Inhalt (8 Abschnitte)
- Krankenversicherung bei der Bundeswehr zivil: zwei Gruppen, zwei Systeme
- Zivile Beamte: Beihilfe des Bundes und PKV
- Arbeitnehmer nach Tarif: GKV bis zur Versicherungspflichtgrenze
- Unter der Grenze: so holst du dir PKV-Leistungen trotzdem
- Auszubildende und Anwärter bei der Bundeswehr
- Vom Soldaten auf Zeit zum Zivilbeschäftigten
- Pflegeversicherung und Familie ziviler Beschäftigter
- Checkliste für zivile Beschäftigte
- Am 31.08.2026 arbeiteten 81.751 zivile Beschäftigte bei der Bundeswehr (Personalzahlen der Bundeswehr); die truppenärztliche Versorgung nach § 69a BBesG gilt nur für Soldaten.
- Zivile Beamtinnen und Beamte erhalten Beihilfe nach der Bundesbeihilfeverordnung – 50 %, mit zwei Kindern und in der Elternzeit 70 %, im Ruhestand 70 % – und versichern den Rest privat (§ 46 BBhV).
- Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind bis zur Versicherungspflichtgrenze gesetzlich versichert: 77.400 € im Jahr 2026, 84.150 € 2027 laut Kabinettsbeschluss vom 07.10.2026 (Bundesrat ausstehend).
- Wer über der Grenze verdient, wird mit Ablauf des Kalenderjahres versicherungsfrei, wenn das Entgelt auch die Grenze des Folgejahres übersteigt (§ 6 Abs. 4 SGB V) – dann steht die PKV mit Arbeitgeberzuschuss offen.
- Ehemalige Zeitsoldaten mit Eingliederungsschein (§ 13 SVG) werden oft Beamte in der Bundeswehrverwaltung – mit Beihilfe und eigener Öffnungsaktion.
Die Krankenversicherung bei der Bundeswehr für Zivilbeschäftigte hängt vom Status ab: Zivile Beamtinnen und Beamte erhalten Beihilfe des Bundes – 50 %, mit zwei Kindern 70 % – und versichern den Rest privat (§ 46 BBhV). Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach Tarif sind bis zur Versicherungspflichtgrenze gesetzlich versichert (2026: 77.400 € im Jahr); darüber steht ihnen die PKV mit Arbeitgeberzuschuss offen. Die truppenärztliche Versorgung gilt nur für Soldaten (Stand Oktober 2026).
Krankenversicherung bei der Bundeswehr zivil: zwei Gruppen, zwei Systeme
Am 31.08.2026 arbeiteten 81.751 zivile Beschäftigte bei der Bundeswehr (Personalzahlen der Bundeswehr) – neben 186.356 Soldatinnen und Soldaten. Ob du in der Bundeswehrverwaltung, im Beschaffungswesen, in einer Instandsetzungseinrichtung oder an einer Bildungseinrichtung arbeitest: Für die Krankenversicherung zählt allein, ob du verbeamtet bist oder im Arbeitsverhältnis nach Tarif. Die unentgeltliche truppenärztliche Versorgung steht nach § 69a BBesG nur Soldatinnen und Soldaten zu.
| Status | Krankenversicherung | Was der Dienstherr bzw. Arbeitgeber trägt |
|---|---|---|
| Beamtin/Beamter (aktiv) | Beihilfe + privater Restkostentarif | Beihilfe 50 %, mit zwei Kindern oder in der Elternzeit 70 % |
| Anwärter/in (Beamtenverhältnis auf Widerruf) | Beihilfe + Anwärter- bzw. Restkostentarif | Beihilfe 50 % |
| Arbeitnehmer/in unter der Versicherungspflichtgrenze | GKV-Pflichtversicherung | Hälfte des allgemeinen Beitrags |
| Arbeitnehmer/in über der Versicherungspflichtgrenze | freiwillige GKV oder PKV | Zuschuss bis 613,22 € im Monat (2026) |
| Auszubildende im Arbeitsverhältnis | GKV-Pflichtversicherung | Hälfte des Beitrags |
| Beamtin/Beamter im Ruhestand | Beihilfe + Restkostentarif | Beihilfe 70 % |
Welcher Weg für dich passt und welche Fristen gerade laufen, zeigt der kostenlose Soldaten-KV-Check – er fragt auch zivile Beschäftigte gezielt nach ihrem Status.
So viele Menschen dienen in der Bundeswehr
Personal nach Status am 31.08.2026
Bundeswehr, Personalzahlen (Stichtag 31.08.2026, veröffentlicht 18.09.2026).
Zivile Beamte: Beihilfe des Bundes und PKV
Beamtinnen und Beamte in der Bundeswehrverwaltung sind in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungsfrei (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB V). Sie erhalten Beihilfe nach der Bundesbeihilfeverordnung – direkt, nicht nur für Angehörige wie bei Soldaten. Der Bemessungssatz beträgt 50 % für aktive Beamte, 70 % mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern und während der Elternzeit, 70 % im Ruhestand (§ 46 BBhV). Partner erhalten 70 %, Kinder 80 %. Den nicht gedeckten Teil versicherst du in einem beihilfekonformen Restkostentarif der PKV.
Für den Einstieg gibt es die Öffnungsaktion der PKV: Innerhalb von sechs Monaten ab Beginn des Beamtenverhältnisses nehmen die teilnehmenden Versicherer Beamtenanfänger ohne Ablehnung aus Risikogründen und ohne Leistungsausschlüsse auf; ein Risikozuschlag ist auf 30 % begrenzt (PKV-Verband, Stand Januar 2026). Die Beihilfe bearbeitet für den Geschäftsbereich des Verteidigungsministeriums das Bundesverwaltungsamt. Alle Details – Sätze, Beiträge, Besonderheiten des Bundes – erklärt der Ratgeber Krankenversicherung für Beamte bei der Bundeswehr.
Beihilfe zahlt den Großteil – privat versichert wird nur der Rest
Anteil an den Krankheitskosten in Prozent (Bund)
§ 31 Abs. 2 SG, § 46 Abs. 2 BBhV; Partner/innen nur mit Einkünften bis 22.648 € (Anträge 2026) bzw. 23.608 € (ab 2027).
Arbeitnehmer nach Tarif: GKV bis zur Versicherungspflichtgrenze
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Bundeswehr sind wie andere Beschäftigte gesetzlich pflichtversichert, solange ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Versicherungspflichtgrenze nicht überschreitet. Der Arbeitgeber trägt die Hälfte des Beitrags. 2026 liegt die Grenze bei 77.400 € im Jahr; für 2027 sieht der Kabinettsbeschluss vom 07.10.2026 84.150 € vor, für Beschäftigte, die schon am 31.12.2002 privat versichert waren, 80.550 € (Bundesrat ausstehend).
Überschreitest du die Grenze, endet die Versicherungspflicht mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem du sie überschreitest – vorausgesetzt, dein Entgelt liegt auch über der Grenze, die ab dem nächsten Jahr gilt (§ 6 Abs. 4 SGB V). Dann kannst du dich frei entscheiden: freiwillig in der GKV bleiben oder in die PKV wechseln. In der PKV zahlt der Arbeitgeber einen Zuschuss von höchstens der Hälfte des Beitrags, 2026 bis 613,22 € im Monat für Kranken- und Pflegeversicherung (§ 257 SGB V, § 61 SGB XI).
Das bietet dir die PKV über der Grenze
- Beitrag unabhängig vom Einkommen – Tariferhöhungen und Höhergruppierungen erhöhen ihn nicht.
- Arbeitgeberzuschuss bis zur Hälfte des Beitrags, 2026 bis 613,22 € im Monat.
- Leistungen vertraglich zugesichert; der Versicherer kann die Vollversicherung nicht ordentlich kündigen (§ 206 Abs. 1 VVG).
- 60 % der Privatversicherten bekommen einen Facharzttermin in weniger als vier Wochen, gesetzlich Versicherte zu 35 % (G-BA-Patientenvertretung, 2025).
Das klärst du vorher – mit dem Partner-Experten
- Gesundheitsprüfung: eine anonyme Risikovoranfrage zeigt vorab, zu welchen Bedingungen ein Versicherer dich annimmt.
- Familie: In der PKV zahlt jede Person einen eigenen Beitrag; Kinder lassen sich binnen zwei Monaten nach der Geburt ohne Gesundheitsprüfung nachversichern (§ 198 VVG).
- Rückkehr in die GKV ist ab 55 meist ausgeschlossen – deshalb lohnt eine bewusste, langfristige Entscheidung.
Unter der Grenze: so holst du dir PKV-Leistungen trotzdem
Liegst du unter der Versicherungspflichtgrenze, bleibst du gesetzlich versichert – das ist die Rechtslage. Privatpatienten-Leistungen musst du dir trotzdem nicht entgehen lassen: Private Zusatzversicherungen ergänzen die GKV, etwa für Zahnersatz, Brillen, Heilpraktiker oder Chefarzt und Zweibettzimmer im Krankenhaus. Das ist gerade jetzt interessant, denn der Gesetzgeber hat 2026 beschlossen, die Zuzahlungen in der GKV ab 2027 um 50 % zu erhöhen und den Festzuschuss für Zahnersatz von 60 auf 50 % zu senken (BGBl. 2026 I Nr. 228). Eine Brille gibt es für Erwachsene in der GKV nur in Ausnahmefällen (§ 33 SGB V).
Zusatzversicherungen schließt du mit Gesundheitsfragen ab; ein spezialisierter Experte aus unserem Partnernetzwerk vergleicht die Tarife und prüft, ob sich später ein Wechsel in die PKV lohnt – etwa wenn eine Höhergruppierung dein Entgelt über die Grenze hebt.
Auszubildende und Anwärter bei der Bundeswehr
Die Bundeswehr bildet auch zivil aus – im Arbeitsverhältnis oder im Beamtenverhältnis auf Widerruf. Für die Krankenversicherung ist das ein großer Unterschied. Auszubildende im Arbeitsverhältnis sind gesetzlich pflichtversichert, der Arbeitgeber zahlt die Hälfte. Anwärterinnen und Anwärter – etwa im Vorbereitungsdienst für eine Laufbahn der Bundeswehrverwaltung – sind dagegen beihilfeberechtigt (50 %) und versichern den Rest privat. Viele Versicherer bieten dafür günstige Anwärtertarife; laut PKV-Verband gilt die Öffnungsaktion seit dem 01.01.2019 auch für Beamte auf Widerruf, mit derselben Sechs-Monats-Frist ab Beginn des Beamtenverhältnisses. Ein veröffentlichtes Beispiel für die Größenordnung: 72,34 € im Monat für eine 19-jährige Anwärterin mit 50 % Beihilfe des Bundes, einschließlich Pflegepflichtversicherung (Allianz, Mai 2026). Endet der Vorbereitungsdienst mit der Ernennung auf Probe, wird der Anwärtertarif in den regulären Beihilfetarif umgestellt; ob ohne neue Gesundheitsprüfung, regeln die Tarifbedingungen. Für Auszubildende im Arbeitsverhältnis gilt: Wer nach der Ausbildung als Arbeitnehmer bleibt, ist weiter gesetzlich versichert, bis das Entgelt die Versicherungspflichtgrenze überschreitet. Private Zusatzbausteine lassen sich schon in der Ausbildung abschließen – in jungen Jahren meist zu günstigen Beiträgen.
Vom Soldaten auf Zeit zum Zivilbeschäftigten
Ein häufiger Weg führt aus der Uniform in die Bundeswehrverwaltung. Soldaten auf Zeit, deren Dienstverhältnis nach einer festgesetzten Wehrdienstzeit von zwölf oder mehr Jahren endet, erhalten auf Antrag einen Eingliederungsschein für den öffentlichen Dienst, wenn sie im unmittelbaren Anschluss Beamte werden wollen (§ 13 Abs. 1 SVG). Wer Tarifbeschäftigter werden möchte, erhält einen Zulassungsschein (§ 13 Abs. 2 SVG). Mit dem Eingliederungsschein verlängert sich die Dienstzeit bis zur Ernennung zum Beamten, längstens um eineinhalb Jahre (§ 40 Abs. 3 SG).
Mit Eingliederungsschein ins Beamtenverhältnis
Mit der Ernennung beginnen Beihilfe (50 %, mit zwei Kindern 70 %) und eine eigene Sechs-Monats-Frist der Öffnungsaktion, sofern du noch nicht privat vollversichert warst. Mit einer Anwartschaft aus der Dienstzeit wechselst du ohne neue Gesundheitsprüfung in den Restkostentarif.
Mit Zulassungsschein ins Arbeitsverhältnis
Als Tarifbeschäftigter bist du bis zur Versicherungspflichtgrenze gesetzlich versichert. Das Beitrittsrecht nach § 9 SGB V brauchst du dann nicht; einen Zuschuss nach § 18 SVG gibt es neben dem Arbeitgeberanteil nicht.
Den Übergang aus der Dienstzeit beschreibt Krankenversicherung nach der Bundeswehr; die Anwartschaft für den späteren Wechsel erklärt Anwartschaft für Soldaten.
Pflegeversicherung und Familie ziviler Beschäftigter
Auch die Pflegeversicherung folgt dem Status. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zahlen in der sozialen Pflegeversicherung 3,6 % ihres Bruttoentgelts bis zur Beitragsbemessungsgrenze, kinderlos ab 23 zusätzlich den Kinderlosenzuschlag (2026 insgesamt 4,2 %; 2027 laut Pflegereform-Entwurf 4,5 %); der Arbeitgeber trägt einen Teil. Beamte zahlen sozial den halben Satz von 1,8 % (kinderlos 2,4 %), weil die Beihilfe die Hälfte der Pflegeleistungen trägt – privat schließen sie eine beihilfekonforme Pflegepflichtversicherung ab (§ 23 Abs. 3 SGB XI).
Für die Familie gilt: Bei gesetzlich versicherten Arbeitnehmern sind Partner und Kinder ohne eigenes Einkommen beitragsfrei familienversichert (§ 10 SGB V; Grenze 2026: 565 € im Monat). Bei Beamten erhalten Partner mit Einkünften bis 22.648 € (Anträge 2026) 70 % und Kinder 80 % Beihilfe. Die Regeln der Bundesbeihilfe erklärt Beihilfe-Rechner.de im Überblick zur Bundesbeihilfe; deine Familie rechnet der Familien-Rechner.
Checkliste für zivile Beschäftigte
- Status klären: Beamtin/Beamter, Anwärter/in oder Arbeitnehmer/in.
- Als Beamtin oder Beamter: Öffnungsaktion binnen sechs Monaten ab Beginn des Beamtenverhältnisses nutzen.
- Als Arbeitnehmer/in: Jahresarbeitsentgelt mit der Versicherungspflichtgrenze vergleichen (2026: 77.400 €, 2027 laut Entwurf 84.150 €).
- Unter der Grenze: Zusatzversicherungen für Zahn, Brille und Krankenhaus prüfen.
- Als ehemaliger Soldat auf Zeit: Eingliederungs- oder Zulassungsschein beantragen und die Anwartschaft zur Umwandlung vorbereiten.
Ob gesetzlich oder privat besser zu dir passt, ordnet Soldat gesetzlich oder privat versichert? ein. Deinen Weg zeigt der kostenlose Soldaten-KV-Check.
Häufige Fragen
Wie sind Zivilbeschäftigte der Bundeswehr krankenversichert?
Das hängt vom Status ab. Zivile Beamtinnen und Beamte erhalten Beihilfe des Bundes und versichern den Rest privat in einem Restkostentarif. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach Tarif sind bis zur Versicherungspflichtgrenze (2026: 77.400 € im Jahr) gesetzlich versichert, darüber können sie in die PKV wechseln.
Bekommen zivile Beschäftigte der Bundeswehr truppenärztliche Versorgung?
Nein. Die unentgeltliche truppenärztliche Versorgung steht nach § 69a BBesG Soldatinnen und Soldaten mit Anspruch auf Besoldung zu. Zivile Beamte sind über die Beihilfe abgesichert, Arbeitnehmer über ihre Krankenkasse oder eine private Krankenversicherung.
Können Arbeitnehmer der Bundeswehr in die private Krankenversicherung?
Ja, wenn ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Versicherungspflichtgrenze überschreitet: 2026 sind das 77.400 €, 2027 laut Kabinettsbeschluss 84.150 € (Bestandsgrenze 80.550 €). Die Versicherungspflicht endet mit Ablauf des Kalenderjahres, wenn auch die Grenze des Folgejahres überschritten wird (§ 6 Abs. 4 SGB V). Der Arbeitgeber zahlt dann einen Zuschuss bis 613,22 € im Monat (2026, § 257 SGB V).
Bekommen Beamte bei der Bundeswehr Beihilfe?
Ja, nach der Bundesbeihilfeverordnung: 50 % für aktive Beamte, 70 % mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern und in der Elternzeit, 70 % im Ruhestand; Partner erhalten 70 %, Kinder 80 % (§ 46 BBhV). Die Beihilfe bearbeitet das Bundesverwaltungsamt.
Wie sind Auszubildende bei der Bundeswehr krankenversichert?
Auszubildende in einem Arbeitsverhältnis sind gesetzlich pflichtversichert, der Arbeitgeber trägt die Hälfte der Beiträge. Anwärterinnen und Anwärter im Beamtenverhältnis auf Widerruf erhalten dagegen Beihilfe und versichern den Rest privat – über die Öffnungsaktion innerhalb von sechs Monaten ohne Ablehnung aus Risikogründen.
Quellen
- Bundeswehr: Personalzahlen – Stichtag 31.08.2026
- § 69a BBesG – Heilfürsorge für Soldaten – abgerufen 18.10.2026
- § 6 SGB V – Versicherungsfreiheit (Abs. 4) – abgerufen 18.10.2026
- § 257 SGB V – Beitragszuschüsse für Beschäftigte – abgerufen 18.10.2026
- § 46 BBhV – Bemessung der Beihilfe – abgerufen 18.10.2026
- § 13 SVG – Eingliederungsschein und Zulassungsschein – abgerufen 18.10.2026
- § 10 SGB V – Familienversicherung – abgerufen 18.10.2026
- PKV-Verband: Erleichterte Aufnahme in die PKV (Broschüre) – Stand Januar 2026
- Bundeswehr: Beihilfe – Grundlegendes – 22.07.2022
- Deutsche Rentenversicherung: Rechengrößen der Sozialversicherung 2027 – Entwurf, Stand 2026
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Kranken- und Pflegeversicherung von Soldatinnen und Soldaten (truppenärztliche Versorgung, Pflegepflicht, Anwartschaft, Beihilfe, Dienstzeitende) (Stand: 19. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu dir passt, hängt von deiner persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Informationsportal – kein Angebot der Bundeswehr oder des BMVg; verbindlich entscheiden Pflegekasse, Krankenkasse, Beihilfestelle und die zuständigen Stellen der Bundeswehr. Herausgeber: Soldaten-PKV.de. Soldaten-PKV.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.