG endet (§ 16 Abs. 1 SVG). Wer nach mindestens vier Jahren auf eigenen Antrag entlassen wurde, kann sie auf Antrag erhalten, soweit es zur Sicherung des Lebensunterhalts nötig ist (§ 16 Abs. 5 SVG).

Höhe

75 % der Dienstbezüge des letzten Monats, Familienzuschlag bis Stufe 1; während einer geförderten Vollzeit-Bildungsmaßnahme plus 25 % Bildungszuschuss (§ 16 Abs. 3 SVG).

Dauer

Nach der Wehrdienstzeit gestaffelt: 1 Monat ab einem Jahr bis zu 60 Monate ab zwölf Jahren (§ 16 Abs. 2 SVG). Unter einem Jahr gibt es keine Übergangsgebührnisse.

Kein Anspruch

Wenn du direkt Berufssoldat/in wirst; der Anspruch endet, wenn du im Bezugszeitraum erneut Soldat/in auf Zeit wirst (§ 16 Abs. 1 SVG). Mit Eingliederungsschein gibt es Ausgleichsbezüge (§ 17 SVG).

Die Übergangsgebührnisse werden in Monatsbeträgen wie die Dienstbezüge gezahlt. Für die Dienstzeitversorgung der Soldaten auf Zeit ist laut Zuständigkeitsanordnung das Bundesverwaltungsamt zuständig (§ 3 SVZustAnO). Die komplette Staffel mit Beispielen findest du in der Dauer-Tabelle der Übergangsgebührnisse.

Sind Übergangsgebührnisse krankenversicherungspflichtig?

Die kurze Antwort: Sie machen dich nicht versicherungspflichtig, aber sie sind in der freiwilligen Versicherung beitragspflichtig. Versicherungspflicht in der GKV entsteht durch bestimmte Tatbestände – etwa eine Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt, den Bezug von Arbeitslosengeld oder ein Studium unter 30 (§ 5 Abs. 1 SGB V). Der Bezug von Übergangsgebührnissen gehört nicht dazu. Die allgemeine Pflicht, krankenversichert zu sein, gilt aber auch für dich (§ 193 Abs. 3 VVG).

Übergangsgebührnisse und Krankenversicherung; Quellen: §§ 5, 9, 240, 243 SGB V, § 18 SVG, § 193 VVG; Stand 18.10.2026.
FrageAntwort
Begründen Übergangsgebührnisse eine Versicherungspflicht?nein – kein Pflichtgrund nach § 5 SGB V
Brauche ich trotzdem eine Krankenversicherung?ja – freiwillige GKV oder PKV (§ 193 Abs. 3 VVG)
Zahle ich in der freiwilligen GKV Beiträge darauf?ja – alle Einnahmen sind beitragspflichtig (§ 240 SGB V)
Welcher Beitragssatz gilt?ohne Krankengeldanspruch ermäßigt 14,0 % plus Zusatzbeitrag (§ 243 SGB V)
Und bei Pflichtversicherung als Arbeitnehmer oder Student?Beiträge richten sich nach Entgelt bzw. Studentenbeitrag; ob die Übergangsgebührnisse zusätzlich herangezogen werden, klärt die Krankenkasse
Gibt es einen Zuschuss?ja, bei freiwilliger GKV, Versicherung nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V und PKV (§ 18 SVG)

Zum Stichwort Krankengeld: In der freiwilligen GKV mit ermäßigtem Satz besteht kein Anspruch auf Krankengeld. Die Übergangsgebührnisse hängen aber nicht davon ab, dass du arbeitest; das Gesetz setzt sie nur für Zeiten aus, in denen bestimmte Entschädigungsleistungen gezahlt werden – etwa Krankengeld der Soldatenentschädigung (§ 16 Abs. 7 SVG). Wer neben den Übergangsgebührnissen eine Selbstständigkeit aufbaut, sichert sein Einkommen über einen Krankengeldanspruch in der GKV oder ein Krankentagegeld in der PKV zusätzlich ab.

Dauer und Höhe der Übergangsgebührnisse auf einen Blick

So lange gibt es Übergangsgebührnisse – und den Zuschuss zur Krankenversicherung

Bezugsdauer in Monaten nach der Wehrdienstzeit (§ 16 Abs. 2 SVG, Fassung ab 01.01.2026)

1 bis unter 2 Jahre1 Mon.2 bis unter 3 Jahre2 Mon.3 bis unter 4 Jahre3 Mon.4 bis unter 5 Jahre12 Mon.6 bis unter 7 Jahre24 Mon.8 bis unter 9 Jahre36 Mon.10 bis unter 11 Jahre48 Mon.12 Jahre und mehr60 Mon.

§ 16 Abs. 2 SVG in der Fassung des Wehrdienst-Modernisierungsgesetzes (BGBl. 2025 I Nr. 370); Auswahl der Stufen. Der Zuschuss nach § 18 SVG läuft während des regelmäßigen Bezugs.

Ein Beispiel: Wer nach acht Jahren mit Dienstbezügen von 3.200 € ausscheidet, erhält 36 Monate lang 2.400 € Übergangsgebührnisse. Nimmt er während dieser Zeit an einer geförderten Vollzeit-Bildungsmaßnahme teil, kommen 800 € Bildungszuschuss hinzu – zusammen 3.200 €. Die Zahlung lässt sich auf Antrag höchstens zweimal für insgesamt bis zu 24 Monate aufschieben oder unterbrechen (§ 16 Abs. 6 SVG). Freistellungen vom militärischen Dienst für die Berufsförderung verkürzen den Bezugszeitraum (§ 16 Abs. 2 Satz 3 SVG). Deine eigenen Werte rechnet der Dienstzeitende-Rechner.

Krankenversicherung während der Übergangsgebührnisse: die Wege

Welche Versicherung während der Übergangsgebührnisse passt, hängt davon ab, was du nach dem Dienst machst:

Krankenversicherung während der Übergangsgebührnisse je nach Weg; Quellen: §§ 5, 8, 9 SGB V, § 18 SVG, § 46 BBhV; Stand 18.10.2026.
Dein WegKrankenversicherungZuschuss § 18 SVG
Selbstständigkeit, Orientierungszeit, Studium ab 30freiwillige GKV oder PKVja
Studium unter 30studentische GKV oder PKV nach BefreiungPKV ja; studentische GKV im Gesetz nicht vorgesehen
AnstellungGKV-Pflicht; über der Versicherungspflichtgrenze auch PKVnein – Arbeitgeberzuschuss
BeamtenlaufbahnBeihilfe plus Restkostentarifnicht zur PKV (Beihilfe)
Arbeitssuchefreiwillige GKV oder PKVja

Die Einzelheiten zu jedem Weg stehen in den Ratgebern GKV-Beitritt nach der Bundeswehr, PKV nach der Bundeswehr und Studium nach der Bundeswehr.

Der Zuschuss nach § 18 SVG in GKV und PKV

Während des regelmäßigen Bezugs der Übergangsgebührnisse unterstützt dich der Bund bei den Beiträgen. Gesetzlich Versicherte erhalten die Hälfte der Kranken- und Pflegebeiträge, die auf die Übergangsgebührnisse entfallen – wenn sie freiwillig oder nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V versichert sind (§ 18 Abs. 1 SVG). Privat Versicherte erhalten einen Zuschuss in Höhe des halben ermäßigten Beitragssatzes plus des halben durchschnittlichen Zusatzbeitrags plus des halben Pflegebeitragssatzes auf die Übergangsgebührnisse – 2026 also 10,25 % –, höchstens die Hälfte des tatsächlichen Beitrags; Beiträge für Angehörige, die in der GKV familienversichert wären, zählen mit (§ 18 Abs. 2 SVG).

Beispielrechnung bei 2.400 € Übergangsgebührnissen (75 % von 3.200 €), keine weiteren Einnahmen, Zusatzbeitrag 2,9 %; eigene Berechnung 2026, Stand 18.10.2026.
Postenmit Kindkinderlos ab 23
GKV: Krankenversicherung 14,0 % + 2,9 %405,60 €405,60 €
GKV: Pflegeversicherung 3,6 % bzw. 4,2 %86,40 €100,80 €
GKV: Beitrag gesamt492,00 €506,40 €
Zuschuss GKV (Hälfte)246,00 €253,20 €
Zuschuss PKV höchstens (10,25 %)246,00 €246,00 €

Nach dem Dienst: Beitrag, Zuschuss und Eigenanteil

Beispiel: 2.400 € Übergangsgebührnisse, kinderlos, ab 23, 2026 – Euro pro Monat

0 €200 €400 €600 €506GKV-Beitrag gesamt253Zuschuss § 18 SVG253Eigenanteil GKV246PKV: Zuschuss höchstens

Eigene Berechnung: 14,0 % + 2,9 % Zusatzbeitrag + Pflege 4,2 % auf 2.400 € (§ 243 SGB V, § 55 SGB XI); Zuschuss die Hälfte (§ 18 Abs. 1 SVG); PKV 7,0 % + 1,45 % + 1,8 % = 10,25 %, höchstens die Hälfte des Beitrags (§ 18 Abs. 2 SVG).

Ausgeschlossen ist der Zuschuss, wenn ein Anspruch auf Arbeitgeberzuschuss besteht, und – nur bei der PKV – bei einem Anspruch auf Beihilfe. Wie du ihn beantragst und welche Stelle zuständig ist, erklärt der Ratgeber Beitragszuschuss zur Krankenversicherung nach der Bundeswehr.

Pflegeversicherung während der Übergangsgebührnisse

Im Dienst zahlst du in der Pflegeversicherung nur den halben Beitragssatz, weil der Bund bei Pflegebedürftigkeit die Hälfte leistet (§ 69a Abs. 6 BBesG). Mit dem Dienstzeitende endet diese Hälfte. Danach gilt in der GKV der volle Satz von 3,6 %, kinderlos ab 23 Jahren 4,2 % (2026); laut Pflegereform-Entwurf vom 30.09.2026 steigt der Satz für Kinderlose 2027 auf 4,5 %. In der PKV stellt der Versicherer die Pflegepflichtversicherung von der halben auf die volle Absicherung um. Im PKV-Zuschuss ist die Pflege mit dem halben allgemeinen Pflegesatz von 1,8 % enthalten. Was im Dienst gilt, erklärt der Ratgeber Pflegeversicherung für Soldaten.

Besondere Fälle rund um die Übergangsgebührnisse

  • Auszahlung in einer Summe: In begründeten Einzelfällen, etwa für eine Existenzgründung, kann die Zahlung für den ganzen Zeitraum oder mehrere Monate in einer Summe zugelassen werden (§ 16 Abs. 6 SVG). Weil der Zuschuss an den „regelmäßigen Bezug“ anknüpft, klärst du vorher, was das für ihn bedeutet.
  • Aufschub oder Unterbrechung: höchstens zweimal, insgesamt bis zu 24 Monate – nützlich, um Übergangsgebührnisse und Bildungsmaßnahme aufeinander abzustimmen.
  • Eingliederungsschein: Statt Übergangsgebührnissen gibt es Ausgleichsbezüge; als Beamtin oder Beamter bist du dann beihilfeberechtigt (§ 17 SVG).
  • Erneute Berufung: Wirst du im Bezugszeitraum wieder Soldat/in auf Zeit, endet der Anspruch; die truppenärztliche Versorgung beginnt neu.
  • Entschädigungsleistungen: Für Zeiten, in denen etwa Krankengeld der Soldatenentschädigung gezahlt wird, ruhen die Übergangsgebührnisse; der PKV-Zuschuss bemisst sich dann nach dieser Leistung (§ 16 Abs. 7, § 18 Abs. 3 SVG).

Wer in der freiwilligen GKV Einnahmen über der Beitragsbemessungsgrenze hat, zahlt den Höchstbeitrag – was das kostet, zeigt Höchstbeitrag.de für freiwillig gesetzlich Versicherte.

Fahrplan: vom letzten Diensttag bis zum Ende der Übergangsgebührnisse

Vor dem Dienstzeitende

Weg festlegen, Anwartschaft heraussuchen oder Angebote einholen, Krankenkasse bzw. Versicherer auswählen. Unterlagen für die Übergangsgebührnisse und den Zuschuss vorbereiten.

Erster Tag danach

Die truppenärztliche Versorgung ist beendet; der neue Schutz beginnt lückenlos – freiwillige GKV oder PKV, Pflegeversicherung mit vollem Satz.

Bis drei Monate danach

Den GKV-Beitritt anzeigen, falls du diesen Weg gehst (§ 9 Abs. 2 Nr. 6 SGB V), und den Zuschuss nach § 18 SVG beantragen.

Während des Bezugs

Änderungen melden: neue Stelle mit Arbeitgeberzuschuss, Verbeamtung mit Beihilfe oder Beginn einer Bildungsmaßnahme verändern Zuschuss und Beitrag.

Letzter Monat

Der Zuschuss endet mit dem regelmäßigen Bezug. Prüfe rechtzeitig, ob dein Tarif und Selbstbehalt zur Zeit danach passen.

Gerade die Zeit nach dem Ende der Übergangsgebührnisse wird oft unterschätzt: In der freiwilligen GKV richtet sich der Beitrag dann nach deinen übrigen Einnahmen, mindestens nach der Mindestbemessung, in der PKV zahlst du den Beitrag ohne Zuschuss. Wer früh plant, kann mit dem Partner-Experten Tarif, Selbstbehalt und Beitragsentlastung so wählen, dass der Übergang ohne Überraschung gelingt.

Checkliste: Krankenversicherung während der Übergangsgebührnisse

  • Bezugsdauer und Höhe der Übergangsgebührnisse notieren – davon hängt der Zuschuss ab.
  • Weg nach dem Dienst festlegen und die passende Krankenversicherung wählen.
  • GKV-Beitritt innerhalb von drei Monaten anzeigen oder PKV lückenlos beginnen lassen.
  • Zuschuss nach § 18 SVG beantragen – auch für Beiträge von Angehörigen in der PKV.
  • Pflegeversicherung auf den vollen Satz umstellen.
  • Ende der Übergangsgebührnisse einplanen: Danach zahlst du den Beitrag allein.

Die vertiefenden Ratgeber zu Zuschuss und Dauer:

Deine Übergangsgebührnisse, Frist und Zuschuss mit Datum zeigt der kostenlose Soldaten-KV-Check in 60 Sekunden.

Häufige Fragen

Sind Übergangsgebührnisse krankenversicherungspflichtig?

Sie begründen keine Versicherungspflicht – Übergangsgebührnisse sind kein Arbeitsentgelt, und das SGB V nennt sie nicht als Pflichtgrund. Eine Krankenversicherung brauchst du nach dem Dienst trotzdem. In der freiwilligen GKV sind die Übergangsgebührnisse beitragspflichtige Einnahmen; ob sie bei einer Pflichtversicherung, etwa als Arbeitnehmer oder Student, Beiträge auslösen, klärt die Krankenkasse.

Bekomme ich während der Übergangsgebührnisse Krankengeld?

In der freiwilligen GKV mit ermäßigtem Beitragssatz von 14,0 % besteht kein Krankengeldanspruch (§ 243 SGB V). Die Übergangsgebührnisse hängen aber nicht davon ab, dass du arbeitest; das Gesetz setzt sie nur aus, wenn bestimmte Entschädigungsleistungen wie Krankengeld der Soldatenentschädigung gezahlt werden (§ 16 Abs. 7 SVG). Wer sich selbstständig macht, kann Krankengeld bzw. Krankentagegeld zusätzlich absichern.

Welche Krankenkasse während der Übergangsgebührnisse?

Du kannst jede wählbare Krankenkasse nehmen, wenn du den freiwilligen Beitritt innerhalb von drei Monaten nach dem Ausscheiden anzeigst (§ 9 SGB V); die Zusatzbeiträge lagen 2026 zwischen 2,18 % und 4,39 %. Alternativ versicherst du dich privat – mit Anwartschaft aus der Dienstzeit ohne neue Gesundheitsprüfung.

Wie hoch ist der Zuschuss zur Krankenversicherung während der Übergangsgebührnisse?

In der GKV die Hälfte der Kranken- und Pflegebeiträge auf die Übergangsgebührnisse, bei 2.400 € und kinderlos 2026 also 253,20 € im Monat. In der PKV 2026 höchstens 10,25 % der Übergangsgebührnisse (bei 2.400 € 246 €), aber nie mehr als die Hälfte deines Beitrags (§ 18 SVG).

Gibt es den Zuschuss auch, wenn ich mir die Übergangsgebührnisse auszahlen lasse?

Das Gesetz knüpft den Zuschuss an den „regelmäßigen Bezug“ der Übergangsgebührnisse. Lässt du sie dir in begründeten Fällen in einer Summe auszahlen – etwa für eine Existenzgründung (§ 16 Abs. 6 SVG) –, klär vorher mit der zuständigen Stelle, ob und wie lange der Zuschuss dann noch fließt.

Quellen

  1. § 16 SVG – Übergangsgebührnisse – Fassung ab 01.01.2026, abgerufen 18.10.2026
  2. § 18 SVG – Beitragszuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung – abgerufen 18.10.2026
  3. § 17 SVG – Ausgleichsbezüge – abgerufen 18.10.2026
  4. § 5 SGB V – Versicherungspflicht – abgerufen 18.10.2026
  5. § 9 SGB V – Freiwillige Versicherung – abgerufen 18.10.2026
  6. § 240 SGB V – Beitragspflichtige Einnahmen freiwilliger Mitglieder – abgerufen 18.10.2026
  7. § 243 SGB V – Ermäßigter Beitragssatz – abgerufen 18.10.2026
  8. § 55 SGB XI – Beitragssatz Pflegeversicherung – abgerufen 18.10.2026
  9. Wehrdienst-Modernisierungsgesetz (BGBl. 2025 I Nr. 370) – Änderung § 16 SVG – G. v. 22.12.2025
  10. Soldatenversorgungs-Zuständigkeitsübertragungsanordnung (SVZustAnO) – Zuständigkeit Bundesverwaltungsamt – Anordnung vom 04.10.2021
Redaktion Soldaten-PKV.de

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Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Kranken- und Pflegeversicherung von Soldatinnen und Soldaten (truppenärztliche Versorgung, Pflegepflicht, Anwartschaft, Beihilfe, Dienstzeitende) (Stand: 18. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu dir passt, hängt von deiner persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Informationsportal – kein Angebot der Bundeswehr oder des BMVg; verbindlich entscheiden Pflegekasse, Krankenkasse, Beihilfestelle und die zuständigen Stellen der Bundeswehr. Herausgeber: Soldaten-PKV.de. Soldaten-PKV.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.

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