Inhalt (9 Abschnitte)
- Berufssoldat und Krankenversicherung: drei Lebensphasen, drei Lösungen
- Im Dienst: truppenärztliche Versorgung statt Krankenkasse
- Pflegepflicht auch für Berufssoldaten
- Die Familie des Berufssoldaten: Ehefrau, Ehemann und Kinder
- Die Anwartschaft: der wichtigste Baustein für deinen Ruhestand
- Ruhestand: Altersgrenzen und 70 % Beihilfe
- Vom Zeitsoldaten zum Berufssoldaten
- Die Vorteile der PKV für Berufssoldaten
- Checkliste für Berufssoldaten
- Berufssoldaten sind in der GKV versicherungsfrei (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB V) und erhalten im Dienst unentgeltliche truppenärztliche Versorgung (§ 69a BBesG); eine Krankenversicherungspflicht nach § 193 Abs. 3 VVG besteht dafür nicht.
- Pflegeversichert sein müssen sie trotzdem – in der Regel über eine private Pflegepflichtversicherung (§ 23 Abs. 4 SGB XI); Verstöße kosten bis zu 2.500 € Bußgeld (§ 121 SGB XI).
- Partner erhalten 70 % Beihilfe, wenn ihre Einkünfte 22.648 € (Anträge 2026) bzw. 23.608 € (ab 2027) nicht übersteigen, Kinder 80 % (§ 31 Abs. 2 SG, § 46 BBhV).
- Im Ruhestand werden Berufssoldaten Versorgungsempfänger mit 70 % Beihilfe; die restlichen 30 % versichern sie privat – mit Anwartschaft ohne neue Gesundheitsprüfung.
- Die allgemeine Altersgrenze liegt bei 62 bzw. 65 Jahren, die besonderen Altersgrenzen zwischen 55 (Berufsunteroffiziere) und 62 Jahren (§ 45 SG).
Ein Berufssoldat braucht im Dienst keine Krankenversicherung: Er ist in der GKV versicherungsfrei (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB V) und erhält die unentgeltliche truppenärztliche Versorgung (§ 69a BBesG). Pflicht ist eine Pflegeversicherung, meist privat. Partner erhalten 70 %, Kinder 80 % Beihilfe des Bundes. Im Ruhestand gilt für den Berufssoldaten selbst 70 % Beihilfe, die restlichen 30 % versichert er privat – mit einer Anwartschaft aus den ersten sechs Dienstmonaten ohne neue Gesundheitsprüfung (Stand Oktober 2026).
Berufssoldat und Krankenversicherung: drei Lebensphasen, drei Lösungen
Am 31.08.2026 dienten 61.627 Berufssoldatinnen und Berufssoldaten in der Bundeswehr (Personalzahlen der Bundeswehr). Für sie alle verläuft die Absicherung in denselben drei Phasen. Wer sie früh plant, sichert sich die Vorteile der PKV für die Familie und für den Ruhestand.
| Phase | Wer trägt die Krankheitskosten? | Was du privat brauchst |
|---|---|---|
| Im Dienst (du selbst) | truppenärztliche Versorgung, unentgeltlich | Pflegepflichtversicherung; sinnvoll: Anwartschaft, Zusatzbausteine |
| Deine Familie | Beihilfe: Partner 70 %, Kinder 80 % | Restkostentarife (30 % bzw. 20 %) – oder GKV über einen gesetzlich versicherten Partner |
| Im Ruhestand (du selbst) | Beihilfe 70 % als Versorgungsempfänger | 30-%-Restkostentarif, mit Anwartschaft ohne neue Gesundheitsprüfung |
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So viele Menschen dienen in der Bundeswehr
Personal nach Status am 31.08.2026
Bundeswehr, Personalzahlen (Stichtag 31.08.2026, veröffentlicht 18.09.2026).
Im Dienst: truppenärztliche Versorgung statt Krankenkasse
Solange du Anspruch auf Besoldung hast, erhältst du Heilfürsorge in Form der unentgeltlichen truppenärztlichen Versorgung (§ 69a Abs. 1 BBesG). Sie umfasst medizinisch notwendige und wirtschaftlich angemessene Leistungen bei Krankheit, zur Vorbeugung, zur Früherkennung, für Schutzimpfungen sowie bei Schwangerschaft und Entbindung – mindestens im Umfang der gesetzlichen Krankenversicherung (§ 69a Abs. 3 BBesG). Kann die Bundeswehr eine Leistung nicht selbst erbringen, überweisen Ärzte der Bundeswehr an zivile Behandler; im Notfall darfst du direkt zu ihnen (§ 69a Abs. 2 BBesG).
Weil dieser Anspruch besteht, gilt für dich die allgemeine Pflicht zur Krankenversicherung nicht: § 193 Abs. 3 VVG nimmt Personen mit Anspruch auf freie Heilfürsorge ausdrücklich aus – „im Umfang der jeweiligen Berechtigung“. Zwei Grenzen solltest du kennen: Leistungen von Heilpraktikern und medizinische Maßnahmen, die keine Heilbehandlung sind, gehören nicht dazu (§ 69a Abs. 5 BBesG). Wer hier mehr möchte, ergänzt mit privaten Zusatzbausteinen – manche Anwartschaftstarife bündeln solche Leistungen schon während der Dienstzeit. Was die Versorgung im Einzelnen umfasst, regelt § 69a BBesG.
Berufssoldat und GKVIn der gesetzlichen Krankenversicherung bist du versicherungsfrei (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB V). Ein späteres Beitrittsrecht wie für ehemalige Zeitsoldaten (§ 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 SGB V) sieht das Gesetz für Berufssoldaten nicht vor. Dein Weg in den Ruhestand führt deshalb über Beihilfe und PKV – je früher du ihn absicherst, desto entspannter.
Pflegepflicht auch für Berufssoldaten
Bei Pflegebedürftigkeit gewährt der Bund ergänzend zur Pflegeversicherung Leistungen „in derselben Höhe“ (§ 69a Abs. 6 BBesG). Die andere Hälfte musst du selbst absichern. Heilfürsorgeberechtigte, die nicht in der sozialen Pflegeversicherung versicherungspflichtig sind, müssen eine private Pflegepflichtversicherung abschließen (§ 23 Abs. 4 Nr. 1 SGB XI). Für Berufssoldaten ist das der Regelfall; wer freiwillig in einer Krankenkasse versichert ist, ist dort sozial pflegeversichert (§ 20 Abs. 3 SGB XI).
Die private Pflegepflichtversicherung hat feste Spielregeln: Annahmezwang, kein Ausschluss von Vorerkrankungen, keine Staffelung nach Geschlecht (§ 110 SGB XI). Der Beitrag hängt nicht von deinen Bezügen ab – Beförderungen und Zulagen ändern ihn nicht. Veröffentlichte Beispiele liegen für Eintrittsalter 18 bis 27 bei rund 31 bis 39 € im Monat; für ältere Eintrittsalter rechnet der Partner-Experte ein konkretes Angebot. Wer die Pflicht vorsätzlich oder leichtfertig nicht erfüllt, riskiert bis zu 2.500 € Bußgeld (§ 121 SGB XI). Alle Details: Pflegeversicherung für Berufssoldaten.
Die Familie des Berufssoldaten: Ehefrau, Ehemann und Kinder
Die truppenärztliche Versorgung gilt nur für dich. Für deine Familie ist die Bundesbeihilfeverordnung entsprechend anzuwenden (§ 31 Abs. 2 Nr. 1 SG). Das ergibt klare Sätze: Ehe- und Lebenspartner erhalten 70 %, Kinder 80 % der beihilfefähigen Kosten (§ 46 Abs. 2 BBhV). Den Rest versichern sie in einem privaten Restkostentarif – mit Privatpatienten-Leistungen je nach Tarif.
Beihilfe zahlt den Großteil – privat versichert wird nur der Rest
Anteil an den Krankheitskosten in Prozent (Bund)
§ 31 Abs. 2 SG, § 46 Abs. 2 BBhV; Partner/innen nur mit Einkünften bis 22.648 € (Anträge 2026) bzw. 23.608 € (ab 2027).
Berufssoldat, Ehefrau, Krankenversicherung
Partner sind berücksichtigungsfähig, wenn ihr Gesamtbetrag der Einkünfte im zweiten Kalenderjahr vor dem Antrag 22.648 € (Anträge 2026) bzw. 23.608 € (ab 2027) nicht übersteigt (§ 6 Abs. 2 BBhV). Dann gilt 70 % Beihilfe plus 30-%-Tarif. Mehr: Beihilfe für die Ehefrau eines Soldaten.
Berufssoldat, Kind, Krankenversicherung
Kinder erhalten 80 % Beihilfe, solange sie im Familienzuschlag berücksichtigt werden (§ 4 Abs. 2 BBhV). Ein Kindertarif kostet beispielsweise 57,77 € im Monat (Allianz, Mai 2026, 0–15 Jahre). Alternativ GKV über einen gesetzlich versicherten Partner. Mehr: Beihilfe für Kinder von Soldaten.
Eine Ausnahme für die Familienversicherung solltest du kennen: Verdienst du mehr als dein gesetzlich versicherter Partner und liegen deine Bezüge über einem Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze (2026: 6.450 € im Monat), ist die beitragsfreie Familienversicherung eurer Kinder ausgeschlossen (§ 10 Abs. 3 SGB V). Dann sind Beihilfe und Kindertarif der Weg. Ob das bei dir zutrifft, prüft der Familien-Rechner.
Die Anwartschaft: der wichtigste Baustein für deinen Ruhestand
Im Ruhestand brauchst du einen privaten Restkostentarif für 30 %. Ohne Vorsorge prüft der Versicherer dann deine Gesundheit – nach 20, 30 oder mehr Dienstjahren. Die Anwartschaft verlegt diese Prüfung an den Anfang: Du sicherst heute deinen Gesundheitszustand und, bei der großen Variante, auch dein Eintrittsalter.
Mit Anwartschaft über die Öffnungsaktion
- Aufnahme ohne Ablehnung aus Risikogründen, ohne Leistungsausschlüsse, Zuschlag höchstens 30 % (PKV-Verband, 01/2026).
- Im Ruhestand Umwandlung in den 30-%-Tarif ohne neue Gesundheitsprüfung.
- Große Anwartschaft: Beitrag nach dem damaligen Eintrittsalter, mit Alterungsrückstellungen.
- Deine Angehörigen erhalten über dich Zugang zur Öffnungsaktion.
Ohne Anwartschaft – das klärst du rechtzeitig
- Vor dem Ruhestand ein normaler Antrag mit Gesundheitsprüfung – vorab per anonymer Risikovoranfrage.
- Mit dem Ruhestand hilft die Öffnungsaktion nicht mehr (PKV-Verband).
- Ein Antrag rund zwölf Monate vorher verschafft dir Zeit für mehrere Angebote.
Laut PKV-Verband können Berufssoldaten ohne vorheriges Dienstverhältnis als Zeitsoldat die Öffnungsaktion nur als Anwartschaft nutzen – innerhalb von sechs Monaten ab Beginn der truppenärztlichen Versorgung. Wer vom Zeitsoldaten zum Berufssoldaten wird, hatte dieses Zeitfenster zu Beginn seiner Dienstzeit als Zeitsoldat; eine damals abgeschlossene Anwartschaft läuft einfach weiter. Was kleine und große Anwartschaft bis zum Ruhestand kosten, zeigt der Anwartschafts-Rechner; die Varianten erklärt der Ratgeber Anwartschaft für Soldaten.
Ruhestand: Altersgrenzen und 70 % Beihilfe
Berufssoldaten gehen häufig früher in den Ruhestand als andere Bundesbedienstete. Das Soldatengesetz kennt allgemeine und besondere Altersgrenzen (§ 45 SG). Mit dem Ruhestand endet die truppenärztliche Versorgung – ab dem ersten Ruhestandstag gilt die Beihilfe für Versorgungsempfänger von 70 % (§ 31 Abs. 2 Nr. 2 SG, § 46 Abs. 2 Nr. 2 BBhV).
| Personengruppe | Altersgrenze |
|---|---|
| Allgemeine Altersgrenze: Generale, Oberste, Offiziere in Sanitäts-, Militärmusik- und Geoinformationsdienst | 65 Jahre |
| Allgemeine Altersgrenze: alle anderen Berufssoldaten | 62 Jahre |
| Besondere Altersgrenze: Oberstleutnante | 61 Jahre |
| Besondere Altersgrenze: Majore und Stabshauptleute | 59 Jahre |
| Besondere Altersgrenze: Hauptleute, Oberleutnante, Leutnante | 56 Jahre |
| Besondere Altersgrenze: Berufsunteroffiziere | 55 Jahre |
Für die Krankenversicherung heißt das: Der Übergang kommt für viele mit Mitte 50 – und damit lange vor dem Rentenalter anderer Berufe. Beim Bund sind Wahlleistungen im Krankenhaus ohne zusätzlichen Beitrag beihilfefähig, eine Kostendämpfungspauschale gibt es nicht, und eine pauschale Beihilfe ist laut Bundesregierung „derzeit nicht vorgesehen“ (BT-Drs. 21/2188). Seit dem 01.06.2017 bearbeitet das Bundesverwaltungsamt auch die Beihilfe der Versorgungsempfänger aus dem Bereich des Verteidigungsministeriums (Bundeswehr). Alles zum Übergang, zum 30-%-Tarif und zur Familie im Ruhestand: Beihilfe für Soldaten in Pension.
Vom Zeitsoldaten zum Berufssoldaten
Viele Berufssoldaten beginnen als Soldat auf Zeit. Für die Krankenversicherung ist die Übernahme unkompliziert: Die truppenärztliche Versorgung läuft weiter, die Pflegeversicherung ebenso. Übergangsgebührnisse und damit der Zuschuss zur Krankenversicherung nach § 18 SVG entfallen, weil das Dienstverhältnis nicht endet (§ 16 Abs. 1 Satz 2 SVG). Die wichtigste Folge betrifft den Ruhestand: Statt der drei Monate für den GKV-Beitritt, die Zeitsoldaten nach dem Dienstzeitende haben, wartet am Ende die Beihilfe von 70 % – und damit der private Restkostentarif.
Deshalb lohnt sich ein Blick in deine Unterlagen: Hast du als Zeitsoldat eine kleine Anwartschaft abgeschlossen, kann sich eine Umstellung auf die große Variante lohnen, weil du nun bis zum Ruhestand im System bleibst. Ob und zu welchen Bedingungen das geht, regeln die Tarifbedingungen; der Partner-Experte rechnet beide Wege durch.
Die Vorteile der PKV für Berufssoldaten
Pflegebeitrag ohne Einkommensbezug
Sozial zahlst du 1,8 % aller Einnahmen, kinderlos ab 23 sogar 2,4 % (2026). Privat zählen nur Eintrittsalter und Tarif – ein Versicherer nennt für Heilfürsorgeberechtigte „ab 33 €“ (DBV, 07.2026).
Leistungen vertraglich zugesichert
Der Versicherer kann die Krankheitskosten-Vollversicherung nicht ordentlich kündigen (§ 206 Abs. 1 VVG). In der GKV hat der Gesetzgeber 2026 beschlossen, die Zuzahlungen ab 2027 um 50 % zu erhöhen (BGBl. 2026 I Nr. 228).
Schneller zum Facharzt
60 % der Privatversicherten bekommen einen Facharzttermin in weniger als vier Wochen, gesetzlich Versicherte zu 35 % (Versichertenbefragung der Patientenvertretung im G-BA, 2025).
Familie mit Beihilfe
Partner 70 %, Kinder 80 % Beihilfe – privat versichert wird nur der Rest. Neugeborene ohne Gesundheitsprüfung, wenn binnen zwei Monaten angemeldet (§ 198 VVG).
Ruhestand gut planbar
70 % trägt die Beihilfe, privat bleibt der 30-%-Tarif. Alterungsrückstellungen und der gesetzliche 10-%-Zuschlag dämpfen Beiträge ab 65 (§§ 149, 150 VAG).
Satzänderung ohne neue Prüfung
Ändert sich dein Beihilfesatz, passt der Versicherer den Tarif an – ohne Risikoprüfung, wenn du den Antrag binnen sechs Monaten stellst (§ 199 Abs. 2 VVG).
Checkliste für Berufssoldaten
- Pflegepflichtversicherung zum Dienstbeginn abschließen und den Nachweis vorlegen.
- Anwartschaft innerhalb von sechs Monaten ab Beginn der truppenärztlichen Versorgung abschließen – bei langer Dienstzeit die große Variante prüfen.
- Familie: Einkünfte des Partners mit der Grenze vergleichen, Beihilfe beantragen, Restkostentarife oder Familienversicherung klären.
- Bei Heirat und Geburt die eigenen Fristen der Öffnungsaktion und die zwei Monate der Kindernachversicherung notieren.
- Rund zwölf Monate vor dem Ruhestand: Anwartschaft zur Umwandlung anmelden, Beihilfesatz für dich und deinen Partner prüfen.
Die vertiefenden Ratgeber für Berufssoldaten:
Deine Fristen und deinen Weg zeigt der kostenlose Soldaten-KV-Check – mit Soldaten-Fahrplan als PDF.
Häufige Fragen
Wie ist ein Berufssoldat krankenversichert?
Im Dienst gar nicht im klassischen Sinn: Berufssoldaten sind in der GKV versicherungsfrei (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB V) und erhalten stattdessen die unentgeltliche truppenärztliche Versorgung (§ 69a BBesG). Pflicht ist eine Pflegeversicherung. Die Familie ist über die Beihilfe des Bundes abgesichert, im Ruhestand gilt 70 % Beihilfe plus privater Restkostentarif.
Braucht ein Berufssoldat eine private Krankenversicherung?
Im Dienst keine Vollversicherung, wohl aber eine private Pflegepflichtversicherung. Sinnvoll ist eine Anwartschaft: Sie sichert den Zugang zum privaten 30-%-Restkostentarif für den Ruhestand ohne neue Gesundheitsprüfung. Über die Öffnungsaktion geht das nur in den ersten sechs Monaten ab Beginn der truppenärztlichen Versorgung (PKV-Verband, Stand Januar 2026).
Wie ist die Ehefrau eines Berufssoldaten krankenversichert?
Über die Beihilfe des Bundes: Sie erhält 70 %, wenn ihr Gesamtbetrag der Einkünfte im zweiten Kalenderjahr vor dem Antrag 22.648 € (Anträge 2026) bzw. 23.608 € (ab 2027) nicht übersteigt (§ 6 Abs. 2, § 46 BBhV). Den Rest deckt ein privater 30-%-Tarif. Verdient sie mehr, ist sie meist über ihre eigene Arbeit gesetzlich versichert.
Kann ein Berufssoldat in die gesetzliche Krankenversicherung?
Im Dienst ist er dort versicherungsfrei. Ein Beitrittsrecht nach dem Dienst sieht § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 SGB V nur für Soldaten auf Zeit vor, die ab dem 31.12.2018 ausgeschieden sind. Für Berufssoldaten im Ruhestand ist der übliche Weg deshalb die Beihilfe von 70 % plus privater Restkostentarif.
Wann gehen Berufssoldaten in den Ruhestand?
Die allgemeine Altersgrenze liegt bei 62 Jahren, für Generale, Oberste und Offiziere bestimmter Fachdienste bei 65 Jahren. Besondere Altersgrenzen liegen niedriger, etwa bei 55 Jahren für Berufsunteroffiziere und 56 Jahren für Hauptleute (§ 45 SG). Mit dem Ruhestand endet die truppenärztliche Versorgung, und die Beihilfe beginnt.
Quellen
- § 69a BBesG – Heilfürsorge für Soldaten – abgerufen 18.10.2026
- § 6 SGB V – Versicherungsfreiheit – abgerufen 18.10.2026
- § 193 VVG – Versicherungspflicht – abgerufen 18.10.2026
- § 23 SGB XI – Private Pflegepflichtversicherung – abgerufen 18.10.2026
- § 31 SG – Fürsorge, Beihilfe – abgerufen 18.10.2026
- § 45 SG – Altersgrenzen – abgerufen 18.10.2026
- § 46 BBhV – Bemessung der Beihilfe – abgerufen 18.10.2026
- § 16 SVG – Übergangsgebührnisse – Fassung ab 01.01.2026
- PKV-Verband: Erleichterte Aufnahme in die PKV (Broschüre) – Stand Januar 2026
- Bundeswehr: Personalzahlen – Stichtag 31.08.2026
- Bundeswehr: Beihilfe – Grundlegendes – 22.07.2022
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Kranken- und Pflegeversicherung von Soldatinnen und Soldaten (truppenärztliche Versorgung, Pflegepflicht, Anwartschaft, Beihilfe, Dienstzeitende) (Stand: 19. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu dir passt, hängt von deiner persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Informationsportal – kein Angebot der Bundeswehr oder des BMVg; verbindlich entscheiden Pflegekasse, Krankenkasse, Beihilfestelle und die zuständigen Stellen der Bundeswehr. Herausgeber: Soldaten-PKV.de. Soldaten-PKV.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.