Ratgeber

Duales Studium Bundeswehr: Krankenversicherung für Offizieranwärter

Studieren mit Gehalt und klarer Laufbahn: Für viele Offizieranwärterinnen und Offizieranwärter ist das Studium an einer Universität der Bundeswehr der Einstieg in eine lange Dienstzeit. Für die Krankenversicherung heißt das: Die Weichen, die du in den ersten Monaten stellst, wirken 13 Jahre und länger. Hier erfährst du, welche das sind.

Redaktion Soldaten-PKV.de Aktualisiert am 18. Oktober 2026 6 Min. Lesezeit
Inhalt (7 Abschnitte)
  1. Duales Studium bei der Bundeswehr: zwei Wege, zwei Systeme
  2. Offizieranwärter: Soldat/in auf Zeit vom ersten Tag an
  3. Pflegeversicherung als Offizieranwärter/in
  4. Die Anwartschaft: warum sie für Offiziere besonders zählt
  5. Familie während Studium und Dienst
  6. Nach 13 Jahren und mehr: Übergangsgebührnisse mit Zuschuss
  7. Ziviles duales Studium in der Bundeswehrverwaltung
Das Wichtigste in Kürze
  • Offizieranwärter mit Studium sind Soldaten auf Zeit – die Verpflichtungszeit im Truppendienst beträgt laut Bundeswehr in der Regel 13 bis 17 Jahre, beim Sanitätsdienst-Einstieg ohne Studium mindestens 17 Jahre.
  • Auch während des Studiums an der Helmut-Schmidt-Universität Hamburg oder der Universität der Bundeswehr München erhalten sie unentgeltliche truppenärztliche Versorgung (§ 69a BBesG) und sind in der GKV versicherungsfrei.
  • Pflegeversichert sein müssen sie ab der Ernennung: sozial mit 1,8 %, kinderlos ab 23 mit 2,4 % der Bezüge (2026), oder privat – für Eintrittsalter 18 bis 27 laut Beispielen rund 31 bis 39 € im Monat.
  • Über die Öffnungsaktion können Zeitsoldaten nur in den ersten sechs Monaten ab Beginn der truppenärztlichen Versorgung eine Anwartschaft abschließen – bei 13 Jahren Dienst besonders wertvoll.
  • Nach zwölf und mehr Dienstjahren gibt es 60 Monate Übergangsgebührnisse mit Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung (§§ 16, 18 SVG); zivile duale Studierende der Bundeswehrverwaltung sind dagegen in der Regel Beamte auf Widerruf mit Beihilfe.

Im dualen Studium bei der Bundeswehr bist du als Offizieranwärter/in Soldat/in auf Zeit: Du erhältst auch an der Universität der Bundeswehr die unentgeltliche truppenärztliche Versorgung (§ 69a BBesG), bist in der GKV versicherungsfrei und brauchst ab der Ernennung eine eigene Pflegeversicherung – sozial mit 1,8 % bzw. kinderlos ab 23 mit 2,4 % der Bezüge oder privat für rund 31 bis 39 € im Monat. Bei einer Verpflichtung von in der Regel 13 bis 17 Jahren lohnt sich für viele eine Anwartschaft über die Öffnungsaktion, die nur in den ersten sechs Monaten offensteht (Stand Oktober 2026).

Duales Studium bei der Bundeswehr: zwei Wege, zwei Systeme

„Studium bei der Bundeswehr“ kann zweierlei bedeuten – und für die Krankenversicherung macht das einen großen Unterschied. Die meisten meinen das Studium als Offizieranwärter/in an einer der beiden Universitäten der Bundeswehr. Daneben gibt es duale Studiengänge in der zivilen Bundeswehrverwaltung.

Krankenversicherung im Studium bei der Bundeswehr nach Laufbahn; Quellen: § 69a BBesG, § 6 SGB V, §§ 21, 23 SGB XI, § 46 BBhV, Bundeswehr, PKV-Verband; Stand 18.10.2026.
MerkmalOffizieranwärter/in (Soldat/in auf Zeit)Ziviles duales Studium (Beamtin/Beamter auf Widerruf)
Krankenversorgungunentgeltliche truppenärztliche VersorgungBeihilfe des Bundes für dich 50 % plus private Restkostenversicherung
Pflegeversicherungeigene Pflicht ab der Ernennung, sozial mit halbem Satz oder privatanteilige, beihilfekonforme private Pflegeversicherung
Öffnungsaktionnur als Anwartschaft, sechs Monate ab Beginn der truppenärztlichen VersorgungAufnahme in für Beamte auf Widerruf offene Tarife, sechs Monate ab Verbeamtung
FamilieBeihilfe: Partner 70 %, Kinder 80 %Beihilfe: Partner 70 %, Kinder 80 %
Nach der DienstzeitÜbergangsgebührnisse und Zuschuss nach § 18 SVGweiter als Beamtin/Beamter mit Beihilfe, wenn übernommen

Offizieranwärter: Soldat/in auf Zeit vom ersten Tag an

Laut Bundeswehr beträgt die Verpflichtungszeit von Offizierinnen und Offizieren im Truppendienst in der Regel 13 bis 17 Jahre; wer ohne abgeschlossenes Studium in den Sanitätsdienst einsteigt, verpflichtet sich aufgrund der langen Ausbildung für mindestens 17 Jahre (Stand 27.02.2024). An der Helmut-Schmidt-Universität in Hamburg und der Universität der Bundeswehr München stehen rund 50 Bachelor- und Masterstudiengänge zur Auswahl.

Für die Krankenversicherung zählt: Du bist vom ersten Tag an Soldat/in auf Zeit – in der Grundausbildung, im Offizierlehrgang und während des Studiums. Damit bist du in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungsfrei (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB V) und erhältst die unentgeltliche truppenärztliche Versorgung, solange du Besoldung beziehst (§ 69a Abs. 1 BBesG). Sie umfasst alles medizinisch Notwendige mindestens im Umfang der gesetzlichen Krankenversicherung, nicht aber Heilpraktiker und Maßnahmen ohne Heilbehandlung (§ 69a Abs. 3 und 5 BBesG).

Was das Merkblatt für Offizieranwärter sagtIm Merkblatt zum Dienstantritt für Offizieranwärterinnen und Offizieranwärter der Crew 26 steht die Pflegeversicherung als eigener Punkt: Pflicht mit der Ernennung zum Soldaten auf Zeit, Abschluss möglichst vor dem Dienstantritt, Nachweis unverzüglich, keine Mitversicherung bei den Eltern. Mitzubringen sind außerdem Versichertennummer und Anschrift der bisherigen Krankenkasse.

Pflegeversicherung als Offizieranwärter/in

Weil der Bund bei Pflegebedürftigkeit Leistungen in derselben Höhe wie die Pflegeversicherung gewährt (§ 69a Abs. 6 BBesG), sicherst du nur die Hälfte ab. Sozial zahlst du dafür den halben Beitragssatz: 2026 1,8 % aller Einnahmen, kinderlos ab dem Monat nach dem 23. Geburtstag 2,4 % (§ 55 SGB XI). Mit steigender Besoldung – vom Studium bis zum Hauptmann oder Kapitänleutnant – steigt dieser Beitrag mit. Privat zahlst du einen Beitrag nach Eintrittsalter, der für 18 bis 27 Jahre laut veröffentlichten Beispielen bei rund 31 bis 39 € im Monat liegt und nicht von der Besoldung abhängt.

Gerade bei einer Dienstzeit von 13 Jahren und mehr spricht die Rechnung oft für den einkommensunabhängigen Beitrag: In unserer vereinfachten Beispielrechnung zahlt ein Zeitsoldat mit konstant 2.700 € Bezügen über zwölf Jahre sozial rund 8.748 €, privat rund 5.040 € – mit Beförderungen wird der Abstand größer. Deine Zahlen rechnet der Pflegeversicherungs-Rechner; alle Regeln für Zeitsoldaten erklärt der Ratgeber Pflegeversicherung für SaZ.

Die Anwartschaft: warum sie für Offiziere besonders zählt

Wer mit 18 oder 19 Jahren als Offizieranwärter/in beginnt, ist nach 13 Jahren Anfang 30. Für die Zeit danach gibt es typische Wege, auf denen eine private Krankenversicherung infrage kommt – der PKV-Verband nennt für Zeitsoldaten ausdrücklich den Wechsel ins Berufssoldatenverhältnis, den Eintritt in ein Beamtenverhältnis, eine Anstellung über der Jahresarbeitsentgeltgrenze oder eine Selbstständigkeit. Mit einem Studium und Führungserfahrung liegen viele dieser Wege nahe; die Jahresarbeitsentgeltgrenze beträgt 2026 77.400 €, für 2027 sieht der Kabinettsbeschluss vom 07.10.2026 84.150 € vor.

Mit Anwartschaft aus den ersten sechs Monaten

  • Aufnahme ohne Ablehnung aus Risikogründen, ohne Leistungsausschlüsse, Zuschlag höchstens 30 % (PKV-Verband, Stand Januar 2026).
  • Nach dem Dienst Umwandlung ohne neue Gesundheitsprüfung – auch nach 13 oder 17 Jahren.
  • Deine Angehörigen erhalten über dich Zugang zur Öffnungsaktion bei deinem Versicherer.

Ohne Anwartschaft – das klärst du später

  • Nach dem Dienst ein Antrag mit Gesundheitsprüfung, vorab per anonymer Risikovoranfrage.
  • Über die Öffnungsaktion ist eine Aufnahme nach dem Dienstzeitende nicht mehr möglich.
  • Eine Anwartschaft kostet bei mehreren Versicherern rund 5 % des Tarifbeitrags – über Jahre ein überschaubarer Betrag.

Was die Anwartschaft bis zum Dienstzeitende kostet und bis wann dein Zeitfenster läuft, zeigt der Anwartschafts-Rechner; Einzelheiten erklärt der Ratgeber Öffnungsaktion für Soldaten.

Familie während Studium und Dienst

Heiratest du während des Studiums oder bekommst Kinder, erhalten sie keine truppenärztliche Versorgung, aber Beihilfe des Bundes (§ 31 Abs. 2 SG): Ehe- und Lebenspartner 70 %, wenn ihre Einkünfte 22.648 € (Anträge 2026) bzw. 23.608 € (ab 2027) nicht übersteigen, Kinder 80 % (§ 46 Abs. 2 BBhV). Den Rest versichern sie privat oder sind über eine eigene Beschäftigung in der GKV. Neugeborene kannst du ohne Gesundheitsprüfung und Wartezeit nachversichern, wenn du sie binnen zwei Monaten nach der Geburt anmeldest und selbst beim Versicherer versichert bist (§ 198 VVG) – auch dafür ist eine Anwartschaft hilfreich. Wie deine Familie abgesichert ist, zeigt der Familien-Rechner.

Nach 13 Jahren und mehr: Übergangsgebührnisse mit Zuschuss

Nach einer Wehrdienstzeit von zwölf Jahren und mehr erhältst du 60 Monate Übergangsgebührnisse in Höhe von 75 % der Dienstbezüge des letzten Monats (§ 16 SVG). Während dieser Zeit zahlt der Bund einen Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung: in der GKV die Hälfte der Beiträge auf die Übergangsgebührnisse, in der PKV höchstens die Hälfte des Beitrags (§ 18 SVG). Wer nach dem Dienst gesetzlich versichert sein möchte, kann der GKV innerhalb von drei Monaten freiwillig beitreten (§ 9 SGB V). Den Weg nach dem Dienst beschreibt der Fahrplan Soldaten auf Zeit: Krankenversicherung.

Ziviles duales Studium in der Bundeswehrverwaltung

Wer ein duales Studium in der zivilen Bundeswehrverwaltung absolviert, ist in der Regel Beamtin oder Beamter auf Widerruf im Vorbereitungsdienst. Dann gilt ein anderes System: Du hast Anspruch auf Beihilfe des Bundes, für dich selbst mit einem Bemessungssatz von 50 % (§ 46 Abs. 2 Nr. 1 BBhV), und versicherst den Rest in einem privaten Restkostentarif. Über die Öffnungsaktion nehmen teilnehmende Versicherer Beamte auf Widerruf innerhalb von sechs Monaten nach der erstmaligen Verbeamtung erleichtert in für sie offene Tarife auf (PKV-Verband). Mehr dazu im Ratgeber Beamte bei der Bundeswehr: Beihilfe und PKV und bei der PKV für Beamtenanwärter.

Deine Fristen – als Offizieranwärter/in oder im zivilen Studium – zeigt der kostenlose Soldaten-KV-Check in 60 Sekunden.

Häufige Fragen

Wie bin ich im Studium bei der Bundeswehr krankenversichert?

Als Offizieranwärter/in bist du Soldat/in auf Zeit und erhältst auch während des Studiums die unentgeltliche truppenärztliche Versorgung (§ 69a BBesG). In der gesetzlichen Krankenversicherung bist du versicherungsfrei (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB V). Pflicht ist eine eigene Pflegeversicherung ab der Ernennung.

Brauchen Offizieranwärter eine Pflegeversicherung?

Ja. Das Merkblatt der Bundeswehr zum Dienstantritt für Offizieranwärter stellt klar, dass mit der Ernennung zum Soldaten auf Zeit eine Pflegeversicherung abzuschließen und der Nachweis unverzüglich vorzulegen ist; eine Mitversicherung bei den Eltern ist nicht zulässig. Möglich sind die soziale Pflegeversicherung mit halbem Beitragssatz oder eine private Pflegepflichtversicherung.

Lohnt sich eine Anwartschaft für Offizieranwärter?

Für viele ja. Nach 13 oder mehr Jahren kommt oft eine private Krankenversicherung infrage – als Berufssoldat mit Beihilfe im Ruhestand, als Beamter oder mit einem akademischen Beruf über der Versicherungspflichtgrenze. Über die Öffnungsaktion nehmen teilnehmende Versicherer Zeitsoldaten in den ersten sechs Monaten ab Beginn der truppenärztlichen Versorgung ohne Ablehnung aus Risikogründen auf (PKV-Verband).

Wie lange muss ich mich für ein Studium bei der Bundeswehr verpflichten?

Laut Bundeswehr beträgt die Verpflichtungszeit im Truppendienst in der Regel 13 bis 17 Jahre; wer ohne abgeschlossenes Studium in den Sanitätsdienst einsteigt, verpflichtet sich aufgrund der langen Ausbildung für mindestens 17 Jahre (Stand 27.02.2024). Verbindliche Auskunft geben die Karrierecenter der Bundeswehr.

Wie bin ich im zivilen dualen Studium bei der Bundeswehr versichert?

Wer ein duales Studium in der zivilen Bundeswehrverwaltung absolviert, ist in der Regel Beamtin oder Beamter auf Widerruf und hat Anspruch auf Beihilfe des Bundes – für sich selbst 50 % (§ 46 Abs. 2 Nr. 1 BBhV). Den Rest deckt eine private Krankenversicherung; über die Öffnungsaktion geht das innerhalb von sechs Monaten nach der Verbeamtung erleichtert (PKV-Verband).

Quellen

  1. Bundeswehr: Laufbahn der Offiziere – Stand 27.02.2024
  2. Bundeswehr: Merkblatt zum Dienstantritt für Offizieranwärterinnen und Offizieranwärter (Crew 26) – abgerufen 18.10.2026
  3. § 69a BBesG – Truppenärztliche Versorgung – abgerufen 18.10.2026
  4. § 6 SGB V – Versicherungsfreiheit – abgerufen 18.10.2026
  5. § 21 SGB XI – Versicherungspflicht (Nr. 6: Soldaten auf Zeit) – abgerufen 18.10.2026
  6. § 55 SGB XI – Beitragssatz – abgerufen 18.10.2026
  7. § 16 SVG – Übergangsgebührnisse – Fassung ab 01.01.2026
  8. § 18 SVG – Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung – abgerufen 18.10.2026
  9. § 46 BBhV – Bemessung der Beihilfe – abgerufen 18.10.2026
  10. § 31 SG – Fürsorge, Beihilfe – abgerufen 18.10.2026
  11. § 198 VVG – Kindernachversicherung – abgerufen 18.10.2026
  12. § 9 SGB V – Freiwillige Versicherung – abgerufen 18.10.2026
  13. PKV-Verband: Erleichterte Aufnahme in die PKV (Öffnungsaktion) – Stand Januar 2026
  14. Bundeswehr: Personalzahlen der Bundeswehr – Stichtag 31.08.2026
Redaktion Soldaten-PKV.de

Unsere Beiträge stützen sich auf Gesetze, Angaben von Behörden und Verbänden sowie veröffentlichte Unterlagen der Versicherer – jeweils mit Stand. So arbeiten wir.

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Kranken- und Pflegeversicherung von Soldatinnen und Soldaten (truppenärztliche Versorgung, Pflegepflicht, Anwartschaft, Beihilfe, Dienstzeitende) (Stand: 18. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu dir passt, hängt von deiner persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Informationsportal – kein Angebot der Bundeswehr oder des BMVg; verbindlich entscheiden Pflegekasse, Krankenkasse, Beihilfestelle und die zuständigen Stellen der Bundeswehr. Herausgeber: Soldaten-PKV.de. Soldaten-PKV.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.

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